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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2009/0006

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“. Die Vorlage regelt die Abwägungsbeschlüsse zu verschiedenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde vorgeschlagen, den Abstand der überbaubaren Fläche zur Raiffeisenstraße zu verringern. Die Verwaltung schlägt vor, die Baugrenze von etwa 5,70 m auf circa 3,70 m an den Straßenverlauf heranzurücken, um die Gestaltung einer Schaufensterzone zu ermöglichen. Zudem wird die Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf übernommen, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 auf 1,2 anzuheben.

Bezüglich der Behördenbeteiligung werden die Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen, da diese die spätere Planumsetzung betreffen. Die Hinweise der Wehrbereichsverwaltung West werden berücksichtigt, indem ein Hinweis auf eine erneute Beteiligung bei Gebäudebauwerken über 20 Meter Höhe in den Entwurf aufgenommen wird. Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Untersuchung des ehemaligen Kampfgebiets werden durch eine Konkretisierung der entsprechenden Hinweise im Plan berücksichtigt. Die Belange der Bezirksregierung Düsseldorf wurden durch die Prüfung der Stadt Hamminkeln und des Kreises Wesel gewahrt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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