Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Erweiterung der Abgrabung an der Wertherbrucher Straße / Im Bruch in Wertherbruch - Aufstellung eines Bebauungsplanes - Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens bei der BezirksregierungZur Vorlage · 2009/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der geplanten Erweiterung einer bestehenden Abgrabungsfläche im Ortsteil Wertherbruch an der Wertherbrucher Straße bzw. Im Bruch. Die ursprüngliche Abgrabung, die auf einem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Jahr 1992 basiert, wurde 1994 um 7,8 Hektar erweitert. Das Ende der Abgrabungstätigkeit sowie der Rekultivierungsmaßnahmen ist für Ende 2009 vorgesehen.
Das Unternehmen Kathage strebt eine zusätzliche Erweiterung der Fläche in nördlicher Richtung an. Da dieses Vorhaben in der 51. Änderung des Regionalplanes nicht berücksichtigt wurde, besteht nach den aktuellen landesplanerischen Regelungen keine Genehmigungsgrundlage. Laut der Verwaltung besteht jedoch die Möglichkeit, über ein Zielabweichungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahme zu erwirken. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung fachplanerischer Belange, insbesondere des Grundwasserschutzes und des Landschaftsschutzes, sowie die Zustimmung der Stadt Hamminkeln.
Zudem ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Dieser dient dazu, das Verfahren zur Rücknahme des im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebietes bei der Kreisverwaltung einzuleiten und kommunale städtebauliche Zielsetzungen für die Folgenutzung festzulegen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 „Abgrabung im Bruch“ zu fassen und den Antrag auf Einleitung des Zielabweichungsverfahrens bei der Bezirksregierung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0003 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Aktualisierung des aus den 1970er-Jahren stammenden Plans an das gegenwärtige städtebauliche Bild, wobei insbesondere die Reduzierung der bislang baulich nicht ausgenutzten Dreigeschossigkeit im Vordergrund steht. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage zwischen November und Dezember 2008 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf wies über die mögliche Existenz von Kampfmitteln im Plangebiet sowie die Empfehlung für geophysikalische Untersuchungen vor Baubeginn hin. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt, diesen Hinweis im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen. Bezüglich der Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- und Naturschutzes stellte die Bezirksregierung fest, dass der Planentwurf diese Bereiche nicht berührt; die Prüfung der Zuständigkeiten durch die Stadt Hamminkeln und den Kreis Wesel ergab keine Bedenken.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf eine im Planbereich befindliche Gasleitung hin und forderte die Einhaltung von Abständen bei der Bepflanzung. Diese Hinweise werden im Zuge der Straßenausbauplanung beachtet, jedoch empfiehlt der Ausschuss, diese nicht explizit in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ sieht eine Anpassung der textlichen Festsetzungen vor. Konkret entfällt die bisherige Festsetzung zur Traufhöhe und wird durch eine maximale Drempelhöhe ersetzt. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits im September 2008 den Aufstellungsbeschluss für dieses vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB gefasst.
Im Rahmen der Offenlage zwischen November und Dezember 2008 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die mögliche Existenz von Kampfmitteln im Gebiet hin und empfahl Untersuchungen vor Baubeginn. Da sich diese Information nicht direkt auf den Inhalt der Planänderung bezieht, die lediglich die Gebäudehöhen betrifft, ist sie nicht abwägungsrelevant. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, den Hinweis dennoch in den Plan aufzunehmen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass der Planentwurf keine Belange des Immissions-, Abfall-, Wasser- oder Naturschutzrechts berührt. Die Prüfung der entsprechenden Zuständigkeiten durch die Stadt Hamminkeln ergab keine Einwände. Die Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH wies auf eine im Planbereich befindliche Gasleitung hin und forderte die Einhaltung von Abständen bei der Bepflanzung. Diese Hinweise werden im Zuge der Straßenausbauplanung beachtet.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 45. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Buschfeld" und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0005 behandelt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“ sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel dieser Änderungen, die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden, ist die Festsetzung vorhandener Verkehrsflächen als öffentliche Verkehrsflächen.
Im Rahmen der Offenlage zwischen November und Dezember 2008 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt aufgrund der Lage im ehemaligen Kampfgebiet geophysikalische Untersuchungen sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten. Die Bauleitplanung der Bezirksregierung Düsseldorf stellte fest, dass der Planentwurf die Zuständigkeiten für Immissionsschutz, Abfall-, Wasser- und Naturschutz nicht berührt. Die Prüfung durch den Kreis Wesel ergab keine Bedenken.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW) verwies auf bestehende Gasleitungen und forderte Abstände bei Pflanzungen einzuhalten. Die Verwaltung nahm diesen Hinweis zur Kenntnis, da der Straßenausbau bereits abgeschlossen sei und die Belange der NGW als berücksichtigt gilt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Hinweise der Bezirksregierung zu berücksichtigen, den Hinweis der NGW jedoch nicht in den Entwurf aufzunehmen. Der Ausschuss schlägt zudem den Satzungsbeschluss für beide Bebauungsplanänderungen vor.
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Beratungsfolge
- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 16 "Raiffeisenstraße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“. Die Vorlage regelt die Abwägungsbeschlüsse zu verschiedenen Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde vorgeschlagen, den Abstand der überbaubaren Fläche zur Raiffeisenstraße zu verringern. Die Verwaltung schlägt vor, die Baugrenze von etwa 5,70 m auf circa 3,70 m an den Straßenverlauf heranzurücken, um die Gestaltung einer Schaufensterzone zu ermöglichen. Zudem wird die Anregung der Handwerkskammer Düsseldorf übernommen, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,6 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 auf 1,2 anzuheben.
Bezüglich der Behördenbeteiligung werden die Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH sowie der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen, da diese die spätere Planumsetzung betreffen. Die Hinweise der Wehrbereichsverwaltung West werden berücksichtigt, indem ein Hinweis auf eine erneute Beteiligung bei Gebäudebauwerken über 20 Meter Höhe in den Entwurf aufgenommen wird. Die Empfehlungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Untersuchung des ehemaligen Kampfgebiets werden durch eine Konkretisierung der entsprechenden Hinweise im Plan berücksichtigt. Die Belange der Bezirksregierung Düsseldorf wurden durch die Prüfung der Stadt Hamminkeln und des Kreises Wesel gewahrt.
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- 12.02.2009 · Rat (31. Sitzung)
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 67. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2009/0007 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2009/0007 wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ beantragt. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 15. Dezember 2008 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Der vorliegende Änderungsentwurf umfasst die Anpassung der überbaubaren Flächen an die städtebauliche Struktur sowie die Modifizierung des Sichtdreiecks unter Berücksichtigung aktueller verkehrstechnischer Aspekte. Zudem werden das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf den Bestand sowie die textlichen Festsetzungen aktualisiert.
Im Bereich WA 1, der durch eingeschossige Wohnhäuser geprägt ist, sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig. Bestimmte Nutzungen, wie Beherbergungsgewerbe, Gartenbaubetriebe oder Tankstellen, sind in diesem Gebiet ausgeschlossen. Im Gebiet WA 2, welches gewerbliche Nutzungen aufweist, werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zugelassen. Die Festsetzungen zur Geschossigkeit, Firsthöhe und Dachneigung orientieren sich an der bestehenden Bebauung.
Hinsichtlich der textlichen Festsetzungen ist vorgesehen, Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Flächen der Feldstraße auszuschließen. Aufgrund der Kurvenlage der L 401 werden die Vorgaben entlang der Pastor-Winkelmann-Straße verschärft. Dort sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen grundsätzlich untersagt; zudem müssen die Flächen von sichtbehindernden Anlagen, Fahrzeugen und Bewuchs freigehalten werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens beauftragen.
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- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 7Verkehrsplanung Rohstraße im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2009/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0001 befasst sich mit der Verkehrsplanung der Rohstraße im Ortsteil Brünen. Die Straße dient aktuell als Erschließungsweg für ein Wohngebiet und verbindet die Weseler Straße im Ortskern mit der Straße Brandsberg (K 26). Laut dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 5 „Rohstraße“ ist eine öffentliche Verkehrsfläche mit einer durchgehenden Breite von 8,50 Metern festgesetzt.
Die Verwaltung führt aus, dass der aktuelle Straßenverlauf teilweise noch der ursprünglichen Wegeführung entspricht und die im Bebauungsplan festgesetzten Flächenbreiten in Teilen nicht realisiert sind. Ein Ausbau auf Basis der aktuellen Bebauungsplanfestsetzungen würde den Erwerb zusätzlicher Flächen sowie die Veräußerung nicht mehr benötigter Grundstücksflächen erfordern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit schwierigen Verhandlungen verbunden sein könnte. Ein rein auf die vorhandenen Flächen beschränkter Ausbauplan wird als nicht zielführend bewertet, da hierfür nicht ausreichende Breiten zur Verfügung stünden.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll der Verwaltung beauftragen, Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu führen. Ziel dieser Gespräche ist es, die notwendigen Vorbereitungen für einen etwaigen Grunderwerb zu treffen und die Bebauungsplanfestsetzungen hinsichtlich der Verkehrsflächen so weit wie möglich umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 8Errichtung und Betrieb eines gasbefeuerten Schnelldampferzeugers gemäß Betriebssicherheitsverordnung des Futtermittelwerkes SNP in BrünenZur Vorlage · 2009/0008 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SNP Brünen GmbH & Co KG hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb eines gasbefeuerten Schnelldampferzeugers beantragt. Das Verfahren orientiert sich an der Betriebssicherheitsverordnung. Im Zuge dieses Antrags wurde die Stadt Hamminkeln in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde und Trägerin der Planungshoheit beteiligt.
Das Vorhaben ist auf einem Grundstück innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes geplant. Nach bauplanungsrechtlicher Beurteilung ist die Anlage gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 4 Baugesetzbuch als zulässig einzustufen, da sie dem bestehenden Gewerbebetrieb dient. Die geplante Dampfkesselanlage soll in einem bereits vorhandenen Kesselhaus aufgestellt werden, wobei keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgesehen sind.
Aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die Stadt Hamminkeln hat bereits eine Stellungnahme mit bauordnungsrechtlichen Auflagen an die Bezirksregierung übermittelt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Sitzung am 21. Januar 2009 über den Sachverhalt informiert.
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Beratungsfolge
- 21.01.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (27. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen