7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Marienthal" - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0007 wird die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Marienthal“ beantragt. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 15. Dezember 2008 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Der vorliegende Änderungsentwurf umfasst die Anpassung der überbaubaren Flächen an die städtebauliche Struktur sowie die Modifizierung des Sichtdreiecks unter Berücksichtigung aktueller verkehrstechnischer Aspekte. Zudem werden das Maß der baulichen Nutzung in Bezug auf den Bestand sowie die textlichen Festsetzungen aktualisiert.
Im Bereich WA 1, der durch eingeschossige Wohnhäuser geprägt ist, sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Wohnungen pro Gebäude zulässig. Bestimmte Nutzungen, wie Beherbergungsgewerbe, Gartenbaubetriebe oder Tankstellen, sind in diesem Gebiet ausgeschlossen. Im Gebiet WA 2, welches gewerbliche Nutzungen aufweist, werden Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zugelassen. Die Festsetzungen zur Geschossigkeit, Firsthöhe und Dachneigung orientieren sich an der bestehenden Bebauung.
Hinsichtlich der textlichen Festsetzungen ist vorgesehen, Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Flächen der Feldstraße auszuschließen. Aufgrund der Kurvenlage der L 401 werden die Vorgaben entlang der Pastor-Winkelmann-Straße verschärft. Dort sind Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen grundsätzlich untersagt; zudem müssen die Flächen von sichtbehindernden Anlagen, Fahrzeugen und Bewuchs freigehalten werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens beauftragen.
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- 21.01.2009kein Ergebnis hinterlegt
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