Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0165 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, eine städtebaulich verträgliche Nachfolgenutzung eines Speditionsgeländes sicherzustellen und eine Einzelhandelsnutzung auszuschließen. Die bestehende Veränderungssperre endet am 18. März 2009.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für die Änderung zu fassen. Dabei sollen die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Konkretisierung von Sicherheitsmaßnahmen im Entwurf beachtet werden. Ebenso sollen die Anmerkungen des Kreises Wesel bezüglich Lärmemissionen, Bodenschutz und Erschließung berücksichtigt bzw. der Planentwurf entsprechend ergänzt werden. Zudem wird empfohlen, den Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfpflicht des Kreises Wesel in die Planung einzubeziehen.
Gegen die Hinweise eines Bürgers zur Speditionsauslagerung sowie gegen die Forderungen der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH zur Anzeige von Erschließungsmaßnahmen und zur Nutzung der Straßen empfiehlt der Ausschuss, nicht vorzugehen. Bezüglich der Gasleitung im Planungsbereich weist die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke auf notwendige Abstände von mindestens 2,50 Metern zu Baumstandorten hin. Der Ausschuss empfiehlt, diese Hinweise im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen, sie jedoch bei künftigen Straßenausbaumaßnahmen zu beachten. Die Beratung der Vorlage ist für den 25. September 2008 im Ausschuss und für den 6. November 2008 im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2008 · Rat (29. Sitzung)
- 25.09.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 2Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in DingdenZur Vorlage · 2008/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0166 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ausgangspunkt ist ein Antrag der Eigentümerin eines Grundstücks in der Krechtinger Straße, eine Baumöglichkeit auf dem rückwärtigen Gartenteil zu schaffen. Im Rahmen der vorangegangenen Beratungen im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wurde eine Anliegerbefragung beschlossen.
Die Befragung umfasste 75 Eigentümer von 67 Grundstücken in dem Wohnquartier zwischen der Krechtinger Straße, der Klausenhofstraße, der Blumenstraße und dem Postweg. Das Ergebnis zeigt eine geteilte Meinung: 41,79 % der Grundstücke sind für eine Änderung des Bebauungsplanes, während 44,78 % dagegen stimmen. Die Befürworter befürworten eine moderate Einzelhausbebauung in offener, eingeschossiger Bauweise mit Festsetzungen zu Firsthöhe und Dachneigung. Die Ablehnenden führen Bedenken hinsichtlich der Wohnqualität, möglicher Wertminderungen, eines erhöhten Verkehrsaufkommens sowie fehlender Infrastruktur und Stellplätze an.
Da die Befragung kein einheitliches Votum ergab und aus städtebaulicher Sicht derzeit keine dringende Notwendigkeit zur Aktivierung von Flächenpotenzialen im Innenbereich von Dingden besteht, empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes nicht zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2008 · Rat (29. Sitzung)
- 25.09.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 3Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473" (ehemals B 473, jetzt L 602) in DingdenZur Vorlage · 2008/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0167 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden vor. Der Antrag bezieht sich auf den Bereich zwischen der Weberstraße und Am Spiegelkamp. Ziel der Änderung ist zunächst der Entfall einer geplanten Fußwegverbindung, die über ein Grundstück der Antragsteller von der Straße Am Spiegelkamp zur Weberstraße führen würde.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 enthält Festsetzungen, die nach Einschätzung der Verwaltung in diesem Teilbereich überwiegend überholt sind. So ist beispielsweise ein Gebäude am Kreisverkehr teilweise mit einer Verkehrsfläche überplant, und die geplante Verkehrsführung im Bereich Spiegelkamp sieht eine Sackgassenregelung vor. Da in der jüngeren Vergangenheit keine Neubautätigkeiten eine Änderung erforderlich machten, wurde die Überarbeitung bisher nicht durchgeführt.
Aus städtebaulicher Sicht wird eine Betrachtung des gesamten Bereichs zwischen Weberstraße, Spiegelkamp und Nordbrocker Straße empfohlen. Dabei sollen die Verkehrsflächen unter Berücksichtigung des Bestands neu festgelegt und die überbaubaren Grundstücksflächen neu geordnet werden. Die Verwaltung schlägt vor, zunächst einen Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Im Anschluss soll ein Änderungsentwurf erarbeitet werden, der zur weiteren Beratung vorgelegt wird. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll dem Rat der Stadt die Fassung des Aufstellungsbeschlusses empfehlen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2008 · Rat (29. Sitzung)
- 25.09.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 4Antrag auf Erschließung und Baumöglichkeit des Grundstückes Gemarkung Hamminkeln, Flur 16, Flurstück 1412Zur Vorlage · 2008/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit einem Antrag auf Erschließung und Bebauung des Grundstücks Flurstück 1412 in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 16. Die Fläche liegt südlich der Bislicher Straße und grenzt östlich an die Erweiterungsfläche des Friedhofs. Einem Antrag vom 7. August 2008 liegt ein Lageplan sowie ein Bebauungsvorschlag inklusive der geplanten straßen- und kanaltechnischen Erschließung bei.
Obwohl der Bereich im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, ist die beantragte Bebauung als Hinterlandbebauung einzustufen. Da die notwendige Erschließung fehlt, ist die Umsetzung nach aktueller Lage nicht direkt genehmigungsfähig; erforderlich wäre die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter Anwendung der Regeln des gemeindlichen Bodenmanagements. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der vorhandenen Wohnbaugrundstücke derzeit keine unmittelbare Handlungsnotwendigkeit besteht.
Der Sachverhalt steht in Zusammenhang mit dem Vorhaben eines Grundstückseigentümers, eine Hofstelle auszulagern, um die Nachbarschaftslage zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Wohnbebauung zu bereinigen. Hierbei ist auch die angrenzende Parzelle 1181 sowie Teile der Friedhofserweiterungsfläche relevant. Für eine Bebauung der Parzelle 1181 wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie eine landesplanerische Abstimmung notwendig. Zudem sind immissionsschutzrechtliche Belange gegenüber dem angrenzenden Gewerbegrundstück zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt eine Beratung im Gesamtzusammenhang, um die grundsätzliche Bereitschaft für eine bauliche Entwicklung sowie die möglichen Rahmenbedingungen zu klären.
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Beratungsfolge
- 06.11.2008 · Rat (29. Sitzung)
- 25.09.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - erneuter OffenlagebeschlussZur Vorlage · 2008/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0169 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ in Hamminkeln und beantragt einen erneuten Offenlagebeschluss. Der Geltungsbereich umfasst die Verkehrsfläche der Raiffeisenstraße sowie Grundstücksflächen gegenüber einem Lebensmittel- und Getränkemarkt. Ein erneuter Offenlagebeschluss wurde erforderlich, da im Bereich vor der Volksbank Rhein-Lippe zusätzliche Flächen als öffentliche Verkehrsflächen in den Plan einbezogen werden mussten.
Das primäre Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Vorbereitung einer Neubebauung eines brachliegenden Grundstücks. Eine Umnutzung des bestehenden Gebäudebestands entspricht nicht der städtebaulichen Zielplanung. Die Verwaltung strebt die Schaffung eines mindestens zweigeschossigen Gebäudekomplexes an, wobei die Ecksituation an der Einmündung Blumenkamper Straße / Raiffeisenstraße hervorgehoben werden soll.
Da der bisherige Entwurf eine maximal dreigeschossige Bebauung vorsah, wären auch eingeschossige Gebäude zulässig gewesen. Um die städtebauliche Zielsetzung zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, die Geschossigkeit auf zwei bis drei Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß festzulegen. Damit werden eingeschossige Bauvorhaben ausgeschlossen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Festsetzung der Vollgeschosse auf den Flurstücken 712 und 88 entsprechend anzupassen und den Planentwurf erneut öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (25. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen