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Mitteilungsvorlage

Errichtung und Betrieb eines gasbefeuerten Schnelldampferzeugers gemäß Betriebssicherheitsverordnung des Futtermittelwerkes SNP in Brünen

2009/0008

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SNP Brünen GmbH & Co KG hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb eines gasbefeuerten Schnelldampferzeugers beantragt. Das Verfahren orientiert sich an der Betriebssicherheitsverordnung. Im Zuge dieses Antrags wurde die Stadt Hamminkeln in ihrer Funktion als untere Bauaufsichtsbehörde und Trägerin der Planungshoheit beteiligt.

Das Vorhaben ist auf einem Grundstück innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes geplant. Nach bauplanungsrechtlicher Beurteilung ist die Anlage gemäß § 35 Abs. 1 Ziffer 4 Baugesetzbuch als zulässig einzustufen, da sie dem bestehenden Gewerbebetrieb dient. Die geplante Dampfkesselanlage soll in einem bereits vorhandenen Kesselhaus aufgestellt werden, wobei keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgesehen sind.

Aus bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Die Stadt Hamminkeln hat bereits eine Stellungnahme mit bauordnungsrechtlichen Auflagen an die Bezirksregierung übermittelt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Sitzung am 21. Januar 2009 über den Sachverhalt informiert.

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