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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Erweiterung der Abgrabung an der Wertherbrucher Straße / Im Bruch in Wertherbruch - Aufstellung eines Bebauungsplanes - Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens bei der BezirksregierungZur Vorlage · 2009/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der geplanten Erweiterung einer bestehenden Abgrabungsfläche im Ortsteil Wertherbruch an der Wertherbrucher Straße bzw. Im Bruch. Die ursprüngliche Abgrabung, die auf einem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 1992 basiert, wurde 1994 um 7,8 Hektar erweitert. Das Ende der Abgrabungstätigkeit sowie der Rekultivierungsmaßnahmen ist für Ende 2009 vorgesehen.
Das Unternehmen Kathage strebt eine zusätzliche Erweiterung der Fläche in nördlicher Richtung an. Da dieses Vorhaben in der 51. Änderung des Regionalplanes nicht berücksichtigt wurde, besteht nach den aktuellen landesplanerischen Regelungen keine Genehmigungsgrundlage. Laut der Verwaltung besteht jedoch die Möglichkeit, über ein Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahme zu erwirken. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung fachplanerischer Belange, insbesondere des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzes, sowie die Zustimmung der Stadt Hamminkeln.
Zudem ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Dieser dient dazu, das Verfahren zur Rücknahme des im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebietes bei der Kreisverwaltung einzuleiten und kommunale städtebauliche Zielsetzungen für die Folgenutzung festzulegen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 „Abgrabung im Bruch“ zu fassen und den Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens bei der Bezirksregierung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0003 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung des aus den 1970er-Jahren stammenden Plans an das gegenwärtige städtebauliche Bild, wobei insbesondere die Reduzierung der bislang baulich nicht ausgenutzten Dreigeschossigkeit im Vordergrund steht. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage zwischen November und Dezember 2008 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies über die mögliche Existenz von Kampfmitteln im Plangebiet sowie die Empfehlung für geophysikalische Untersuchungen vor Baubeginn hin. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diesen Hinweis im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen. Bezüglich der Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- und Naturschutzes stellte die Bezirksregierung fest, dass der Planentwurf diese Bereiche nicht berührt; die Prüfung der Zuständigkeiten durch die Stadt Hamminkeln und den Kreis Wesel ergab keine Bedenken.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf eine im Planbereich befindliche Gasleitung hin und forderte die Einhaltung von Abständen bei der Bepflanzung. Diese Hinweise werden im Zuge der Straßenausbauplanung beachtet, jedoch empfiehlt der Ausschuss, diese nicht explizit in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ sieht eine Anpassung der textlichen Festsetzungen vor. Konkret entfällt die bisherige Festsetzung zur Traufhöhe und wird durch eine maximale Drempelhöhe ersetzt. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im September 2008 den Aufstellungsbeschluss für dieses vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst.
Im Rahmen der Offenlage zwischen November und Dezember 2008 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln im Gebiet hin und empfahl Untersuchungen vor Baubeginn. Da sich diese Information nicht direkt auf den Inhalt der Planänderung bezieht, die lediglich die Gebäudehöhen betrifft, ist sie nicht abwägungsrelevant. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, den Hinweis dennoch in den Plan aufzunehmen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass der Planentwurf keine Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- oder Naturschutzrechts berührt. Die Prüfung der entsprechenden Zuständigkeiten durch die Stadt Hamminkeln ergab keine Einwände. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf eine im Planbereich befindliche Gasleitung hin und forderte die Einhaltung von Abständen bei der Bepflanzung. Diese Hinweise werden im Zuge der Straßenausbauplanung beachtet.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 45. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Buschfeld" und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0005 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“ sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel dieser Änderungen, die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, ist die Festsetzung vorhandener Verkehrsflächen als öffentliche Verkehrsflächen.
Im Rahmen der Offenlage zwischen November und Dezember 2008 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund der Lage im ehemaligen Kampfgebiet geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Die Bauleitplanung der Bezirksregierung Düsseldorf stellte fest, dass der Planentwurf die Zuständigkeiten für Immissionsschutz, Abfall-, Wasser- und Naturschutz nicht berührt. Die Prüfung durch den Kreis Wesel ergab keine Bedenken.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) verwies auf bestehende Gasleitungen und forderte Abstände bei Pflanzungen einzuhalten. Die Verwaltung nahm diesen Hinweis zur Kenntnis, da der Straßenausbau bereits abgeschlossen sei und die Belange der NGW als berücksichtigt gilt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise der Bezirksregierung zu berücksichtigen, den Hinweis der NGW jedoch nicht in den Entwurf aufzunehmen. Der Ausschuss schlägt zudem den Satzungsbeschluss für beide Bebauungsplanänderungen vor.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“. Die Vorlage regelt die Abwägungsbeschlüsse zu verschiedenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde vorgeschlagen, den Abstand der überbaubaren Fläche zur Raiffeisenstraße zu verringern. Die Verwaltung schlägt vor, die Baugrenze von etwa 5,70 m auf circa 3,70 m an den Straßenverlauf heranzurücken, um die Gestaltung einer Schaufensterzone zu ermöglichen. Zudem wird die Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf übernommen, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 auf 1,2 anzuheben.
Bezüglich der Behördenbeteiligung werden die Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen, da diese die spätere Planumsetzung betreffen. Die Hinweise der Wehrbereichsverwaltung West werden berücksichtigt, indem ein Hinweis auf eine erneute Beteiligung bei Gebäudebauwerken über 20 Meter Höhe in den Entwurf aufgenommen wird. Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Untersuchung des ehemaligen Kampfgebiets werden durch eine Konkretisierung der entsprechenden Hinweise im Plan berücksichtigt. Die Belange der Bezirksregierung Düsseldorf wurden durch die Prüfung der Stadt Hamminkeln und des Kreises Wesel gewahrt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 6Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe hier: Errichtung von zwei Fahrbahnteilern als Querungshilfe auf der Pastor-Winkelmann- StraßeZur Vorlage · 2009/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln sieht die Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von rund 100.000 Euro vor. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung von zwei Fahrbahnteilern als Querungshilfe auf der Pastor-Winkelmann-Straße in Marienthal sowie die Sanierung eines dort befindlichen Durchlasses.
Hintergrund der Vorlage ist die anstehende Deckensanierung der L401 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Die Verwaltung schlägt vor, die Errichtung der Fahrbahnteiler zeitgleich mit den Straßenbauarbeiten durchzuführen, um die Ortseingänge der Straße geschwindigkeitsmindernd auszubauen. Eine Kostenbeteiligung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW ist nicht vorgesehen, wobei die Straßenbaulast für die Maßnahme beim Landesbetrieb verbleibt, sodass keine Folgekosten für die Stadt entstehen.
Die Kosten für die beiden Fahrbahnteiler werden inklusive Ingenieurleistungen, Fahrbahnaufweitungen und Anpassungen der Nebenanlagen auf etwa 50.000 Euro pro Einheit geschätzt. Da die Mittel nicht im Haushaltsplan 2009 enthalten sind, wird eine Deckung durch Auszahlungserrmächtigungen für Straßenbaumaßnahmen im Bereich des B-Plan 13 sowie der Diersfordter Straße vorgeschlagen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch Preisrückgänge bei Tiefbaumaßnahmen entsprechende Einsparungen in den genannten Bereichen zur Verfügung stehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der außerplanmäßigen Auszahlung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 05.02.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 7Über- und außerplanmäßige Ausgaben vom 01.08.2008 bis zum 31.12.2008Zur Vorlage · 2009/0014 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2009/0014 informiert die Verwaltung über über- und außerplanmäßige Ausgaben, die im Zeitraum vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2008 von der Kämmerin genehmigt wurden. Die Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben war laut Vorlage gewährleistet.
Die Ausgaben umfassen verschiedene Haushaltsbereiche. Im Bereich Ausbildung, Lohnausfälle und Auslagen wurden 40.000 Euro genehmigt, wobei die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen als Grund angeführt wird. Bei den Zuschüssen an die Musikschule erfolgte eine Anpassung aufgrund der Finanzsituation in Höhe von 89.000 Euro. Für die Einführung der NKF wurden 500 Euro für Softwarelizenzen benötigt. Die Portokosten stiegen um 45.000 Euro, wobei die Zahlung bereits über das Frankiergerät erfolgt war.
Im Bereich des Anlagevermögens wurden 25.000 Euro für Dienstkleidung zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sowie 5.000 Euro für die Ausstattung des Bürgerbüros genehmigt. Für den Straßenausbau im B-Plan 13 wurden 300.000 Euro veranschlagt. Zudem wurden 6.699,39 Euro für die Anschubfinanzierung eines Bürgerbusses sowie 31.400 Euro für Montagekosten im Bereich beweglicher Sachen des Anlagevermögens ausgewiesen. Ein Zuschuss an den Heimatverein Dingden in Höhe von 41.600 Euro wurde vereinbarungsgemäß ausgezahlt. Schließlich wurden 9.700 Euro für einen erhöhten Fortbildungsbedarf der zentralen Vergabestelle genehmigt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 8Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2008 für den Gemeinschaftsbetrieb HamminkelnZur Vorlage · 2009/0015 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2009/0015 befasst sich mit der Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen des Gemeinschaftsbetriebs Hamminkeln aus dem Jahr 2008 auf das Haushaltsjahr 2009. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Möglichkeit der Übertragung gemäß § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung.
Die geplanten Übertragungen betreffen vorrangig investive Maßnahmen, die bereits im Jahr 2008 begonnen haben, sowie die Kosten für die getrennte Regenwassergebühr und die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten. Die Betriebsleitung beantragt die Übertragung von Ermächtigungen in einer Gesamthöhe von 1.480.829 Euro.
Durch diesen Vorgang erhöht sich der Planansatz für die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzplan von 3.403.904 Euro auf 4.868.065 Euro. In der Folge verändert sich der Endbestand der liquiden Mittel von 138.049 Euro auf einen Wert von -1.342.780 Euro. Gleichzeitig steigt der Planansatz der liquiden Mittel zum Jahresabschluss 2008 von 693.599 Euro auf 2.174.428 Euro.
Im Ergebnisplan führt die Übertragung zu einer Veränderung der ordentlichen Aufwendungen von -14.523.518 Euro auf -14.540.186 Euro, wodurch sich das Jahresergebnis von -2.460.383 Euro auf -2.477.051 Euro verändert. Zusätzliche Auswirkungen durch Abschreibungen der investiven Maßnahmen wurden in der Vorlage nicht berücksichtigt. Der Rat wird gebeten, die Übertragung der Ermächtigungen in der beantragten Höhe zu beschließen.
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- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen