Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 "Freibad" in Dingden
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2010/0035 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Bebauung eines nicht mehr genutzten Spielplatzgrundstücks am Fliederweg, was auf einen Antrag eines Bürgers aus dem Jahr 2003 zurückgeht.
Die Verwaltung führt dazu zwei wesentliche Aspekte an. Erstens bestehen denkmalpflegerische Bedenken, da die Untere Denkmalbehörde bereits im ursprünglichen Aufstellungsverfahren eine Freihaltung des Grundstücks aufgrund der Nähe zur ehemaligen Mühle empfohlen hatte. Eine Bebauung würde voraussichtlich an den Anforderungen der Fachbehörde scheitern. Zweitens dient die bestehende Spielplatzfläche als Quartiersspielplatz für Kleinkinder im Wohnumfeld. Da andere geplante Spielplatzflächen in der Umgebung planungsrechtlich aufgegeben wurden, stellt dieser Standort eine notwendige Versorgung für die angrenzenden Baugebiete dar. Eine Aufhebung der Fläche würde die Spielplatzversorgung in zumutbarer Entfernung für Teile der Bebauung gefährden.
Zudem liegen derzeit keine konkreten Planungsanlässe für eine räumlich erweiterte Betrachtung vor, wie etwa die Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Klausenhofes oder eine Bebauung der Ackerfläche nördlich der Windmühle. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Änderung des Bebauungsplans für das Einzelgrundstück städtebaulich nicht begründbar ist. Sollte der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dennoch eine Änderung anstreben, wäre eine erneute Abstimmung mit der Denkmalbehörde erforderlich.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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