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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vortrag des Dorfentwicklungsvereins Dingden über Aktivitäten im Rahmen des Leader-ProjektesZur Vorlage · 2009/0042 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2009/0042 informiert den Rat der Stadt Hamminkeln über die Aktivitäten des Dorfentwicklungsvereins Dingden im Rahmen des LEADER-Projektes. Der Verein entstand aus einer Arbeitsgruppe des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) für die Kommunen Hünxe, Raesfeld, Schermbeck und Hamminkeln. Ziel des Vereins ist es, den Lebensraum in Dingden aktiv mitzugestalten und die dabei entwickelten Arbeitsprozesse als Modell für die Region nutzbar zu machen.
Im Rahmen dieser Arbeit wurden Kontakte zur Stiftung Baukultur in Berlin sowie zum Institut für Architektur, Baugeschichte und Landschaftsarchitektur in Dresden geknüpft. Durch die Unterstützung dieser Institutionen konnte eine Gruppe von Architekten für das Projekt gewonnen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der bisherigen Tätigkeiten war die Organisation einer dreitägigen Architekten-Werkstatt, bei der die Gestaltungsmöglichkeiten des Ortes untersucht und entsprechende Ideen präsentiert wurden.
Die Finanzierung dieses Projektes erfolgte durch LEADER-Mittel der Lippe-Issel-Niederrhein-Region, die von den Kommunen Wesel, Rees, Hünxe, Raesfeld, Schermbeck und Hamminkeln bereitgestellt werden. Die Vorlage sieht vor, dass Vertreter des Vereinsvorstandes dem Rat die bisherigen Ergebnisse und die erzielten Fortschritte im Rahmen eines Vortrags darlegen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 2Ortsumgehung Brünen - Antrag des SPD-Ortsvereines BrünenZur Vorlage · 2009/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der SPD-Ortsverein Brünen hat mit Schreiben vom 13. Januar 2009 beantragt, eine Ortsumgehung für Brünen in den Bundesstraßenbedarfsplan aufzunehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 5. Februar 2009 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verwiesen. Zudem wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Begründung des Antrags in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW zu prüfen.
Die Verwaltung hat hierzu bereits am 28. Januar 2009 eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßen.NRW gestellt. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung noch keine abschließende Rückäußerung der zuständigen Stelle vorlag, die für die weitere inhaltliche Bewertung des Antrags als wesentlich eingestuft wird, wurde die Beratung verschoben. Eine erneute Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 13. Mai 2009 vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Sachverhalt lediglich zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2009/0019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Planungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ und Nr. 30 „Kreisverkehr Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße“. Nachdem für beide Vorhaben bereits Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden waren, verzögerte sich die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte durch die Erstellung verschiedener Gutachten.
Die Verwaltung schlägt nun vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 31 so zu erweitern, dass die Fläche des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 mit eingeschlossen wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die formalen Planungserfordernisse in einem einzigen Bebauungsplan zusammenzufassen. Für diese Zusammenführung ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 erforderlich, während der bestehende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 aufgehoben werden soll.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen erneuten Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Beschluss für das Vorhaben Nr. 30 aufzuheben. Zudem wird empfohlen, die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden für den erweiterten Bebauungsplan Nr. 31 zu beauftragen. Die Vorlage ist zur Beratung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 5. März 2009 sowie im Rat am 26. März 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Saatweide" in Ringenberg - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Saatweide“ in Ringenberg. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Regelungen zu Stellplätzen aufgrund nachbarlicher Auseinandersetzungen im Vorgartenbereich zu überprüfen. Eine Bestandsaufnahme im Plangebiet ergab, dass von den vorhandenen privaten Stellplätzen und Garagen etwa 20 Flächen nicht den aktuellen textlichen Festsetzungen entsprechen, da sie sich in Vorgartenbereichen oder außerhalb der überbaubaren Flächen ohne bauliche Verbindung zum Haupthaus befinden.
Die Verwaltung hat drei Alternativen zur Prüfung herangezogen: Eine vollständige Überarbeitung des Bebauungsplanes, eine Änderung der textlichen Festsetzungen oder die Beibehaltung des aktuellen Planungsstandes. Eine umfassende Überarbeitung wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgelehnt, da dies ein aufwendiges Verfahren mit Umweltbericht und Prüfung von Immissionswerten zur Folge hätte. Eine bloße Änderung der textlichen Festsetzungen zur Zulassung von Stellplätzen in Vorgärten wird als problematisch für das städtebauliche Erscheinungsbild und die Gleichbehandlung der Grundstücke bewertet.
Die Verwaltung empfiehlt daher, auf eine weitergehende Überarbeitung des Bebauungsplanes derzeit zu verzichten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhaltung der Vorgartenflächen für das Wohngebiet wesentlich ist und derzeit keine dringliche Notwendigkeit für eine Änderung der textlichen Festsetzungen besteht. Dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wird empfohlen, dem Rat der Stadt einen entsprechenden Beschluss zum Aufstellungsbeschluss vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 5Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gelände der "Feldschlösschen Brauerei" in HamminkelnZur Vorlage · 2009/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2009/0026 wurde der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gelände der Brauerei an der Mehrhooger Straße in Hamminkeln vorgelegt. Die Antragsteller, bestehend aus dem Evangelischen Kinderheim Wesel e.V. sowie der Feldschlösschen Kloppert KG, beabsichtigen durch das Verfahren die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der frei werdenden Grundstücksflächen.
Die planungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Folgenutzung des Brauereigeländes wird in der Vorlage als fortlaufender Prozess beschrieben. Bereits in den Jahren 2004 und 2006 fanden Beratungen zu städtebaulichen Gesichtspunkten und zur Standortentwicklung statt. Während im Jahr 2004 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Minkelsches Feld 2“ gefasst wurde, entschied der Rat im September 2006, die Sicherstellung der Folgenutzung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu realisieren.
Die Verwaltung stellt fest, dass der vorliegende Antrag der Intention der Stadt entspricht und die beabsichtigte Nutzung mit den Ergebnissen einer zuvor beauftragten Standortstudie übereinstimmt. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, ist keine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ zu fassen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 05.03.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (28. Sitzung)
- 6Änderung der Satzung über die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2009/0034 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0034 sieht eine Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Ziel der Neuregelung ist es, die am 10. Mai 1996 in Kraft getretene Satzung zu ersetzen. Die Überarbeitung orientiert sich weitgehend an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW aus dem Jahr 2008.
Gegenstand der Satzung ist die technische Durchführung der Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben über den sogenannten rollenden Kanal. Im Rahmen der Neufassung soll die Entsorgung für vollbiologische Kleinkläranlagen neu geregelt werden. Bei diesen Anlagen ist eine bedarfsgerechte Entsorgung des Klärschlammes möglich, wobei sich der Zeitpunkt der Entleerung nach der Schlammspiegelhöhe im Speicherraum richtet.
Die vorgeschlagene Satzung sieht einen Mindestentsorgungsturnus von drei Jahren vor. Dieser Wert weicht von der Mustersatzung des Landesverbandes ab, der einen Turnus von zwei Jahren vorsieht. Die Festlegung auf drei Jahre dient der haftungsrechtlichen Absicherung der Stadt im Hinblick auf die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß dem Landeswassergesetz NRW. Dieser Turnus wurde mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel abgestimmt. Der Betriebsausschuss soll die Verwaltung beauftragen, die Satzungsänderung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 11.03.2009 · Betriebsausschuss (9. Sitzung)
- 7Beschluss über die Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung hier: NeuhardenbergstraßeZur Vorlage · 2009/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Zusammenfassung von Erschließungsanlagen zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung im Bereich der Neuhardenbergstraße. Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung der Bestimmungen nach § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der beitragsfähige Erschließungsaufwand für einzelne Straßen, Wege oder Plätze grundsätzlich getrennt zu ermitteln, sofern diese nicht als funktionelle Einheit betrachtet werden können. Eine solche Einheit liegt vor, wenn Anlagen funktional voneinander abhängig sind, beispielsweise bei einer Ringstraße oder einer Sackgasse, die an eine Hauptstraße angebunden ist.
Im Rahmen der aktuellen Ausbaumaßnahmen im Bebauungsplangebiet Nr. 13 „Diersfordter Straße“ entsteht im nordöstlichen Teil der Neuhardenbergstraße eine Ringstraße. Aufgrund ihrer Dimensionierung wird diese als selbstständige Erschließungsanlage eingestuft, während die übrigen Stichwege der Neuhardenbergstraße aufgrund ihrer geringen Ausdehnung als unselbstständige Bestandteile des Hauptzuges gelten. Durch die beantragte Zusammenfassung der Ringstraße mit dem Hauptzug der Neuhardenbergstraße soll ein einheitlicher Beitragssatz für die gesamte Anlage erhoben werden können. Ziel dieser Maßnahme ist die Nivellierung der Beitragshöhe, sodass die Anlieger der Nebenstraßen an den Kosten der Hauptstraße beteiligt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ringstraße und den Hauptzug der Neuhardenbergstraße zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung zusammenzufassen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 19.03.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 8Wahl von Schiedspersonen in der Stadt Hamminkeln
- 9Gründung der REGIONALE 2016 - Agentur GmbHZur Vorlage · 2009/0036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, gemeinsam mit den Kreisen Borken und Coesfeld sowie weiteren beteiligten Kommunen der Kreise Unna und Recklinghausen die REGIONALE 2016-Agentur GmbH zu gründen. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung und Umsetzung des regionalen Strukturprogramms „ZukunftsLAND - DIE REGIONALE im MÜNSTERLAND“. Die Gesellschaft soll die strategischen Ziele festlegen, Projekte auswählen und die Projektträger bei der Umsetzung unterstützen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 25.000 Euro. Die Stadt Hamminkeln ist mit einer Stammeinlage von 850 Euro beteiligt. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Agentur erfolgt zu 70 % durch das Land Nordrhein-Westfalen und zu 20 % durch die Sparkasse Westmünsterland. Die verbleibenden 10 % werden von den Gesellschaftern getragen, wobei die Stadt Hamminkeln einen Anteil von 3,4 % an der Verlustabdeckung übernimmt, was jährliche Kosten von etwa 3.000 Euro zur Folge hat.
Als Sitz der Geschäftsstelle wurde Velen ausgewählt. Die Organstruktur der GmbH umfasst eine Gesellschafterversammlung, eine Geschäftsführung, einen Aufsichtsrat sowie einen Lenkungsausschuss. Die Vertretung der Kommunen Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe im Aufsichtsrat soll durch den Bürgermeister erfolgen. Die Gründung der Gesellschaft ist zum 01.07.2009 vorgesehen. Der Bürgermeister ist ermächtigt, die Stadt Hamminkeln bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten und den Gesellschaftsvertrag zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 19.03.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
- 10Informationen über den Stand der Städtepartnerschaften und ähnlicher KontakteZur Vorlage · 2009/0040 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2009/0040 informiert über den aktuellen Stand der Städtepartnerschaften und internationalen Kontakte der Stadt Hamminkeln.
Die Partnerschaft mit der englischen Stadt Sedgefield besteht seit 1982. Ein jährlicher Austausch von Delegationen findet statt, wobei im Zeitraum vom 12. bis 19. September 2009 Besuche von Bürgerinnen und Bürgern aus Hamminkeln bei Gastfamilien in Sedgefield geplant sind.
Mit der polnischen Gemeinde Chmielno besteht seit 1999 eine Partnerschaft. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Unterzeichnung der Urkunde wird im Juni 2009 eine Delegation aus Polen in Hamminkeln erwartet, die am 20. Juni im Ratssaal empfangen wird. Die Partnerschaft umfasst unter anderem eine Schulpartnerschaft zwischen der Heinrich-Meyers-Hauptschule und der Gesamtschule Chmielno sowie regelmäßige Besuche verschiedener Gruppen.
Zu den weiteren Kontakten gehören die Beziehungen zur italienischen Gemeinde Salza Irpina, die auf Hilfsleistungen nach einer Erdbebenkatastrophe im Jahr 1980 zurückgehen. Zudem pflegt der Verkehrsverein Hamminkeln seit 1990 eine Partnerschaft mit der Gemeinde Neuhardenberg in Brandenburg.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für Rückfragen zu den Partnerschaften die zuständige Stelle im Rathaus zur Verfügung steht, und lädt die Fraktionen ein, die anstehenden Termine, wie den Empfang der polnischen Delegation, zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2009 · Rat (32. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen