Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 12. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0198 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0198 eine zweite Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2005 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2009.
Nach der beigefügten Kalkulation reduziert sich der Gebührensatz für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr von 0,99 Euro pro Meter auf 0,97 Euro pro Meter. Als Grund für diese Senkung werden geringere kalkulierte Entsorgungskosten für den Straßenkehrricht angeführt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2007 weist zudem einen Überschuss in Höhe von 5.690,54 Euro aus, welcher in der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt wurde.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegende Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf enthaltenen Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2008 sowie des Rates am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 23. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0199 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 3. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2009. Die Grundlage hierfür bildet die Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009.
Nach den vorliegenden Mitteilungen der Wasser- und Bodenverbände bleiben die voraussichtlichen Beitragssätze weitgehend unverändert. Im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2008 ergeben sich für die verschiedenen Verbände geringfügige Änderungen der Gebührensätze pro Hektar für bebaute und unbebaute Grundstücke. Beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd führt ein Überschuss aus dem Jahr 2007 zu einer Gebührenminderung. Auch beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord kann der Gebührensatz für 2009 gesenkt werden, da eine angekündigte Erhöhung nicht umgesetzt wurde.
Bei den übrigen vier beteiligten Verbänden – Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel sowie Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich ebenfalls leichte Ermäßigungen. Diese resultieren aus Überschüssen, die im Jahresabschluss 2007 ausgewiesen wurden und nun in der Kalkulation berücksichtigt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 31. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebühren- und Abgabensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0200 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, um die Gebühren- und Abgabensätze zum 1. Januar 2009 anzupassen.
Bei der Schmutz- und Regenwassergebühr bleiben die Sätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Zwar steigen die Gesamtkosten um etwa 130.000 Euro, was unter anderem auf tarifliche Erhöhungen bei den Personalkosten, gestiegene Kosten für die thermische Entsorgung von Klärschlamm sowie auf die regelmäßige Überarbeitung von Entwässerungsentwürfen zurückzuführen ist. Diese Kostensteigerungen werden jedoch durch einen geringeren Fehlbetrag aus Vorjahren sowie durch Erstattungen der Abwasserabgaben aus den Jahren 1999 bis 2004 ausgeglichen. Durch die Einbeziehung von 100.545 Euro aus diesen Erstattungen konnte eine Erhöhung des Gebührensatzes auf 2,65 Euro pro Kubikmeter vermieden werden. Während der kalkulierte Wasserverbrauch aufgrund sinkender Mengen um 30.000 Kubikmeter reduziert wurde, stieg die Summe der versiegelten Flächen durch Überprüfungen von Selbsterklärungen an, wodurch der Regenwassergebührensatz von 0,85 Euro pro Quadratmeter stabil blieb.
Die Kleineinleiterabgabe sinkt pro Bewohner von bisher 30,40 Euro auf 29,99 Euro. Grund hierfür ist die rückläufige Anzahl der Abgabepflichtigen sowie ein reduzierter Fehlbetrag aus Vorjahren. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 44. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0202 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2008/0202 eine Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt. Ziel der 4. Änderung der Satzung vom 20. November 1996 ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2009.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation soll der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 30,28 €/m³ auf 31,90 €/m³ steigen, was einer Erhöhung von 5,3 % entspricht. Der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben soll sich von 11,25 €/m³ auf 11,28 €/m³ verändern, was einem Anstieg von 0,3 % entspricht. Als wesentliche Ursache für die Anpassung bei den Kleinkläranlagen wird ein Rückgang der entsorgten Menge angeführt, der nicht im gleichen Maße durch sinkende Kosten ausgeglichen wird.
Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass im Jahr 2007 ein Fehlbetrag von 46.434,01 € entstand. Dieser Betrag wurde nicht in die aktuelle Kalkulation eingestellt, da Ende 2006 auf eine Gebührenerhöhung verzichtet worden war, nachdem die Sätze zum 1. Januar 2006 bereits um 35,7 % bzw. 41,9 % angehoben worden waren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2008 sowie für den Rat am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 54. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009Zur Vorlage · 2008/0203 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 4. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2009 anzupassen. Auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 sind für verschiedene Restabfallgefäße sowie die Gewichtsgebühr pro Kilogramm eine Senkung der Kosten vorgesehen. Insbesondere für die Wertstoffgefäße (Papiertonne) entfallen die Gebühren erstmals vollständig.
Die Gesamtkosten, die auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden, verringern sich von 2.007.710 € im Jahr 2008 auf 1.908.658 € im Jahr 2009. Diese Entwicklung resultiert aus ermäßigten Kostenansätzen, der teilweisen Einbeziehung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2007 sowie der Berücksichtigung einer Erstattung durch den Kreis Wesel. Die Erstattung des Kreistages in Höhe von 226.619 € wird anteilig in die Kalkulation einbezogen, um Gebührenschwankungen zu vermeiden.
Der Jahresabschluss 2007 wies einen Überschuss von 96.572,51 € aus, wobei ein Teilbetrag von 45.192 € zur Ausgleichung der Wertstoffentsorgung in die aktuelle Berechnung eingeflossen ist. Während die Kosten für die Unternehmervergütung und der städtische Anteil an der Altpapierentsorgung steigen, können diese durch die genannten Mittel aufgefangen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die künftige Kostenentwicklung bei der Altpapierverwertung aufgrund schwankender Marktpreise nicht abschätzbar ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 64. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 16.12.1985, zuletzt geändert am 01.01.2007Zur Vorlage · 2008/0226 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2008/0226 wird eine Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln beantragt. Gegenstand der 4. Satzung zur Änderung der am 16. Dezember 1985 erlassenen Satzung ist die Ergänzung des Straßenverzeichnisses um vier neu dem öffentlichen Verkehr gewidmete Flächen.
Die Verwaltung legt dar, dass die entsprechenden Straßenabschnitte in das Verzeichnis der zu reinigenden Flächen aufgenommen werden sollen. Dies betrifft die Nikolaus-Groß-Straße im Ortsteil Dingden sowie die Bereiche Im Sonnentau, Alte Furt und ein Abschnitt der Märkischen Straße im Ortsteil Hamminkeln. Bei der Märkischen Straße ist der Bereich von der Neuhardenbergstraße bis zur Hausnummer 22 definiert.
Für alle vier genannten Abschnitte ist die Reinigung als Anliegerreinigung in der Klassifizierung A vorgesehen. Die Änderung des Straßenverzeichnisses soll mit Wirkung zum 1. Januar 2009 erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die vorliegende Änderung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2008 sowie für den Rat am 15. Dezember 2008 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 7Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 2008/0225 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2008/0225 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2009. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Der Entwurf wurde bereits in der Ratssitzung am 6. November 2008 eingebracht, woraufhin den Fraktionen die Möglichkeit zur Beratung eingeräumt wurde.
Die Fachausschüsse sind bis zum 4. Dezember 2008 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Änderungen, die von der Verwaltung sowie den Ausschüssen bis zum 27. November 2008 vorgeschlagen wurden, sind in der Vorlage zusammengefasst und beigefügt. Weitere Änderungsvorschläge werden als Tischvorlagen nachgereicht. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die Änderungsvorschläge als auch die Änderungsanträge, die in die Zuständigkeit dieses Gremiums fallen. Anträge, die den Kulturbereich betreffen, sind der Sitzungsvorlage ebenfalls beigefügt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan für das Jahr 2009 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 11. Dezember 2008 und die anschließende Beratung im Rat für den 15. Dezember 2008 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 8Änderung der Satzung zur Durchführung von BürgerentscheidenZur Vorlage · 2008/0172 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 2008/0172 sieht eine Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diesen Änderungsbedarf sind die gesetzlichen Neuerungen durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, das sogenannte GO-Reformgesetz, welches am 17. Oktober 2007 in Kraft getreten ist.
Die Neuregelungen erweitern die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung eines Ratsbürgerentscheides. Dieses Instrument ermöglicht es der Bürgerschaft, anstelle des Rates über einen Sachverhalt zu entscheiden, sofern hierfür eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zustimmt.
Zudem umfasst die Vorlage die Anpassung der Sperrfrist für die Ausübung des Wahlrechts im Rahmen von Bürger- und Ratsbürgerentscheiden. Durch die Reform des Kommunalwahlrechts wurde die Frist verkürzt, sodass Wahlberechtigte das Wahlrecht an ihrem neuen Wohnort bereits ausüben können, wenn sie bis zum 16. Tag vor der Wahl beim Einwohnermeldeamt angemeldet sind. Die bisherige Regelung, die einen Umzug innerhalb der letzten drei Monate vor der Wahl ausschloss, wird somit durch die neue Satzung ersetzt. Der Rat wird gebeten, die erste Satzung zur Änderung der bestehenden Satzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 9REGIONALE-GmbHZur Vorlage · 2008/0174 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2008/0174 befasst sich mit der Gründung der REGIONALE 2016-Agentur GmbH. Diese Gesellschaft soll die Entwicklung und Umsetzung des regionalen Strukturprogramms „ZukunftsLAND - DIE REGIONALE im MÜNSTERLAND“ übernehmen. Verantwortlich für die Ausrichtung der REGIONALE 2016 sind die Kreise Borken und Coesfeld sowie die Städte Borken, Coesfeld, Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne. Die Aufgaben der Gesellschaft umfassen die Festlegung strategischer Ziele, die Definition von Kriterien für die Projektauswahl sowie die Unterstützung der Projektträger.
Ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde von einem Kernteam erarbeitet und mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW abgestimmt. Als Gesellschafter sind alle Kommunen im REGIONALE-Gebiet vorgesehen. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Für die Stadt Hamminkeln ergibt sich ein Gesellschaftsanteil von 3,4 %, was einer Stammeinlage von 850 Euro entspricht.
Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Agentur erfolgt zu 70 % durch das Land NRW und zu 20 % durch die Sparkasse Westmünsterland. Die verbleibenden 10 % werden von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Stammeinlagen getragen. Für die Stadt Hamminkeln entstehen dadurch jährliche laufende Kosten von etwa 2.900 Euro. Die Gründung der Gesellschaft ist zum 01.07.2009 geplant. Die Kommunen wurden aufgefordert, bis zum Ende des ersten Quartals 2009 über die Gründung zu entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 10Wegekonzept "Dingdener Heide"Zur Vorlage · 2008/0194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2008/0194 befasst sich mit einem Wegekonzept für das Projekt „Dingdener Heide“. Das Projekt, ein Gemeinschaftsunternehmen des Ministeriums für Umweltschutz und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, des NABU e.V. Landesverband NRW sowie der Stiftung „Dingdener Heide“, verfolgt das Ziel, eine bäuerliche Kulturlandschaft auf einem über 1.000 Hektar großen Gelände darzustellen.
Aufgrund steigender Besucherzahlen im Projektgebiet sollen Maßnahmen zur Besucher- und Verkehrslenkung umgesetzt werden. Ziel ist es, Probleme durch motorisierten Individualverkehr, wie etwa Begegnungsverkehr auf schmalen Wirtschaftswegen oder blockierte Zufahrten durch parkende Fahrzeuge, zu reduzieren. Das Konzept sieht vor, den motorisierten Verkehr in Teilen des Gebiets, vorrangig im Naturschutzgebiet, durch Verkehrszeichen auszuschließen, während der Zugang für Fußgänger, Radfahrer und Nutzungsberechtigte erhalten bleibt. Geplant sind zudem die Einrichtung von Informations- und Beobachtungspunkten, Parkplätzen sowie die Anlage von Ausweichbuchten. Zudem soll der Wirtschaftsweg „Krechtinger Straße / Krechtinger Diek“ instand gesetzt werden.
Die vorläufigen Kosten für Maßnahmen auf dem Stadtgebiet Hamminkeln werden mit 30.000 € veranschlagt, wobei eine Bezuschussung durch Landes- oder EU-Mittel von maximal 50 % angestrebt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Vereinbarung mit den Projektträgern und landwirtschaftlichen Ortsverbänden vorzubereiten. Die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Stadt ist an eine rechtsverbindliche Förderzusage sowie die Zustimmung der landwirtschaftlichen Verbände gebunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2008 · Rat (30. Sitzung)
- 11.12.2008 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19.11.2008 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (26. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen