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Beschlussvorlage

Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung

2008/0191

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2008/0191 wird die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Fläche für die Energieversorgung beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der GDKW Bocholt GmbH & Co. KG, im Industriepark Mussum ein Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von etwa 425 MW zu errichten.

Für den stabilen Betrieb des Kraftwerks und den Anschluss an das Stromnetz ist die Nutzung eines spezifischen Netzknotens im 110-KV-Verteilnetz erforderlich. Dieser befindet sich am Verknüpfungspunkt Wittenhorst an der Kreuzung Kreutzstraße und Schledenhorster Straße. An diesem Standort ist die Errichtung einer Schaltanlage mit einem Flächenbedarf von etwa 70 mal 163 Metern notwendig. Die RWE Rhein Ruhr Verteilnetz GmbH hat die technische Notwendigkeit dieses Netzknotens für den Kraftwerksbetrieb dargelegt.

Die geplante Schaltanlage ist als privilegiertes Vorhaben einzustufen. Da die Fläche jedoch darstellungsrelevant für die Flächennutzungsplanebene ist, sieht die Verwaltung die Änderung des Plans als geboten an, um ein öffentlich wirksames Planverfahren zu ermöglichen. Die Fläche ist laut Angaben des Netzbetreibers rechtlich erreichbar und wurde bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Zuleitung des Stroms vom Kraftwerksstandort zur Schaltanlage ist nicht Bestandteil dieses Antrags. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

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