Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes Issel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0037 befasst sich mit der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Issel. Grundlage hierfür ist die am 21. Dezember 2009 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene ordnungsbehördliche Verordnung. Ziel dieser Maßnahme ist der Erhalt und die Gewinnung von Rückhalteflächen, die Regelung des Hochwasserabflusses sowie die Verbesserung der ökologischen Strukturen der Issel und ihrer Überflutungsflächen. Zudem sollen erosionsfördernde Maßnahmen verhindert werden.
Das als Überschwemmungsgebiet definierte Areal umfasst jene Flächen, bei denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist. Die Verordnung legt Nutzungsbeschränkungen fest, die unter anderem untersagen, neue Baugebiete durch Bauleitpläne auszuweisen. Für die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ist zudem eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde erforderlich.
Ein förmliches Verfahren zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch die Bezirksregierung Düsseldorf steht noch aus. Die besonderen Schutzvorschriften für festgesetzte Gebiete, wie sie im Wasserhaushaltsgesetz und im Landeswassergesetz geregelt sind, finden nach Angaben der Verwaltung auch auf die vorläufig gesicherten Flächen Anwendung. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Sitzung am 11. März 2010 über die Vorlage informiert.
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Beratungsfolge
- 11.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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