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Beschlussvorlage

Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung Wertherbruch - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2007/0152

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Fristverlängerung für die Abgrabung im Wertherbruch. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. April 1994 sah eine Befristung der Abbau- und Herrichtungsarbeiten bis zum 31. Dezember 2003 vor. Eine bereits erfolgte Verlängerung dehnte diesen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2007 aus.

Das beteiligte Auskiesungsunternehmen hat nun beim Landrat des Kreises Wesel als zuständiger Genehmigungsbehörde eine weitere Verlängerung der Befristung um insgesamt zwei Jahre beantragt. Ziel ist es, den Abbau sowie die Herrichtung der Flächen bis zum 31. Dezember 2009 abzuschließen.

Nach Angaben der Verwaltung wird der Abbau der verbleibenden Fläche im Nordosten des Geländes voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Jahres andauern. Zudem besteht weiterhin Bedarf an Betriebswegen und Lagerflächen. Für die abschließende Herrichtung der Betriebsflächen wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren veranschlagt. Die Stadt Hamminkeln stellt in der Vorlage fest, dass durch die beantragte Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt berührt werden.

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung im Wertherbruch vorzubringen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2007 und für die Ratssitzung am 8. November 2007 vorgesehen.

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