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Beschlussvorlage

4. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009

2008/0202

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0202 eine Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt. Ziel der 4. Änderung der Satzung vom 20. November 1996 ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2009.

Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation soll der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 30,28 €/m³ auf 31,90 €/m³ steigen, was einer Erhöhung von 5,3 % entspricht. Der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben soll sich von 11,25 €/m³ auf 11,28 €/m³ verändern, was einem Anstieg von 0,3 % entspricht. Als wesentliche Ursache für die Anpassung bei den Kleinkläranlagen wird ein Rückgang der entsorgten Menge angeführt, der nicht im gleichen Maße durch sinkende Kosten ausgeglichen wird.

Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass im Jahr 2007 ein Fehlbetrag von 46.434,01 € entstand. Dieser Betrag wurde nicht in die aktuelle Kalkulation eingestellt, da Ende 2006 auf eine Gebührenerhöhung verzichtet worden war, nachdem die Sätze zum 1. Januar 2006 bereits um 35,7 % bzw. 41,9 % angehoben worden waren.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2008 sowie für den Rat am 15. Dezember 2008 vorgesehen.

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