Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0187 behandelt den geplanten Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Hintergrund des Verfahrens ist das Vorhaben eines Grundstückseigentümers in der Pastor-Winkelmann-Straße 7, ein bestehendes Geschäftslokal baulich zu erweitern. Die geplante Erweiterung würde die aktuelle Baulinie um etwa drei Meter überschreiten und Teile der als nicht überbaubar festgesetzten Flächen sowie eines Sichtdreiecks beanspruchen.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde festgestellt, dass das bestehende Sichtdreieck überdimensioniert ist und eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen möglich erscheint. Die Straßenbauverwaltung empfiehlt zudem, die Zufahrt zur L 401 aus Gründen der Verkehrssicherheit nur als Vorwärtsfahrt zu gestalten. Eine Befreiung von der Baulinie wird von der Verwaltung jedoch nicht in Aussicht gestellt, da die Überschreitung nicht als geringfügig eingestuft wird.
Aus städtebaulicher Sicht befürwortet die Verwaltung eine Anpassung der Baulinie, um die straßenbegleitende Bebauung und die Dichte im Ortskern von Marienthal fortzuführen. Der Geltungsbereich der Änderung soll zudem die Grundstücke Pastor-Winkelmann-Straße 3, 3a und 3b umfassen, um ein einheitliches Konzept im Anschluss an den Wohnpark Klostermühle zu ermöglichen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 248. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet an der Issel) - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0188 wird der Aufstellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der gewerblichen Nutzung auf Flächen, die derzeit als Bahnanlagen ausgewiesen sind.
Grundlage des Vorhabens ist die Absicht eines Unternehmens, das ein Betonfertigteilwerk betreibt, einen Gleisanschluss an die Bahnstrecke Wesel-Bocholt zu errichten. Für den Abtransport der produzierten Betonfertigteile sollen zudem bestehende Brückenkrananlagen erweitert und zusätzliche Lagerflächen geschaffen werden. Die geplanten Anlagen sollen auf Gelände der Deutschen Bahn AG errichtet werden, wobei die Bahn AG erklärt hat, dass die benötigten Teilflächen für den Bahnbetrieb entbehrlich sind und entwidmet werden können. Der Erwerb der Flächen durch das Unternehmen ist beabsichtigt.
Die Erweiterung umfasst Flächen, die westlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzen und derzeit als Kleingartenanlage genutzt werden. Durch die Umsetzung der Vorhaben ist mit dem Wegfall von Grünstrukturen und Baumbeständen zu rechnen. Da das neue Ladegleis aufgrund der benötigten Zuglängen nördlich des Bahnhofsgebäudes in das Überholgleis eingefädelt werden muss, können auch Grünstrukturen zwischen der Bahnlinie und der Industriestraße teilweise entfallen.
Die Verwaltung bewertet die Maßnahmen als Beitrag zur Standortsicherung und zur Verlagerung von Transportkapazitäten von der Straße auf die Schiene. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 32. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Hamminkeln vor. Hintergrund des Vorhabens ist die Absicht der Firma Max Bögl, das bestehende Betonfertigteilwerk an der Industriestraße zu erweitern. Geplant ist die Errichtung eines Gleisanschlusses an die Bahnstrecke Wesel-Bocholt, um den Abtransport der produzierten Betonfertigteile zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollen zudem bestehende Brückenkrananlagen erweitert und zusätzliche Lagerflächen geschaffen werden.
Die geplanten Anlagen sollen auf Flächen der Deutschen Bahn AG errichtet werden, die für den Bahnbetrieb entbehrlich sind und entwidmet werden können. Der Erwerb der Flächen durch das Unternehmen ist beabsichtigt. Die Erweiterung umfasst Flächen, die westlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzen und derzeit als Kleingartenanlage sowie als private Grünfläche mit geschütztem Baumbestand genutzt werden. Aufgrund der erforderlichen Zuglängen für das neue Ladegleis ist zudem mit einem teilweisen Wegfall von Grünstrukturen zwischen der Bahnlinie und der Industriestraße zu rechnen.
Da die geplanten Maßnahmen als gewerbliche Vorhaben einzustufen sind, ist eine planungsrechtliche Erweiterung des Bebauungsplanes notwendig. Das Verfahren wird vorhabenbezogen durchgeführt. Die Verwaltung bewertet die Maßnahmen als Beitrag zur Standortsicherung und zur Verlagerung von Transportkapazitäten von der Straße auf die Schiene. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg hier: Änderung der textlichen Festsetzungen bezüglich Stellplätze im VorgartenbereichZur Vorlage · 2008/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 untersagte die Errichtung von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Zwar wurden im Jahr 1986 Anpassungen vorgenommen, die die Nutzung dieser Flächen für Garagen und Stellplätze ermöglichten, eine Ausnahme für die Vorgartenbereiche blieb jedoch bestehen.
Anlass für die Vorlage ist die Feststellung der Bauordnungsabteilung, dass im Planbereich bereits Stellplätze in Vorgartenflächen existieren. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens wurde von einer betroffenen Person der Antrag gestellt, Stellplätze im Vorgartenbereich zuzulassen. Da Teile des Baugebiets durch Stichwege erschlossen sind, die kein Parken auf der Verkehrsfläche erlauben, wird eine Lockerung der Bestimmungen geprüft. Eine mögliche Regelung sieht vor, dass in Verbindung mit einer Garagenzufahrt ein weiterer Stellplatz im Vorgarten zulässig sein könnte, sofern die Fläche aus Garagenzufahrt und Stellplatz ein Drittel der Vorgartenfläche nicht überschreitet.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplans zu fassen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Änderungsentwurf im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für die EnergieversorgungZur Vorlage · 2008/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0191 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der GDKW Bocholt GmbH & Co. KG, im Industriepark Mussum ein Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von etwa 425 MW zu errichten.
Für den stabilen Betrieb des Kraftwerks und den Anschluss an das Stromnetz ist die Nutzung eines spezifischen Netzknotens im 110-KV-Verteilnetz erforderlich. Dieser befindet sich am Verknüpfungspunkt Wittenhorst an der Kreuzung Kreutzstraße und Schledenhorster Straße. An diesem Standort ist die Errichtung einer Schaltanlage mit einem Flächenbedarf von etwa 70 mal 163 Metern notwendig. Die RWE Rhein Ruhr Verteilnetz GmbH hat die technische Notwendigkeit dieses Netzknotens für den Kraftwerksbetrieb dargelegt.
Die geplante Schaltanlage ist als privilegiertes Vorhaben einzustufen. Da die Fläche jedoch darstellungsrelevant für die Flächennutzungsplanebene ist, sieht die Verwaltung die Änderung des Plans als geboten an, um ein öffentlich wirksames Planverfahren zu ermöglichen. Die Fläche ist laut Angaben des Netzbetreibers rechtlich erreichbar und wurde bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Zuleitung des Stroms vom Kraftwerksstandort zur Schaltanlage ist nicht Bestandteil dieses Antrags. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 6Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln nach EU - UmgebungslärmrichtlinienZur Vorlage · 2008/0192 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2008/0192 des Bürgermeisters befasst sich mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der damit verbundenen Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln. Ziel der Richtlinie ist die Bewertung und Vermeidung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm in Gebieten wie Wohngebieten, Parks oder der Umgebung von Schulen und Krankenhäusern. Die Umsetzung erfolgte durch den deutschen Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der Prozess der Lärmaktionsplanung gliedert sich in die Erstellung von Lärmkarten zur Ermittlung der Belastung sowie die anschließende Aufstellung von Aktionsplänen. Für die erste Stufe der Kartierung waren bis Juni 2007 insbesondere Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vorgesehen. Im Stadtgebiet Hamminkeln ist von dieser ersten Stufe lediglich die Autobahn A 3 betroffen, deren Kartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführt wurde.
Ein Lärmaktionsplan ist laut den Vorgaben des Umweltministeriums für Nordrhein-Westfalen erst dann erforderlich, wenn bestimmte Auslösewerte überschritten werden. Diese liegen bei 70 dBA am Tag und 60 dBA in der Nacht. Die Untersuchung der Lärmkartierung für Hamminkeln zeigt, dass diese Schwellenwerte entlang der A 3 an keiner Stelle überschritten werden. Da auch schützenswerte Gebäude wie Wohnungen, Schulen oder Krankenhäuser unterhalb dieser Pegel liegen, besteht für den Bereich der A 3 derzeit keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Die Verwaltung sieht daher von einer entsprechenden Planung ab.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 7Verlängerung des bestehenden Radweges auf der Straße "Am Bokern" mit Erneuerung der Fahrbahndecke und Überplanung der Kreuzung L 896 (Borkener Straße) und K 19 (van-de-Wall-Straße) in Dingden hier: Antrag der USD RatsfraktionZur Vorlage · 2008/0193 · Beschlussvorlage
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Die USD-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 10. September 2008 zwei Maßnahmen für den Ortsteil Dingden beantragt. Der erste Punkt umfasst die Verlängerung des bestehenden Radweges auf der Straße „Am Bokern“ vom Friedhofseingang bis zur Kreuzung L 896 sowie die Erneuerung der Fahrbahndecke. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die ursprüngliche Anlage des Radweges auf Beschlüssen aus dem Jahr 1998 basiert. Eine weitere städtebauliche Erschließungsfunktion des südlichen Streckenabschnitts besteht nach aktueller Einschätzung nicht, da ausreichende Baulandreserven in anderen Gebieten vorhanden sind. Eine Erweiterung des Radweges bis zur L 896 würde zudem den Erwerb von Grundstücken entlang der Landstraße erfordern.
Der zweite Antrag der Ratsfraktion sieht eine Überplanung des Kreuzungspunktes L 896, K 19 und Bookermannsweg in Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenbaulastträgern vor. Die Verwaltung stellt fest, dass laut Auswertungen der Kreispolizeibehörde keine signifikante Häufung von Unfällen an diesem Knotenpunkt vorliegt. Da die Straßenbaulastträger derzeit keinen Planungsbedarf signalisieren, müsste eine Umgestaltung als Eigeninitiative der Stadt und aus städtischen Mitteln finanziert werden, was die Vergabe eines Planungsauftrags an ein Ingenieurbüro beinhalten würde. Die Verwaltung schlägt vor, über die Anträge zu beraten und gegebenenfalls vor einer Entscheidung aktuelle Verkehrszählungsdaten zu ermitteln.
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- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 8Wegekonzept "Dingdener Heide"Zur Vorlage · 2008/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0194 befasst sich mit einem Wegekonzept für das Projekt „Dingdener Heide“. Das Projekt, ein Gemeinschaftsunternehmen des Ministeriums für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, des NABU e.V. Landesverband NRW sowie der Stiftung „Dingdener Heide“, verfolgt das Ziel, eine bäuerliche Kulturlandschaft auf einem über 1.000 Hektar großen Gelände darzustellen.
Aufgrund steigender Besucherzahlen im Projektgebiet sollen Maßnahmen zur Besucher- und Verkehrslenkung umgesetzt werden. Ziel ist es, Probleme durch motorisierten Individualverkehr, wie etwa Begegnungsverkehr auf schmalen Wirtschaftswegen oder blockierte Zufahrten durch parkende Fahrzeuge, zu reduzieren. Das Konzept sieht vor, den motorisierten Verkehr in Teilen des Gebiets, vorrangig im Naturschutzgebiet, durch Verkehrszeichen auszuschließen, während der Zugang für Fußgänger, Radfahrer und Nutzungsberechtigte erhalten bleibt. Geplant sind zudem die Einrichtung von Informations- und Beobachtungspunkten, Parkplätzen sowie die Anlage von Ausweichbuchten. Zudem soll der Wirtschaftsweg „Krechtinger Straße / Krechtinger Diek“ instand gesetzt werden.
Die vorläufigen Kosten für Maßnahmen auf dem Stadtgebiet Hamminkeln werden mit 30.000 € veranschlagt, wobei eine Bezuschussung durch Landes- oder EU-Mittel von maximal 50 % angestrebt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vereinbarung mit den Projektträgern und landwirtschaftlichen Ortsverbänden vorzubereiten. Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Stadt ist an eine rechtsverbindliche Förderzusage sowie die Zustimmung der landwirtschaftlichen Verbände gebunden.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen