Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln nach EU - Umgebungslärmrichtlinien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2008/0192 des Bürgermeisters befasst sich mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der damit verbundenen Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln. Ziel der Richtlinie ist die Bewertung und Vermeidung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm in Gebieten wie Wohngebieten, Parks oder der Umgebung von Schulen und Krankenhäusern. Die Umsetzung erfolgte durch den deutschen Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der Prozess der Lärmaktionsplanung gliedert sich in die Erstellung von Lärmkarten zur Ermittlung der Belastung sowie die anschließende Aufstellung von Aktionsplänen. Für die erste Stufe der Kartierung waren bis Juni 2007 insbesondere Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vorgesehen. Im Stadtgebiet Hamminkeln ist von dieser ersten Stufe lediglich die Autobahn A 3 betroffen, deren Kartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführt wurde.
Ein Lärmaktionsplan ist laut den Vorgaben des Umweltministeriums für Nordrhein-Westfalen erst dann erforderlich, wenn bestimmte Auslösewerte überschritten werden. Diese liegen bei 70 dBA am Tag und 60 dBA in der Nacht. Die Untersuchung der Lärmkartierung für Hamminkeln zeigt, dass diese Schwellenwerte entlang der A 3 an keiner Stelle überschritten werden. Da auch schützenswerte Gebäude wie Wohnungen, Schulen oder Krankenhäuser unterhalb dieser Pegel liegen, besteht für den Bereich der A 3 derzeit keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Die Verwaltung sieht daher von einer entsprechenden Planung ab.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008kein Ergebnis hinterlegt
- 19.11.2008kein Ergebnis hinterlegt
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