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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 12. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0198 eine zweite Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2005 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2009.
Nach der beigefügten Kalkulation reduziert sich der Gebührensatz für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr von 0,99 Euro pro Meter auf 0,97 Euro pro Meter. Als Grund für diese Senkung werden geringere kalkulierte Entsorgungskosten für den Straßenkehrricht angeführt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2007 weist zudem einen Überschuss in Höhe von 5.690,54 Euro aus, welcher in der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegende Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf enthaltenen Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2008 sowie des Rates am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 23. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 3. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2009. Die Grundlage hierfür bildet die Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009.
Nach den vorliegenden Mitteilungen der Wasser- und Bodenverbände bleiben die voraussichtlichen Beitragssätze weitgehend unverändert. Im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2008 ergeben sich für die verschiedenen Verbände geringfügige Änderungen der Gebührensätze pro Hektar für bebaute und unbebaute Grundstücke. Beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd führt ein Überschuss aus dem Jahr 2007 zu einer Gebührenminderung. Auch beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord kann der Gebührensatz für 2009 gesenkt werden, da eine angekündigte Erhöhung nicht umgesetzt wurde.
Bei den übrigen vier beteiligten Verbänden – Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel sowie Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich ebenfalls leichte Ermäßigungen. Diese resultieren aus Überschüssen, die im Jahresabschluss 2007 ausgewiesen wurden und nun in der Kalkulation berücksichtigt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 31. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebühren- und Abgabensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, um die Gebühren- und Abgabensätze zum 1. Januar 2009 anzupassen.
Bei der Schmutz- und Regenwassergebühr bleiben die Sätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Zwar steigen die Gesamtkosten um etwa 130.000 Euro, was unter anderem auf tarifliche Erhöhungen bei den Personalkosten, gestiegene Kosten für die thermische Entsorgung von Klärschlamm sowie auf die regelmäßige Überarbeitung von Entwässerungsentwürfen zurückzuführen ist. Diese Kostensteigerungen werden jedoch durch einen geringeren Fehlbetrag aus Vorjahren sowie durch Erstattungen der Abwasserabgaben aus den Jahren 1999 bis 2004 ausgeglichen. Durch die Einbeziehung von 100.545 Euro aus diesen Erstattungen konnte eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,65 Euro pro Kubikmeter vermieden werden. Während der kalkulierte Wasserverbrauch aufgrund sinkender Mengen um 30.000 Kubikmeter reduziert wurde, stieg die Summe der versiegelten Flächen durch Überprüfungen von Selbsterklärungen an, wodurch der Regenwassergebührensatz von 0,85 Euro pro Quadratmeter stabil blieb.
Die Kleineinleiterabgabe sinkt pro Bewohner von bisher 30,40 Euro auf 29,99 Euro. Grund hierfür ist die rückläufige Anzahl der Abgabepflichtigen sowie ein reduzierter Fehlbetrag aus Vorjahren. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 44. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0202 eine Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt. Ziel der 4. Änderung der Satzung vom 20. November 1996 ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2009.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation soll der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 30,28 €/m³ auf 31,90 €/m³ steigen, was einer Erhöhung von 5,3 % entspricht. Der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben soll sich von 11,25 €/m³ auf 11,28 €/m³ verändern, was einem Anstieg von 0,3 % entspricht. Als wesentliche Ursache für die Anpassung bei den Kleinkläranlagen wird ein Rückgang der entsorgten Menge angeführt, der nicht im gleichen Maße durch sinkende Kosten ausgeglichen wird.
Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass im Jahr 2007 ein Fehlbetrag von 46.434,01 € entstand. Dieser Betrag wurde nicht in die aktuelle Kalkulation eingestellt, da Ende 2006 auf eine Gebührenerhöhung verzichtet worden war, nachdem die Sätze zum 1. Januar 2006 bereits um 35,7 % bzw. 41,9 % angehoben worden waren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2008 sowie für den Rat am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 54. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 4. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2009 anzupassen. Auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 sind für verschiedene Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm eine Senkung der Kosten vorgesehen. Insbesondere für die Wertstoffgefäße (Papiertonne) entfallen die Gebühren erstmals vollständig.
