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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Auszahlung von Zuschüssen zur Durchführung kultureller Veranstaltungen 2010Zur Vorlage · 2010/0039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0039 befasst sich mit der Verteilung von Haushaltsmitteln für kulturelle Veranstaltungen im Jahr 2010. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Haupt- und Finanzausschusses wurde bereits im Dezember 2009 beschlossen, ein Budget in Höhe von 3.000,00 € für kulturelle Zwecke bereitzustellen. Die Regelung der konkreten Mittelverteilung wurde für eine spätere Sitzung vorgesehen.
Der Verwaltung liegen aktuell drei Zuschussanträge vor. Diese stammen vom Kulturkreis Marienthal e.V. für die Durchführung der Marienthaler Abende 2010, von der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. für die Ringenberg Schlosskonzerte 2010 sowie vom Gewerbestammtisch Mehrhoog e.V. für die Kulturarbeit in Mehrhoog im Kalenderjahr 2010.
Die Verwaltung empfiehlt, die Mittel gezielt für klassische Kulturprojekte einzusetzen. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. und dem Kulturkreis Marienthal e.V. jeweils einen Zuschuss von 1.000,00 € zu gewähren. Der Antrag des Gewerbestammtisches Mehrhoog e.V. soll hingegen abgelehnt werden, da gewerbliche Vereine die Finanzierung ihrer jährlichen Veranstaltungen nach Ansicht der Verwaltung eigenständig anstreben sollten. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im entsprechenden Produkt des Haushaltsplans zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht die Bewilligung der beiden genannten Teilbeträge vor.
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Beratungsfolge
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 2Gestaltung des Innenkreises des Kreisverkehrsplatzes Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße in Hamminkeln hier : Antrag der SPD - FraktionZur Vorlage · 2010/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0055 befasst sich mit der Gestaltung der Innenfläche des Kreisverkehrsplatzes im Bereich Weststraße, Daßhorst und Ringenberger Straße in Hamminkeln. Nachdem die Baumaßnahme im Dezember 2009 abgenommen wurde, liegt ein Antrag der SPD-Fraktion vor, der die Durchführung eines Wettbewerbs zur Gestaltung der rund 320 Quadratmeter großen Innenfläche vorsieht. Ziel des Antrags war es, eine künstlerische Gestaltung sowie eine werbliche Nutzung durch den Wettbewerbsgewinner zu ermöglichen, wobei die Kosten für Umsetzung und Pflege über fünf Jahre hinweg vom Gewinner zu tragen wären. Die Stadt Hamminkeln sollte hierfür einen Kostenbeitrag pro Quadratmeter leisten, wofür im Haushaltsplan 2010 jedoch keine Mittel bereitgestellt wurden.
Da der Kreisverkehr außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und dem Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW unterliegt, wurden die geltenden Gestaltungskriterien geprüft. Laut Straßenbauverwaltung ist das Anbringen von Werbeanlagen in einem Abstand von 20 Metern zum Fahrbahnrand gesetzlich untersagt, wobei für Einzelfallentscheidungen bei Werbetafeln Abstimmungen mit dem Landesbetrieb möglich sind.
Die Verwaltung schlägt vor, von einem Wettbewerb abzusehen und stattdessen nach Unternehmen aus dem lokalen Umfeld zu suchen, die die Bepflanzung und Pflege der Fläche kostenfrei übernehmen. Im Gegenzug soll die Verwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Werbetafeln mit dem Landesbetrieb klären. Dieses Vorgehen soll auch auf andere im Stadtgebiet befindliche Kreisverkehre angewandt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, die Suche nach entsprechenden Partnern für die kostenlose Pflege einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3Mehr Verkehrssicherheit durch weniger Schilder; hier: Antrag der USD-Fraktion vom 21.01.2010Zur Vorlage · 2010/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0047 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion vom 21. Januar 2010, die Verkehrssicherheit durch eine Reduzierung von Verkehrszeichen zu erhöhen und eine entsprechende Planungsgruppe zur Untersuchung der aktuellen Situation sowie zur Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen einzusetzen.
Die zuständige Fachabteilung (Amt 32) bewertet die Bildung einer solchen Planungsgruppe als nicht erforderlich. Als Begründung führt die Verwaltung die bestehende Zusammenarbeit zwischen der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und den Straßenbaulastträgern sowie den geringen Ermessensspielraum bei der Anordnung von Schildern an. Zudem seien die Notwendigkeit und Gültigkeit der Verkehrszeichen durch regelmäßige Verkehrsschauen und Streckenkontrolleure dauerhaft zu prüfen. Die Umsetzung von Änderungen aus der Novellierung der Straßenverkehrsordnung sei bereits durch den Bauhof erfolgt, wobei die Stadt Hamminkeln nur geringfügig betroffen sei. Anregungen von Bürgern oder Parteien würden von der Straßenverkehrsbehörde laufend überprüft.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, von der Bildung einer kontinuierlich tagenden Planungsgruppe abzusehen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, Anfragen und Anregungen von Bürgern und Fraktionen zu sammeln. Ziel ist es, im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Hintergründe bestimmter Verkehrszeichen transparent zu erläutern und einen Dialog über die Notwendigkeit verkehrsbehördlicher Anordnungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 4MAGNA CHARTA RUHR.2010 hier: Erklärung gegen ausbeuterische KinderarbeitZur Vorlage · 2010/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Beitritt zur MAGNA CHARTA RUHR.2010, einer Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Die Unterzeichnung der Erklärung ist für den 12. Juni 2010 in Dortmund vorgesehen. Ziel des Vorhabens ist es, gemeinsam mit den Kommunen der Initiative „Europäische Kulturhauptstadt Ruhr 2010“ ein Zeichen gegen Kinderarbeit zu setzen. Die Grundlage der Erklärung bildet unter anderem die ILO-Kernarbeitsnorm 182 zum Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die Verwaltung führt aus, dass die Unterzeichnung der Charta primär einen deklaratorischen Charakter hat. Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts von 2009 können Unternehmen, die gegen internationale Kernarbeitsnormen verstoßen, aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit bereits vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Eine explizite Verzichtserklärung im Beschaffungswesen ist vergaberechtlich möglich, jedoch weist die Verwaltung auf die praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Produktionsketten und der Echtheit von Nachweisen hin. Eine effektive Überprüfung sei vor allem über anerkannte Zertifikate wie Fairtrade oder FSC möglich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln der Erklärung beitritt und die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung einer fairen Beschaffung im Sinne der Charta und der ILO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen. Es wird angemerkt, dass ein Wechsel zu fair gehandelten Produkten mit Kostensteigerungen verbunden sein kann, deren genauer Umfang jedoch nicht bezifferbar ist.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 5Familienfreundliche Maßnahme zur Entsorgung von WindelnZur Vorlage · 2010/0045 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Gleichstellungsstelle befasst sich mit einer geplanten familienfreundlichen Maßnahme zur Entsorgung von Windeln in der Stadt Hamminkeln. Da die im Haushalt 2010 bereitgestellten Mittel für eine direkte finanzielle Pauschale an Familien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht für eine Ausweitung der Förderdauer oder eine Unterstützung bei der Entsorgung von Inkontinenzwindeln ausreichen, wird die Durchführung einer Probephase vorgeschlagen.
Das Konzept sieht vor, am Bauhof der Stadt einen Rollcontainer bereitzustellen, der von Bürgerinnen und Bürgern mit Windelsäcken in klarsichtigen Müllbeuteln befüllt werden kann. Die Annahme soll freitags zwischen 16 und 18 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 12 Uhr erfolgen. Die wöchentliche Leerung des Containers durch den Entsorger ist vorgesehen. Zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs sollen Honorarkräfte eingesetzt werden, wobei die Kosten pro Person mit 130 Euro pro Monat veranschlagt werden.
Die Kosten für die Bereitstellung des Containers belaufen sich auf 324,30 Euro pro Jahr. Um die finanzielle Entwicklung und das Abfallaufkommen zu überwachen, soll das monatliche Gewicht des Windelmülls nachgehalten werden. Der Probelauf ist ab dem 1. Mai 2010 geplant. Sollte sich das Konzept als wirksam erweisen, kann die Entsorgungsform in eine künftige Struktur eines Wertstoffhofs integriert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 6Mittelverwendung, Konjunkturpaket II und Einrichtung der Bücherei im Schulzentrum HamminkelnZur Vorlage · 2010/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung einer Bücherei im Schulzentrum sowie die Schaffung von Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb und die Übermittagsbetreuung.
Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Entwürfe für die Unterbringung der Bücherei geprüft. Ein Vorschlag sieht die Einrichtung eines Selbstlernzentrums sowie eines Film- und Medienraums im Untergeschoss der Realschule vor. Als alternative Option wurde die Nutzung des Altbaus der Hauptschule für eine klassische Stadtbücherei in Betracht gezogen. Die Verwaltung favorisiert die Variante in der Realschule. Weitere Detailplanungen sind nach der Bereitstellung der Räumlichkeiten mit der Fachberaterin der Bezirksregierung abzustimmen.
Parallel dazu ist die Herrichtung der Mensa im Zwischentrakt der Hauptschule vorgesehen, um eine Nutzung ab dem Schuljahr 2010/2011 zu ermöglichen. Für die Angebote der Übermittagsbetreuung soll das angrenzende Jugendzentrum genutzt werden, da die dortigen Räumlichkeiten ausreichend Kapazitäten bieten und eine Verknüpfung mit der anschließenden Jugendarbeit ermöglicht.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, die Einrichtung der Bücherei, des Selbstlernzentrums und des Medienraums in der Realschule sowie die Durchführung der Übermittagsbetreuung im Jugendzentrum und die Beköstigung in der Hauptschule zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 14.04.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 71. Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH) vom 18.12.2007Zur Vorlage · 2010/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0052 sieht eine Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ vor. Grundlage für die Anpassung ist die Evaluierung der Rechtsverordnungen im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechtes, die im August 2009 durchgeführt wurde.
Aus dieser Evaluierung haben sich redaktionelle Änderungen für die bestehende Betriebssatzung vom 18. Dezember 2007 ergeben. Die Details zu diesen Anpassungen sind in den Fußnoten der der Vorlage beigefügten Anlage erläutert. Darüber hinaus sieht die Änderung vor, in Paragraph 11 die aktuellen Zahlen der Eröffnungsbilanz des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln mit Stand vom 1. Januar 2008 zu übernehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung in der der Sitzungsvlage beigefügten Fassung verabschiedet. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2010 sowie im Rat am 22. April 2010 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 8Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2010/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft e.V. hat einen Antrag auf Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass gestellt. Ziel der Änderung ist es, ein jährlich stattfindendes kulinarisches Wochenende, welches am Wochenende des zweiten Sonntags im September durchgeführt werden soll, mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu verknüpfen. Die geplante Öffnungszeit der Verkaufsstellen soll in diesem Rahmen von 13 bis 18 Uhr liegen. Für das Jahr 2010 ist als erster Termin der 12. September vorgesehen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherige Regelung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich der Dingdener Kirmes entfallen ist, da die Festsetzung der Volksfestveranstaltung bereits im November 2007 aufgehoben wurde. Die beantragte Neuregelung bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Eine entsprechende Neufassung der Verordnung liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung wie von der Verwaltung vorgelegt zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2010 sowie für den Rat am 22. April 2010 vorgesehen.
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- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 9Feuerwehrgerätehaus Mehrhoog; hier: nachträgliche Unterkellerung der BaumaßnahmeZur Vorlage · 2010/0064 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bauprojekts Feuerwehrgerätehaus Mehrhoog wurde eine nachträgliche Unterkellerung der Baumaßnahme vorgenommen. Ursprünglich war der Bau des Gebäudes ohne ein Kellergeschoss beschlossen worden.
Nach Beginn der Arbeiten stellte sich die Bodenbeschaffenheit vor Ort als mangelhaft heraus. Die Abtragung der vorhandenen Lehmschicht erforderte eine tiefere Auskofferung des Geländes, als dies in der ursprünglichen Planung vorgesehen war. Aufgrund dieser geologischen Gegebenheiten wurde entschieden, die Auskofferung bis in eine Tiefe fortzuführen, die die Errichtung eines Kellergeschosses ermöglicht.
Die entsprechenden Maßnahmen zur Vertiefung des Bauplatzes wurden bereits umgesetzt. Auch das Gießen der Kellerplatte ist zum Zeitpunkt der Vorlage abgeschlossen. Für die Umsetzung dieser baulichen Anpassung stehen die erforderlichen Ausgabeermächtigungen im entsprechenden Produkt unter dem zuständigen Sachkonto zur Verfügung.
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- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen