MAGNA CHARTA RUHR.2010 hier: Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Beitritt zur MAGNA CHARTA RUHR.2010, einer Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Die Unterzeichnung der Erklärung ist für den 12. Juni 2010 in Dortmund vorgesehen. Ziel des Vorhabens ist es, gemeinsam mit den Kommunen der Initiative „Europäische Kulturhauptstadt Ruhr 2010“ ein Zeichen gegen Kinderarbeit zu setzen. Die Grundlage der Erklärung bildet unter anderem die ILO-Kernarbeitsnorm 182 zum Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die Verwaltung führt aus, dass die Unterzeichnung der Charta primär einen deklaratorischen Charakter hat. Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts von 2009 können Unternehmen, die gegen internationale Kernarbeitsnormen verstoßen, aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit bereits vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Eine explizite Verzichtserklärung im Beschaffungswesen ist vergaberechtlich möglich, jedoch weist die Verwaltung auf die praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Produktionsketten und der Echtheit von Nachweisen hin. Eine effektive Überprüfung sei vor allem über anerkannte Zertifikate wie Fairtrade oder FSC möglich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln der Erklärung beitritt und die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung einer fairen Beschaffung im Sinne der Charta und der ILO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen. Es wird angemerkt, dass ein Wechsel zu fair gehandelten Produkten mit Kostensteigerungen verbunden sein kann, deren genauer Umfang jedoch nicht bezifferbar ist.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 15.04.2010kein Ergebnis hinterlegt
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