Die Gesamtkosten, die auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden, verringern sich von 2.007.710 € im Jahr 2008 auf 1.908.658 € im Jahr 2009. Diese Entwicklung resultiert aus ermäßigten Kostenansätzen, der teilweisen Einbeziehung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2007 sowie der Berücksichtigung einer Erstattung durch den Kreis Wesel. Die Erstattung des Kreistages in Höhe von 226.619 € wird anteilig in die Kalkulation einbezogen, um Gebührenschwankungen zu vermeiden.
Der Jahresabschluss 2007 wies einen Überschuss von 96.572,51 € aus, wobei ein Teilbetrag von 45.192 € zur Ausgleichung der Wertstoffentsorgung in die aktuelle Berechnung eingeflossen ist. Während die Kosten für die Unternehmervergütung und der städtische Anteil an der Altpapierentsorgung steigen, können diese durch die genannten Mittel aufgefangen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die künftige Kostenentwicklung bei der Altpapierverwertung aufgrund schwankender Marktpreise nicht abschätzbar ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 64. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 16.12.1985, zuletzt geändert am 01.01.2007Zur Vorlage · 2008/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0226 wird eine Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln beantragt. Gegenstand der 4. Satzung zur Änderung der am 16. Dezember 1985 erlassenen Satzung ist die Ergänzung des Straßenverzeichnisses um vier neu dem öffentlichen Verkehr gewidmete Flächen.
Die Verwaltung legt dar, dass die entsprechenden Straßenabschnitte in das Verzeichnis der zu reinigenden Flächen aufgenommen werden sollen. Dies betrifft die Nikolaus-Groß-Straße im Ortsteil Dingden sowie die Bereiche Im Sonnentau, Alte Furt und ein Abschnitt der Märkischen Straße im Ortsteil Hamminkeln. Bei der Märkischen Straße ist der Bereich von der Neuhardenbergstraße bis zur Hausnummer 22 definiert.
Für alle vier genannten Abschnitte ist die Reinigung als Anliegerreinigung in der Klassifizierung A vorgesehen. Die Änderung des Straßenverzeichnisses soll mit Wirkung zum 1. Januar 2009 erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegende Änderung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2008 sowie für den Rat am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 7Stellenplan für das Jahr 2009Zur Vorlage · 2008/0231 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0231 zum Stellenplan für das Jahr 2009 legt die personelle Struktur für den Kernhaushalt sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH fest. Die neue Gliederung orientiert sich an der neuen Haushaltsstruktur nach Produkten, wodurch die Zuordnung der Stellen zu Unterabschnitten im Vergleich zum Vorjahr geändert wurde.
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von drei Stellen im Vergleich zum Jahr 2008 vorgesehen. Dies resultiert aus der Streichung von Positionen in der Kämmerei, der öffentlichen Ordnung und der Steuerverwaltung. Gleichzeitig sind im Bereich der Tarifbeschäftigten ein Zuwachs von 0,35 Stellen sowie mehrere Stellenhebungen geplant. Unter anderem werden im Produkt SGB II zwei Stellen eingerichtet, um Personal der Bundesagentur der ARGE befristet zu übernehmen, was laut Verwaltung personalkostenneutral erfolgt. Weitere Neuschaffungen betreffen die Bereiche Steuern und Gebühren, Gebäudemanagement sowie den Bauhof.
Der Stellenplan umfasst zudem die Aufnahme von vier Ausbildungsstellen für die Berufe der Verwaltungsfachangestellten, der Straßenwärter, der Fachkraft für Abwassertechnik sowie eines Praktikanten im Sozial- und Erziehungsdienst.
Die kalkulierten Personalauszahlungen belaufen sich auf 9.020.204 Euro, wobei Erstattungen der ARGE in Höhe von 261.408 Euro vorgesehen sind. Die geplanten Personalaufwendungen werden mit 9.711.270 Euro beziffert. Der Entwurf wurde im Verwaltungsvorstand unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten beraten und zur Beschlussfassung an den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 8Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 2008/0225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2008/0225 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2009. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Der Entwurf wurde bereits in der Ratssitzung am 6. November 2008 eingebracht, woraufhin den Fraktionen die Möglichkeit zur Beratung eingeräumt wurde.
Die Fachausschüsse sind bis zum 4. Dezember 2008 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Änderungen, die von der Verwaltung sowie den Ausschüssen bis zum 27. November 2008 vorgeschlagen wurden, sind in der Vorlage zusammengefasst und beigefügt. Weitere Änderungsvorschläge werden als Tischvorlagen nachgereicht. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die Änderungsvorschläge als auch die Änderungsanträge, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen. Anträge, die den Kulturbereich betreffen, sind der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 11. Dezember 2008 und die anschließende Beratung im Rat für den 15. Dezember 2008 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 9Änderung der Satzung zur Durchführung von BürgerentscheidenZur Vorlage · 2008/0172 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 2008/0172 sieht eine Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diesen Änderungsbedarf sind die gesetzlichen Neuerungen durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, das sogenannte GO-Reformgesetz, welches am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten ist.
Die Neuregelungen erweitern die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung eines Ratsbürgerentscheides. Dieses Instrument ermöglicht es der Bürgerschaft, anstelle des Rates über einen Sachverhalt zu entscheiden, sofern hierfür eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zustimmt.
Zudem umfasst die Vorlage die Anpassung der Sperrfrist für die Ausübung des Wahlrechts im Rahmen von Bürger- und Ratsbürgerentscheiden. Durch die Reform des Kommunalwahlrechts wurde die Frist verkürzt, sodass Wahlberechtigte das Wahlrecht an ihrem neuen Wohnort bereits ausüben können, wenn sie bis zum 16. Tag vor der Wahl beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind. Die bisherige Regelung, die einen Umzug innerhalb der letzten drei Monate vor der Wahl ausschloss, wird somit durch die neue Satzung ersetzt. Der Rat wird gebeten, die erste Satzung zur Änderung der bestehenden Satzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 10Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung und der daraus resultierenden Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung für die Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2008/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0182 wird die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung sowie der dazugehörigen Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Hintergrund der Anpassung ist die Umstellung der Wirtschaftsführung der Stadt auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 1. Januar 2009. Durch das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land NRW (NKFEG NRW) hat sich die Gemeindeordnung geändert, was eine Aktualisierung der prüfungsrelevanten Bestimmungen erforderlich macht.
Der vorliegende Entwurf der neuen Rechnungsprüfungsordnung orientiert sich an der Muster-Rechnungsprüfungsordnung der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in NRW (VERPA) sowie an der bisherigen Ordnung. Wesentliche Änderungen betreffen die gesetzlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes, die übertragenen Aufgaben, die Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse sowie den Bestätigungsvermerk. Parallel dazu wurde die Dienstanweisung für die örtliche Rechnungsprüfung, die seit 1978 in Kraft war, überarbeitet und an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung und der resultierenden Dienstanweisung gemäß dem beigefügten Entwurf zu verabschieden. Die Beratung der Vorlage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss am 12. November 2008 und für den Rat am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 12.11.2008 · Rechnungsprüfungsausschuss (4. Sitzung)
- 11Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 gem. § 101 GO NW a.F.Zur Vorlage · 2008/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0185 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 der Stadt Hamminkeln. Nachdem der Rat der Stadt das Abschlussergebnis des Haushalts 2007 bereits in seiner Sitzung am 27. Februar 2008 zur Kenntnis genommen hatte, wurde die Jahresrechnung gemäß der damaligen Fassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung übertragen. Zur Durchführung dieser Aufgabe nutzt der Rechnungsprüfungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat nach der Erstellung des Prüfberichts, welcher den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorliegt, die Prüfung abgeschlossen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 12. November 2008 beraten. Das Ergebnis dieser Beratung wurde in einem Schlussbericht zusammengefasst, der der vorliegenden Vorlage beigefügt ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die geprüfte Jahresrechnung zu beschließen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung beschließt und dem Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Vorgaben die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Die Beratung der Vorlage ist für die Ratssitzung am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 127. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2008/0187 behandelt den geplanten Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“. Hintergrund des Verfahrens ist das Vorhaben eines Grundstückseigentümers in der Pastor-Winkelmann-Straße 7, ein bestehendes Geschäftslokal baulich zu erweitern. Die geplante Erweiterung würde die aktuelle Baulinie um etwa drei Meter überschreiten und Teile der als nicht überbaubar festgesetzten Flächen sowie eines Sichtdreiecks beanspruchen.
Nach einer Prüfung durch die Verwaltung und Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde festgestellt, dass das bestehende Sichtdreieck überdimensioniert ist und eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen möglich erscheint. Die Straßenbauverwaltung empfiehlt zudem, die Zufahrt zur L 401 aus Gründen der Verkehrssicherheit nur als Vorwärtsfahrt zu gestalten. Eine Befreiung von der Baulinie wird von der Verwaltung jedoch nicht in Aussicht gestellt, da die Überschreitung nicht als geringfügig eingestuft wird.
Aus städtebaulicher Sicht befürwortet die Verwaltung eine Anpassung der Baulinie, um die straßenbegleitende Bebauung und die Dichte im Ortskern von Marienthal fortzuführen. Der Geltungsbereich der Änderung soll zudem die Grundstücke Pastor-Winkelmann-Straße 3, 3a und 3b umfassen, um ein einheitliches Konzept im Anschluss an den Wohnpark Klostermühle zu ermöglichen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 1348. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet an der Issel) - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0188 wird der Aufstellungsbeschluss zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln beantragt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der gewerblichen Nutzung auf Flächen, die derzeit als Bahnanlagen ausgewiesen sind.
Grundlage des Vorhabens ist die Absicht eines Unternehmens, das ein Betonfertigteilwerk betreibt, einen Gleisanschluss an die Bahnstrecke Wesel-Bocholt zu errichten. Für den Abtransport der produzierten Betonfertigteile sollen zudem bestehende Brückenkrananlagen erweitert und zusätzliche Lagerflächen geschaffen werden. Die geplanten Anlagen sollen auf Gelände der Deutschen Bahn AG errichtet werden, wobei die Bahn AG erklärt hat, dass die benötigten Teilflächen für den Bahnbetrieb entbehrlich sind und entwidmet werden können. Der Erwerb der Flächen durch das Unternehmen ist beabsichtigt.
Die Erweiterung umfasst Flächen, die westlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzen und derzeit als Kleingartenanlage genutzt werden. Durch die Umsetzung der Vorhaben ist mit dem Wegfall von Grünstrukturen und Baumbeständen zu rechnen. Da das neue Ladegleis aufgrund der benötigten Zuglängen nördlich des Bahnhofsgebäudes in das Überholgleis eingefädelt werden muss, können auch Grünstrukturen zwischen der Bahnlinie und der Industriestraße teilweise entfallen.
Die Verwaltung bewertet die Maßnahmen als Beitrag zur Standortsicherung und zur Verlagerung von Transportkapazitäten von der Straße auf die Schiene. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 142. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2008/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Hamminkeln vor. Hintergrund des Vorhabens ist die Absicht der Firma Max Bögl, das bestehende Betonfertigteilwerk an der Industriestraße zu erweitern. Geplant ist die Errichtung eines Gleisanschlusses an die Bahnstrecke Wesel-Bocholt, um den Abtransport der produzierten Betonfertigteile zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollen zudem bestehende Brückenkrananlagen erweitert und zusätzliche Lagerflächen geschaffen werden.
Die geplanten Anlagen sollen auf Flächen der Deutschen Bahn AG errichtet werden, die für den Bahnbetrieb entbehrlich sind und entwidmet werden können. Der Erwerb der Flächen durch das Unternehmen ist beabsichtigt. Die Erweiterung umfasst Flächen, die westlich an das bestehende Betriebsgelände angrenzen und derzeit als Kleingartenanlage sowie als private Grünfläche mit geschütztem Baumbestand genutzt werden. Aufgrund der erforderlichen Zuglängen für das neue Ladegleis ist zudem mit einem teilweisen Wegfall von Grünstrukturen zwischen der Bahnlinie und der Industriestraße zu rechnen.
