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Beschlussvorlage

3. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2009

2008/0199

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 3. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze zum 1. Januar 2009. Die Grundlage hierfür bildet die Gebührenbedarfsberechnung für den Kalkulationszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2009.

Nach den vorliegenden Mitteilungen der Wasser- und Bodenverbände bleiben die voraussichtlichen Beitragssätze weitgehend unverändert. Im Vergleich zur Kalkulation für das Jahr 2008 ergeben sich für die verschiedenen Verbände geringfügige Änderungen der Gebührensätze pro Hektar für bebaute und unbebaute Grundstücke. Beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd führt ein Überschuss aus dem Jahr 2007 zu einer Gebührenminderung. Auch beim Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord kann der Gebührensatz für 2009 gesenkt werden, da eine angekündigte Erhöhung nicht umgesetzt wurde.

Bei den übrigen vier beteiligten Verbänden – Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Mittlere Issel sowie Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich ebenfalls leichte Ermäßigungen. Diese resultieren aus Überschüssen, die im Jahresabschluss 2007 ausgewiesen wurden und nun in der Kalkulation berücksichtigt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.

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