50. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbebauung in Wertherbruch) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, um im Ortsteil Wertherbruch neue Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf bereitzustellen. Als Standort wurde eine Fläche an der Schulstraße im Bereich des Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die langfristige Notwendigkeit einer solchen Erweiterung in einer Lenkungsgruppe bejaht.
Die Verwaltung hat im Zuge der landesplanerischen Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf kommuniziert. Während zunächst ein Bedarf für eine Fläche von 0,6 Hektar diskutiert wurde, wurde die Bedarfsanerkennung in einer späteren Mitteilung der Bezirksregierung auf 0,4 Hektar reduziert. Dies führte zu einer Anpassung des Bebauungskonzepts. Die Verhandlungen im Rahmen des Kommunalen Bodenmanagements mit dem Grundstückseigentümer wurden bereits zu einem positiven Abschluss geführt und könnten vertraglich beurkundet werden.
Mit der geplanten Beurkundung soll sichergestellt werden, dass eine verbindliche Regelung über den Grund und Boden vor Einleitung des Planverfahrens vorliegt. Parallel dazu ist aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit in der Landesplanung von der Bezirksregierung Düsseldorf zum Regionalverband Ruhr eine erneute landesplanerische Abstimmung erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, um das Änderungsverfahren einzuleiten und die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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