Da die geplanten Maßnahmen als gewerbliche Vorhaben einzustufen sind, ist eine planungsrechtliche Erweiterung des Bebauungsplanes notwendig. Das Verfahren wird vorhabenbezogen durchgeführt. Die Verwaltung bewertet die Maßnahmen als Beitrag zur Standortsicherung und zur Verlagerung von Transportkapazitäten von der Straße auf die Schiene. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 15Bebauungsplan Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg hier: Änderung der textlichen Festsetzungen bezüglich Stellplätze im VorgartenbereichZur Vorlage · 2008/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 untersagte die Errichtung von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Zwar wurden im Jahr 1986 Anpassungen vorgenommen, die die Nutzung dieser Flächen für Garagen und Stellplätze ermöglichten, eine Ausnahme für die Vorgartenbereiche blieb jedoch bestehen.
Anlass für die Vorlage ist die Feststellung der Bauordnungsabteilung, dass im Planbereich bereits Stellplätze in Vorgartenflächen existieren. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens wurde von einer betroffenen Person der Antrag gestellt, Stellplätze im Vorgartenbereich zuzulassen. Da Teile des Baugebiets durch Stichwege erschlossen sind, die kein Parken auf der Verkehrsfläche erlauben, wird eine Lockerung der Bestimmungen geprüft. Eine mögliche Regelung sieht vor, dass in Verbindung mit einer Garagenzufahrt ein weiterer Stellplatz im Vorgarten zulässig sein könnte, sofern die Fläche aus Garagenzufahrt und Stellplatz ein Drittel der Vorgartenfläche nicht überschreitet.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplans zu fassen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Änderungsentwurf im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 16Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für die EnergieversorgungZur Vorlage · 2008/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0191 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der GDKW Bocholt GmbH & Co. KG, im Industriepark Mussum ein Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von etwa 425 MW zu errichten.
Für den stabilen Betrieb des Kraftwerks und den Anschluss an das Stromnetz ist die Nutzung eines spezifischen Netzknotens im 110-KV-Verteilnetz erforderlich. Dieser befindet sich am Verknüpfungspunkt Wittenhorst an der Kreuzung Kreutzstraße und Schledenhorster Straße. An diesem Standort ist die Errichtung einer Schaltanlage mit einem Flächenbedarf von etwa 70 mal 163 Metern notwendig. Die RWE Rhein Ruhr Verteilnetz GmbH hat die technische Notwendigkeit dieses Netzknotens für den Kraftwerksbetrieb dargelegt.
Die geplante Schaltanlage ist als privilegiertes Vorhaben einzustufen. Da die Fläche jedoch darstellungsrelevant für die Flächennutzungsplanebene ist, sieht die Verwaltung die Änderung des Plans als geboten an, um ein öffentlich wirksames Planverfahren zu ermöglichen. Die Fläche ist laut Angaben des Netzbetreibers rechtlich erreichbar und wurde bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Zuleitung des Stroms vom Kraftwerksstandort zur Schaltanlage ist nicht Bestandteil dieses Antrags. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 17Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln nach EU - UmgebungslärmrichtlinienZur Vorlage · 2008/0192 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2008/0192 des Bürgermeisters befasst sich mit der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der damit verbundenen Aufstellung von Lärmaktionsplänen in der Stadt Hamminkeln. Ziel der Richtlinie ist die Bewertung und Vermeidung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm in Gebieten wie Wohngebieten, Parks oder der Umgebung von Schulen und Krankenhäusern. Die Umsetzung erfolgte durch den deutschen Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Der Prozess der Lärmaktionsplanung gliedert sich in die Erstellung von Lärmkarten zur Ermittlung der Belastung sowie die anschließende Aufstellung von Aktionsplänen. Für die erste Stufe der Kartierung waren bis Juni 2007 insbesondere Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vorgesehen. Im Stadtgebiet Hamminkeln ist von dieser ersten Stufe lediglich die Autobahn A 3 betroffen, deren Kartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführt wurde.
Ein Lärmaktionsplan ist laut den Vorgaben des Umweltministeriums für Nordrhein-Westfalen erst dann erforderlich, wenn bestimmte Auslösewerte überschritten werden. Diese liegen bei 70 dBA am Tag und 60 dBA in der Nacht. Die Untersuchung der Lärmkartierung für Hamminkeln zeigt, dass diese Schwellenwerte entlang der A 3 an keiner Stelle überschritten werden. Da auch schützenswerte Gebäude wie Wohnungen, Schulen oder Krankenhäuser unterhalb dieser Pegel liegen, besteht für den Bereich der A 3 derzeit keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Die Verwaltung sieht daher von einer entsprechenden Planung ab.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 18Wegekonzept "Dingdener Heide"Zur Vorlage · 2008/0194 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2008/0194 befasst sich mit einem Wegekonzept für das Projekt „Dingdener Heide“. Das Projekt, ein Gemeinschaftsunternehmen des Ministeriums für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, des NABU e.V. Landesverband NRW sowie der Stiftung „Dingdener Heide“, verfolgt das Ziel, eine bäuerliche Kulturlandschaft auf einem über 1.000 Hektar großen Gelände darzustellen.
Aufgrund steigender Besucherzahlen im Projektgebiet sollen Maßnahmen zur Besucher- und Verkehrslenkung umgesetzt werden. Ziel ist es, Probleme durch motorisierten Individualverkehr, wie etwa Begegnungsverkehr auf schmalen Wirtschaftswegen oder blockierte Zufahrten durch parkende Fahrzeuge, zu reduzieren. Das Konzept sieht vor, den motorisierten Verkehr in Teilen des Gebiets, vorrangig im Naturschutzgebiet, durch Verkehrszeichen auszuschließen, während der Zugang für Fußgänger, Radfahrer und Nutzungsberechtigte erhalten bleibt. Geplant sind zudem die Einrichtung von Informations- und Beobachtungspunkten, Parkplätzen sowie die Anlage von Ausweichbuchten. Zudem soll der Wirtschaftsweg „Krechtinger Straße / Krechtinger Diek“ instand gesetzt werden.
Die vorläufigen Kosten für Maßnahmen auf dem Stadtgebiet Hamminkeln werden mit 30.000 € veranschlagt, wobei eine Bezuschussung durch Landes- oder EU-Mittel von maximal 50 % angestrebt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vereinbarung mit den Projektträgern und landwirtschaftlichen Ortsverbänden vorzubereiten. Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Stadt ist an eine rechtsverbindliche Förderzusage sowie die Zustimmung der landwirtschaftlichen Verbände gebunden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 19Resolution der Städte, Kreise und Bürgerinitiativen an der Betuwe-Route zwischen Emmerich und OberhausenZur Vorlage · 2008/0216 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2008/0216 befasst sich mit der Resolution von Städten, Kreisen und Bürgerinitiativen bezüglich der Betuwe-Route zwischen Emmerich und Oberhausen. Hintergrund der Vorlage ist die fortschreitende Planung für den dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Emmerich-Oberhausen. Da für das kommende Jahr die Eröffnung der ersten Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist, haben Vertreter der betroffenen Kommunen und Bürgerinitiativen Forderungen zum Streckenausbau in einer gemeinsamen Resolution zusammengefasst.
Die Resolution richtet sich an den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Deutsche Bahn AG. Ziel der Maßnahme ist es, dass die Resolution einheitlich von den Räten aller beteiligten Kommunen verabschiedet und anschließend an die genannten Adressaten übermittelt wird. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird im Rahmen der Sitzung am 15. Dezember 2008 gebeten, die der Vorlage beigefügte Resolution zum dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke im Zuge der Betuwe-Route zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 20Änderung der Kooperationsvereinbarung mit der evgl. Kirchengemeinde über die Durchführung Offener Jugendarbeit in Hamminkeln
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen