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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 143. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Am Beltingshof" in Dingden) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0148 befasst sich mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Beltingshof“ in Dingden sowie dem Bebauungsplanentwurf Nr. 24. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche und einer Grünfläche. Im Rahmen des Verfahrens sollen die Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung festgelegt werden.
Die Planung umfasst die Ergänzung eines Ökokontovertrages mit dem Kreis Wesel zur Kompensation von Eingriffen auf etwa 30.000 m² Grünlandflächen. Zudem sind Hinweise verschiedener Institutionen zu berücksichtigen. Die Wehrbereichsverwaltung West fordert die Einhaltung einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m zur Sicherung einer Fernmeldetrasse, was im Entwurf bereits vorgesehen ist. Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH sowie die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH haben Hinweise zur Verlegung von Leitungen und zur Betriebssicherheit von Gasleitungen eingebracht.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Prüfung von Alternativen zur Niederschlagswasserbeseitigung an, wobei ein Gutachten die Eignung des Bodens zur Versickerung bei einem möglichen Grundwasserstand von bis zu 0,5 m unter Gelände bestätigt. Ein Antrag von Grundstückseigentümern auf eine Erweiterung des Geltungsbereichs wurde abgelehnt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen, dem Erweiterungsantrag nicht stattzugeben und den Feststellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 246. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet an der Autobahn in Hamminkeln) - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes, um eine landwirtschaftliche Fläche nördlich des Vöckingsweges bis an die Autobahnauffahrt Richtung Oberhausen in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Im Rahmen dieses Verfahrens stehen Abwägungsbeschlüsse sowie ein Feststellungsbeschluss zur Disposition.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im September 2006 ergab keine abwägungsrelevanten Anregungen. Bei der Behördenbeteiligung wurden verschiedene fachliche Hinweise berücksichtigt. Der Kreis Wesel forderte einen Umweltbericht, welcher bereits erstellt wurde. Die Wasserwerke Wittenhorst gaben an, eine Löschwassermenge von 96 m³/h liefern zu können; darüber hinausgehende Bedarfe müssen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf bestehende Gasleitungen hin, deren Betriebssicherheit gewahrt bleiben muss. Die Deutsche Telekom AG forderte die Sicherung der Finanzierung für die Verlegung von Telekommunikationslinien sowie die Einhaltung von Abständen bei Baumpflanzungen, was durch einen städtebaulichen Vertrag und die Verlegung der Leitungen im Zuge der Aufhebung des Vöckingsweges adressiert wird.
Weitere Stellungnahmen der RWE Westfalen Weseler-Ems-Netz-Service GmbH, des Landesbetriebs Straßen NRW sowie der Bezirksregierung Düsseldorf wurden zur Kenntnis genommen. Dabei wurden Themen wie der Schutz von Hochspannungsleitungen, die spätere Behandlung des Wegfalls des Vöckingsweges auf Bebauungsplanebene sowie die Kennzeichnung von deichgeschützten Bereichen und Wasserschutzzonen im Plan berücksichtigt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Feststellungsbeschluss für die Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 3Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung Wertherbruch - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Antrag auf Fristverlängerung für die Abgrabung im Wertherbruch. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 11. April 1994 sah eine Befristung der Abbau- und Herrichtungsarbeiten bis zum 31. Dezember 2003 vor. Eine bereits erfolgte Verlängerung dehnte diesen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2007 aus.
Das beteiligte Auskiesungsunternehmen hat nun beim Landrat des Kreises Wesel als zuständiger Genehmigungsbehörde eine weitere Verlängerung der Befristung um insgesamt zwei Jahre beantragt. Ziel ist es, den Abbau sowie die Herrichtung der Flächen bis zum 31. Dezember 2009 abzuschließen.
Nach Angaben der Verwaltung wird der Abbau der verbleibenden Fläche im Nordosten des Geländes voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Jahres andauern. Zudem besteht weiterhin Bedarf an Betriebswegen und Lagerflächen. Für die abschließende Herrichtung der Betriebsflächen wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren veranschlagt. Die Stadt Hamminkeln stellt in der Vorlage fest, dass durch die beantragte Verlängerung der Abgrabungsgenehmigung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt berührt werden.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung im Wertherbruch vorzubringen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober 2007 und für die Ratssitzung am 8. November 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 10.10.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (19. Sitzung)
- 4Ausbau der Güterstraße in Hamminkeln hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2007/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0159 sieht den Baubeschluss für den Ausbau der Güterstraße in Hamminkeln vor. Grundlage hierfür ist der bereits gefasste Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 24 „Güterstraße“. Im Rahmen der Verkehrsflächenplanung wurde festgelegt, dass die Fahrbahnbreite aufgrund des Erhalts des Baumbestands nicht durchgehend auf 5,50 Meter erweitert werden kann. Stattdessen ist eine Verbreiterung auf 4,75 Meter vorgesehen, ergänzt durch zwei partielle Aufweitungen auf 5,50 Meter im Bereich der Hausnummern 7 und 9. Der Ausbau erstreckt sich von der Brüner Straße bis zur Güterstraße 25.
Zusätzlich ist die Anlage eines Geh- und Radwegs mit einer Regelbreite von 2,50 Metern geplant, der zwischen Grundstücksgrenze und Baumbestand verläuft. Zur Entwässerung der Verkehrsflächen sind Versickerungsmulden zwischen den Alleebäumen vorgesehen. Im Bereich der Tennishalle wird der Radweg über bestehende Parkstände geführt, was die Schaffung von Ersatzparkplätzen auf dem Flurstück 252 zur Folge hat. Diese neuen Stellflächen sollen auch als Park-and-Ride-Anlage dienen.
Die Kostenschätzung für die Maßnahmen umfasst die Fahrbahnen, den Radweg, die Entwässerung sowie die Ersatzstellflächen und beläuft sich auf insgesamt 520.000 Euro, wobei Ingenieurleistungen bereits enthalten sind. Aufgrund aktueller Preissteigerungen bei Baumaßnahmen ist eine Ausschreibung im Dezember 2007 und eine Submission im Januar 2008 beabsichtigt. Der Bauausschuss soll der Verwaltung den Auftrag zur Erstellung der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisse erteilen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 24.10.2007 · Bauausschuss (16. Sitzung)
- 5Beteiligung der Stadt Hamminkeln an der Bewerbung des westlichen Münsterlandes um die REGIONALE 2013 oder 2016; hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2007/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beteiligt sich an der Bewerbung des westlichen Münsterlandes um die REGIONALE 2013 oder 2016. Da eine rechtzeitige Einberufung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses vor dem Bewerbungsschluss am 31. Oktober 2007 nicht möglich war, wurde am 24. September 2007 eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW getroffen. Diese Entscheidung umfasst die Zustimmung zum Bewerbungskonzept sowie die Übernahme der anteiligen Bewerbungskosten in Höhe von 1.600 Euro.
An der Bewerbung sind neben Hamminkeln auch die Kommunen Hünxe und Schermbeck sowie die Kreise Borken und Coesfeld und jeweils zwei Kommunen aus den Kreisen Recklinghausen und Unna beteiligt. Ziel der REGIONALE ist es, modellhafte Antworten auf Zukunftsfragen ländlich geprägter Räume in den Handlungsfeldern Wissen, Wirtschaft, Gestalten, Bilder, Produkte, Reisen sowie Heimat, Landschaft und Freizeit zu finden.
Die Kosten für die zweite Bewerbungsstufe werden auf insgesamt 90.000 Euro geschätzt. Zur Finanzierung dieser Stufe leisten das Land NRW und die Sparkasse Westmünsterland Beiträge in Höhe von 20.000 Euro beziehungsweise 25.000 Euro. Der restliche Betrag wird nach einem einwohnerorientierten Verteilungsschlüssel auf die kommunalen Projektpartner aufgeteilt. Während die Kreise Borken und Coesfeld die Kosten ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden tragen, fällt für die Stadt Hamminkeln der genannte Betrag von 1.600 Euro an. Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 6Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2007/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft e.V. hat einen Antrag auf Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass gestellt. Ziel der Änderung ist es, die Veranstaltung „Dingdener Lichterabend und Kerzensonntag“ rechtlich zu verankern. Die Antragstellerin beabsichtigt, diese Veranstaltung künftig jährlich am Wochenende des Volkstrauertages durchzuführen.
Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll die Durchführung der Veranstaltung mit einem verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13 bis 18 Uhr verknüpft werden. Für das laufende Jahr ist die Umsetzung für den 17. und 18. November 2007 vorgesehen. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung liegt die beantragte Regelung innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der Verordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 31.10.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 7Neues Sportgelände "Am Mühlenrott" in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0169 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise bei der Planung und Errichtung des neuen Sportgeländes „Am Mühlenrott“ in Hamminkeln sowie des dazugehörigen Vereinsheimes. Die Planungen sind so weit fortgeschritten, dass die Umsetzung der verschiedenen Bauteile zur Beratung ansteht.
Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt die Errichtung der Parkplatzflächen übernimmt, während der Bedarfsparkplatz, der auch als Stellfläche für ein Festzelt dienen kann, durch die Vereine realisiert werden soll. Hierfür ist ein Zuschuss von 30.000,00 € vorgesehen. Für den Vogelschießstand ist eine vereinsseitige Herstellung vorgesehen.
Hinsichtlich des Vereinsgebäudes empfiehlt der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport dem Rat, das Gebäude gemäß dem vorliegenden Bauantrag zu errichten. Die Stadt plant hierbei einen Zuschuss in Höhe von 500.000,00 € vorzusehen, was den Kosten für ein Ersatzgebäude des bestehenden Sportplatzes an der Brüner Straße entspricht. Die Kosten für den öffentlich zugänglichen Bereich des Gebäudes, einschließlich der sanitären Anlagen, sollen von der Stadt übernommen werden.
Die Errichtung der Sportplätze, bestehend aus einem Kunstrasenplatz, Rasenplätzen und Außenflächen, soll nach den Vorgaben der Stadt erfolgen. Sofern die Vereine die Umsetzung der Platzanlage übernehmen, sieht die Vorlage einen Zuschuss von 725.000,00 € vor. Eigenleistungen der Vereine sind bei der Bepflanzung, der Platzgestaltung und der Pflasterflächen im Umfeld der Sportplätze möglich. Die Verwaltung erarbeitet auf Basis dieser Beschlusslage einen Finanzierungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 31.10.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 8Auflösung des Bauausschusses und Bildung eines Betriebsausschusses für die Hamminkelner Eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht zum 1. Januar 2008 die Auflösung des Bauausschusses sowie die Bildung eines Betriebsausschusses für die Hamminkelner Eigenbetriebsähnliche Einrichtung (HEE) vor. Die Grundlage für diese Neustrukturierung bildet die Eigenbetriebsverordnung, wonach für die HEE ein Betriebsausschuss zu etablieren ist. Mit dieser Maßnahme gehen wesentliche Zuständigkeiten des bisherigen Bauausschusses, darunter das Gebäudemanagement, der Hochbau, der Kanal- und Straßenbau sowie die Abwasser- und Abfallbeseitigung, auf den neuen Betriebsausschuss über. Die verbleibenden Aufgaben des Bauausschusses, wie der Denkmalschutz, Straßenbenennungen und die Festlegung von Abrechnungsgebieten, sollen auf den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie auf das Hauptamt übertragen werden.
Der geplante Betriebsausschuss soll mit 15 Mitgliedern besetzt werden. Die Vorlage sieht vor, die Höchstzahl der sachkundigen Bürger in diesem Gremium auf sieben Personen zu begrenzen. Die personelle Besetzung der Sitze erfolgt durch die Ratsmitglieder, wobei die Verteilung zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl oder durch Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags festgelegt wird. Die Vorlage enthält zudem Bestimmungen zur Wahl von stellvertretenden Mitgliedern und regelt Ausschlussgründe für die Mitwirkung bei Beschlüssen, insbesondere bei beruflichen Verflechtungen mit der HEE. Eine Berechnung der Sitzverteilung auf Basis der Höchstteilungszahlen liegt der Vorlage bei.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 92. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die zweite Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die geplante Auflösung des Bauausschusses zum 1. Januar 2008. Grund hierfür ist die Bildung eines Betriebsausschusses für die Hamminkelner Eigenbetriebsähnliche Einrichtung (HEE). In diesem Zuge werden Aufgaben wie das Gebäudemanagement, der Hochbau, der Straßen- und Kanalbau sowie die Abfall- und Abwasserbeseitigung auf den neuen Betriebsausschuss übertragen. Verbleibende Zuständigkeiten des Bauausschusses, etwa im Bereich der unteren Denkmalbehörde oder der Straßenbenennungen, sollen auf den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie auf das Hauptamt verteilt werden.
Zudem soll die Zuständigkeit zwischen Rat, Betriebsausschuss und Betriebsleitung präzisiert werden. Der Betriebsausschuss soll künftig über bestimmte finanzielle Schwellenwerte bei Verträgen, Vergaben und Forderungen entscheiden, während unterhalb dieser Grenzen die Betriebsleitung zuständig ist.
Ein weiterer Punkt der Änderung betrifft den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf sollen die Zuständigkeiten im Bauleitplanverfahren angepasst werden. Der Rat soll künftig zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen entscheiden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll fortan primär über Beschlüsse zur Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Behördenbeteiligung und zur öffentlichen Auslegung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 31.10.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
- 10Neuverteilung der Ausschussvorsitze zum 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0173 befasst sich mit der Neuverteilung der Ausschussvorsitze in Hamminkeln zum 1. Januar 2008. Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Ausschussstruktur, die durch die Neubildung des Betriebsausschusses sowie die Auflösung des Bauausschusses und die damit verbundene Aufgabenverlagerung zum Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung entsteht. Gemäß § 58 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist in einem solchen Fall das Verfahren zur Besetzung der Ausschussvorsitze zu wiederholen.
Die Verwaltung strebt zunächst eine Einigung der Fraktionen über die Besetzung der betroffenen Ausschussvorsitze an. Sollte gegen diese Einigung nicht von mindestens acht Ratsmitgliedern widersprochen werden, können die Umbesetzungen vorgenommen werden. Im Falle einer fehlenden Einigung oder eines wirksamen Widerspruchs muss das gesamte Zugreifverfahren für die betroffenen Ausschüsse, darunter auch der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss, der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport sowie der Feuerschutzausschuss, wiederholt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass für die Ausschüsse jeweils ein erster und ein zweiter stellvertretender Vorsitzender zu wählen sind. Für den Fall einer vollständigen Wiederholung des Verfahrens wird der Rat gebeten, darüber zu entscheiden, ob das Höchstzahlenverfahren für die stellvertretenden Vorsitzenden fortgesetzt oder von Beginn an neu durchgeführt wird. Die Besetzung der Vorsitzenden erfolgt nach dem d'Hondt-Verfahren auf Basis der Fraktionsstärken.
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- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 11Bestellung der Betriebsleitung und stv. Betriebsleitung für die Hamminkelner Eigenbetriebsähnliche EinrichtungZur Vorlage · 2007/0167 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2007/0167 wird die Bestellung der Betriebsleitung sowie der stellvertretenden Betriebsleitung für die Hamminkelner Eigenbetriebsähnliche Einrichtung (HEE) beantragt. Die Neubesetzung soll zum 01.01.2008 wirksam werden.
Aufgrund der rechtlichen Grundlage der Eigenbetriebsverordnung liegt die Zuständigkeit für diese Bestellung beim Rat. Da der Betriebsausschuss erst zum 01.01.2008 gebildet werden kann, übernimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Vorberatung dieser Angelegenheit.
Der Vorschlag sieht vor, den Ersten Beigeordneten Haupt als Betriebsleiter der HEE zu bestellen. Da ein Großteil der Aufgaben des Dezernates III auf die neue Einrichtung übergeht, erfolgt dieser Vorschlag in Absprache mit den Fraktionen. Als stellvertretende Betriebsleitung soll eine weitere Person bestellt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorgeschlagenen Bestellungen mit Wirkung zum 01.01.2008 vorzunehmen. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2007 sowie des Rates am 08.11.2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 12Über- und Außerplanmäßige Ausgaben vom ersten bis zum dritten Quartal 2007Zur Vorlage · 2007/0170 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2007/0170 informiert über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zeitraum von Januar bis September 2007 von der Kämmerin genehmigt wurden. Für alle aufgeführten Haushaltsüberschreitungen war die Deckung der zusätzlichen Ausgaben gewährleistet.
Ein wesentlicher Posten betrifft die Beteiligung an förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9 I KHG in Höhe von 290.000 Euro. Die Deckung erfolgte über 41.715,94 Euro aus Kanalanschlussgebühren nach Verträgen, wobei die Zahlung im Finanzausgleich verrechnet wurde. Ein weiterer Punkt umfasst die Erstattung zu viel erhaltener Landeszuwendungen für den Bereich Mischwassereinleitung im Wolfstrang in Höhe von 20.000 Euro, die durch geringere Baukosten und entsprechende Landeszuwendungen aus dem Vorjahr gedeckt wurde. Zudem wurden 25.000 Euro für die Herstellung von Hausanschlüssen beansprucht, die durch Mittel aus der Mischwassereinleitung im Wolfstrang gedeckt wurden.
Weitere Ausgaben umfassen den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens in Höhe von 5.000 Euro für den Umzug von Mitarbeitern aus dem Nebengebäude in das Rathaus sowie Planungskosten für den Straßenausbau in Dingden in Höhe von 8.000 Euro. Die Einrichtung eines Familienzentrums im KiGA „Am Bach“ erforderte Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro aus der Deckungsreserve. Eine Abrechnung des Solidarbeitrages aus dem Vorjahr wurde durch Minderausgaben bei der Kreisumlage in Höhe von 102.472,00 Euro ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2007 · Rat (23. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen