Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl" in Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2010/0032 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0032 wird der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Gemeinschaftswohnprojekt Gelände Odendahl“ in Hamminkeln beantragt. Ziel des Antrags ist die Schaffung der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses auf einem Grundstück südlich der Friedhofstraße. Initiator des Bauprojektes ist der Verein Inge e.V.
Das betreffende Grundstück ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 17 „Gelände Odendahl“ als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Park und Spielplatz festgesetzt. Eine Nutzung als Spielplatz ist bisher nicht erfolgt; das Areal wird aktuell überwiegend als Kleingartenfläche genutzt. Da das geplante Bauvorhaben eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erfordert, wird die Umsetzung als vorhabenbezogenes Einzelbauprojekt angestrebt. Ein entsprechender Vorhabenträger wurde bereits benannt.
Aus städtebaulicher Sicht wird die Maßnahme als kleinteilige Inanspruchnahme der Grünfläche bewertet, die keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Gesamtbild oder eine unverträgliche Verdichtung zur Folge hat. Geplant ist ein zweigeschossiges Wohngebäude mit einem ausbaufähigen Dachgeschoss oder einem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Projekt im Sinne des Grundsatzes der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung zu bewerten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 2Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473"(ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB) - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen AuZur Vorlage · 2010/0029 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung befasst sich mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ in Dingden. Ziel der Überarbeitung ist die Anpassung veralteter Festsetzungen an aktuelle städtebauliche Gesichtspunkte, insbesondere im Bereich der Verkehrsflächen. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Aufgrund von Hinweisen der Bezirksregierung Düsseldorf zum Kampfmittelbeseitigungsdienst werden im Planentwurf Hinweise auf mögliche Kampfmittel sowie die zeichnerische Übertragung von Verdachtsflächen vorgenommen. Die Anforderungen der Wehrbereichsverwaltung West bezüglich der maximalen Firsthöhe werden im Entwurf auf 12,50 Meter über Oberkante Fertigfußboden angepasst. Bezüglich der Verkehrsflächen werden die Anregungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW berücksichtigt: Die Baugrenzen entlang der Landstraßen werden zurückgenommen, wobei historische Gebäude im Ortsbild erhalten bleiben. Zudem werden neue Zufahrten an der L 896 eingeschränkt, um den Gestaltwert der Straße zu wahren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Belange des Kreises Wesel werden im Hinblick auf den Immissionsschutz einbezogen, während die Abstimmung zur Regenwasserversickerung Sache der jeweiligen Bauherren bleibt. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen werden im Zuge der Straßenausbauplanung beachtet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 39. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2010/0030 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0030 wird die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ im Ortsteil Dingden beantragt. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich der Weberstraße und Up de Woort, um die Errichtung eines Doppelhauses auf den Flurstücken 847 und 848 zu ermöglichen.
Die aktuelle Rechtslage im bestehenden Bebauungsplan lässt das geplante Bauvorhaben aufgrund einer Überschreitung der Baugrenzen nicht zu. Der Änderungsentwurf sieht vor, das westliche Baufenster zu reduzieren und das östliche Baufenster zu erweitern. Durch die neue Positionierung des östlichen Baufensters mit einem Abstand von drei Metern zum Fußweg soll die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen verbessert werden.
Der Entwurf legt für das östliche Baufenster eine maximale Firsthöhe von 9 Metern, eine Traufhöhe von 4,50 Metern sowie eine Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad fest. Zudem werden eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 definiert, was eine zweigeschossige Bauweise ermöglicht. Die Planung orientiert sich an der bestehenden Bausubstanz und soll die Prinzipien der Blockrandbebauung sowie die Erhaltung von Freiräumen im Innenbereich wahren. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss auf Basis des vorliegenden Entwurfs zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 450. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbebauung in Wertherbruch) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2010/0031 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, um im Ortsteil Wertherbruch neue Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf bereitzustellen. Als Standort wurde eine Fläche an der Schulstraße im Bereich des Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die langfristige Notwendigkeit einer solchen Erweiterung in einer Lenkungsgruppe bejaht.
Die Verwaltung hat im Zuge der landesplanerischen Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf kommuniziert. Während zunächst ein Bedarf für eine Fläche von 0,6 Hektar diskutiert wurde, wurde die Bedarfsanerkennung in einer späteren Mitteilung der Bezirksregierung auf 0,4 Hektar reduziert. Dies führte zu einer Anpassung des Bebauungskonzepts. Die Verhandlungen im Rahmen des Kommunalen Bodenmanagements mit dem Grundstückseigentümer wurden bereits zu einem positiven Abschluss geführt und könnten vertraglich beurkundet werden.
Mit der geplanten Beurkundung soll sichergestellt werden, dass eine verbindliche Regelung über den Grund und Boden vor Einleitung des Planverfahrens vorliegt. Parallel dazu ist aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit in der Landesplanung von der Bezirksregierung Düsseldorf zum Regionalverband Ruhr eine erneute landesplanerische Abstimmung erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, um das Änderungsverfahren einzuleiten und die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 5Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Daßhorst Ost" in Hamminkeln hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2010/0033 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2010/0033 zum Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Daßhorst Ost“ informiert über den aktuellen Sachstand des Aufstellungsverfahrens. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, die vom 22. Januar bis zum 22. Februar 2010 stattfand, wurden Bedenken und Anregungen eingereicht. Ein Großteil dieser Anmerkungen entspricht bereits den Inhalten aus vorangegangenen Beteiligungsschritten.
Zusätzlich wurden seitens des Kreises Wesel Bedenken hinsichtlich der noch nicht abschließend geregelten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vorgebracht. Ursprünglich war vorgesehen, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen über eine Ökokontoregelung im Rahmen einer Aufwertungsmaßnahme der Stiftung „Rheinische Kulturlandschaft“ im Bereich des Vöckingsweges abzuwickeln. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass ein freihändiger Erwerb der erforderlichen Öko-Punkte nicht möglich ist.
Stattdessen muss die Stadt Hamminkeln eine entsprechende Ausschreibung durchführen. Die Verwaltung bereitet diesen Vorgang derzeit vor und wird die Ausschreibung zeitnah abschließen. Die weitere inhaltliche Bearbeitung des Bebauungsplans erfolgt nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 642. Änderung des Flächennutzungsplans (Brauereigelände) - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0034 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans, welcher im März 2004 gefasst wurde. Ursprüngliche Zielsetzung der Änderung war es, das Brauereigelände an der Mehrhooger Straße als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen, nachdem Teile der betrieblichen Nutzungen der Feldschlösschen-Brauerei nach Brünen verlagert wurden.
Nach aktuellem Sachstand wurde das betreffende Brauereigelände inzwischen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ überplant. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erstellt und der Rat der Stadt Hamminkeln hat hierzu am 18. Februar 2010 den Satzungsbeschluss gefasst. Da im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens Bebauungspläne auch vor einer formalen Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden können, ist die Durchführung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist lediglich im Wege einer Berichtigung vorzunehmen.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den bestehenden Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 11. März 2010 sowie des Rates am 22. April 2010 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 7Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 "Freibad" in DingdenZur Vorlage · 2010/0035 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2010/0035 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Bebauung eines nicht mehr genutzten Spielplatzgrundstücks am Fliederweg, was auf einen Antrag eines Bürgers aus dem Jahr 2003 zurückgeht.
Die Verwaltung führt dazu zwei wesentliche Aspekte an. Erstens bestehen denkmalpflegerische Bedenken, da die Untere Denkmalbehörde bereits im ursprünglichen Aufstellungsverfahren eine Freihaltung des Grundstücks aufgrund der Nähe zur ehemaligen Mühle empfohlen hatte. Eine Bebauung würde voraussichtlich an den Anforderungen der Fachbehörde scheitern. Zweitens dient die bestehende Spielplatzfläche als Quartiersspielplatz für Kleinkinder im Wohnumfeld. Da andere geplante Spielplatzflächen in der Umgebung planungsrechtlich aufgegeben wurden, stellt dieser Standort eine notwendige Versorgung für die angrenzenden Baugebiete dar. Eine Aufhebung der Fläche würde die Spielplatzversorgung in zumutbarer Entfernung für Teile der Bebauung gefährden.
Zudem liegen derzeit keine konkreten Planungsanlässe für eine räumlich erweiterte Betrachtung vor, wie etwa die Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Klausenhofes oder eine Bebauung der Ackerfläche nördlich der Windmühle. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Änderung des Bebauungsplans für das Einzelgrundstück städtebaulich nicht begründbar ist. Sollte der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dennoch eine Änderung anstreben, wäre eine erneute Abstimmung mit der Denkmalbehörde erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 8Bebauung am "Weikensee" in Hamminkeln - SachstandsberichtZur Vorlage · 2010/0036 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/0036 zum Sachstandsbericht über die Bebauung am „Weikensee“ in Hamminkeln informiert über den aktuellen Stand der rechtlichen Auseinandersetzung um vier ungenehmigte Wochenendhäuser in der Isselburger Straße. Im Juli 2007 wurde der Eigentümer per Ordnungsverfügung zur vollständigen Beseitigung der Gebäude aufgefordert. Eine dagegen erhobene Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde im Oktober 2008 als unbegründet abgewiesen und ist seit Dezember 2008 rechtskräftig.
Um den Vollzug der Beseitigungsanordnung zu ermöglichen, wurde die Nutzung der Gebäude gegenüber den tatsächlichen Nutzern untersagt. Nach der Identifizierung neuer Mieter durch die Bauaufsichtsbehörde wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die entsprechende Nutzungsuntersagung wurde im Januar 2010 durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt zugestellt. Zudem wurde der Grundstückseigentümer im Februar 2010 zur Duldung dieser Untersagung aufgefordert.
Parallel dazu hat der Grundstückseigentümer im Dezember 2009 einen Bauantrag zur nachträglichen Legalisierung der Anlagen eingereicht, wobei eine künftige Nutzung als Hotelzimmer vorgesehen ist. Da der Flächennutzungsplan für diesen Bereich ein Sondergebiet für Hotel und Restaurant vorsieht, ist eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit unter der Voraussetzung einer hinreichenden Darlegung im Genehmigungsverfahren möglich. Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft derzeit die eingereichten Bauvorlagen. Der weitere Verfahrensverlauf ist von der Prüfung des Bauantrages sowie etwaigen Rechtsmitteln gegen die Nutzungsuntersagung abhängig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 9Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes IsselZur Vorlage · 2010/0037 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0037 befasst sich mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Issel. Grundlage hierfür ist die am 21. Dezember 2009 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene ordnungsbehördliche Verordnung. Ziel dieser Maßnahme ist der Erhalt und die Gewinnung von Rückhalteflächen, die Regelung des Hochwasserabflusses sowie die Verbesserung der ökologischen Strukturen der Issel und ihrer Überflutungsflächen. Zudem sollen erosionsfördernde Maßnahmen verhindert werden.
Das als Überschwemmungsgebiet definierte Areal umfasst jene Flächen, bei denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist. Die Verordnung legt Nutzungsbeschränkungen fest, die unter anderem untersagen, neue Baugebiete durch Bauleitpläne auszuweisen. Für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ist zudem eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Ein förmliches Verfahren zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf steht noch aus. Die besonderen Schutzvorschriften für festgesetzte Gebiete, wie sie im Wasserhaushaltsgesetz und im Landeswassergesetz geregelt sind, finden nach Angaben der Verwaltung auch auf die vorläufig gesicherten Flächen Anwendung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Sitzung am 11. März 2010 über die Vorlage informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen