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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Mittelverwendung, Konjunkturpaket II und Einrichtung der Bücherei im Schulzentrum HamminkelnZur Vorlage · 2010/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket II, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung einer Bücherei im Schulzentrum sowie die Schaffung von Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb und die Übermittagsbetreuung.
Im Rahmen der Planung wurden verschiedene Entwürfe für die Unterbringung der Bücherei geprüft. Ein Vorschlag sieht die Einrichtung eines Selbstlernzentrums sowie eines Film- und Medienraums im Untergeschoss der Realschule vor. Als alternative Option wurde die Nutzung des Altbaus der Hauptschule für eine klassische Stadtbücherei in Betracht gezogen. Die Verwaltung favorisiert die Variante in der Realschule. Weitere Detailplanungen sind nach der Bereitstellung der Räumlichkeiten mit der Fachberaterin der Bezirksregierung abzustimmen.
Parallel dazu ist die Herrichtung der Mensa im Zwischentrakt der Hauptschule vorgesehen, um eine Nutzung ab dem Schuljahr 2010/2011 zu ermöglichen. Für die Angebote der Übermittagsbetreuung soll das angrenzende Jugendzentrum genutzt werden, da die dortigen Räumlichkeiten ausreichend Kapazitäten bieten und eine Verknüpfung mit der anschließenden Jugendarbeit ermöglicht.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, die Einrichtung der Bücherei, des Selbstlernzentrums und des Medienraums in der Realschule sowie die Durchführung der Übermittagsbetreuung im Jugendzentrum und die Beköstigung in der Hauptschule zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 14.04.2010 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (2. Sitzung)
- 2Mehr Verkehrssicherheit durch weniger Schilder; hier: Antrag der USD-Fraktion vom 21.01.2010Zur Vorlage · 2010/0047 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/0047 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion vom 21. Januar 2010, die Verkehrssicherheit durch eine Reduzierung von Verkehrszeichen zu erhöhen und eine entsprechende Planungsgruppe zur Untersuchung der aktuellen Situation sowie zur Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen einzusetzen.
Die zuständige Fachabteilung (Amt 32) bewertet die Bildung einer solchen Planungsgruppe als nicht erforderlich. Als Begründung führt die Verwaltung die bestehende Zusammenarbeit zwischen der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und den Straßenbaulastträgern sowie den geringen Ermessensspielraum bei der Anordnung von Schildern an. Zudem seien die Notwendigkeit und Gültigkeit der Verkehrszeichen durch regelmäßige Verkehrsschauen und Streckenkontrolleure dauerhaft zu prüfen. Die Umsetzung von Änderungen aus der Novellierung der Straßenverkehrsordnung sei bereits durch den Bauhof erfolgt, wobei die Stadt Hamminkeln nur geringfügig betroffen sei. Anregungen von Bürgern oder Parteien würden von der Straßenverkehrsbehörde laufend überprüft.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, von der Bildung einer kontinuierlich tagenden Planungsgruppe abzusehen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, Anfragen und Anregungen von Bürgern und Fraktionen zu sammeln. Ziel ist es, im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Hintergründe bestimmter Verkehrszeichen transparent zu erläutern und einen Dialog über die Notwendigkeit verkehrsbehördlicher Anordnungen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 3MAGNA CHARTA RUHR.2010 hier: Erklärung gegen ausbeuterische KinderarbeitZur Vorlage · 2010/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit dem Beitritt zur MAGNA CHARTA RUHR.2010, einer Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit. Die Unterzeichnung der Erklärung ist für den 12. Juni 2010 in Dortmund vorgesehen. Ziel des Vorhabens ist es, gemeinsam mit den Kommunen der Initiative „Europäische Kulturhauptstadt Ruhr 2010“ ein Zeichen gegen Kinderarbeit zu setzen. Die Grundlage der Erklärung bildet unter anderem die ILO-Kernarbeitsnorm 182 zum Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die Verwaltung führt aus, dass die Unterzeichnung der Charta primär einen deklaratorischen Charakter hat. Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts von 2009 können Unternehmen, die gegen internationale Kernarbeitsnormen verstoßen, aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit bereits vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden. Eine explizite Verzichtserklärung im Beschaffungswesen ist vergaberechtlich möglich, jedoch weist die Verwaltung auf die praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Produktionsketten und der Echtheit von Nachweisen hin. Eine effektive Überprüfung sei vor allem über anerkannte Zertifikate wie Fairtrade oder FSC möglich.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln der Erklärung beitritt und die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung einer fairen Beschaffung im Sinne der Charta und der ILO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen. Es wird angemerkt, dass ein Wechsel zu fair gehandelten Produkten mit Kostensteigerungen verbunden sein kann, deren genauer Umfang jedoch nicht bezifferbar ist.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 4Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem AnlassZur Vorlage · 2010/0054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft e.V. hat einen Antrag auf Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass gestellt. Ziel der Änderung ist es, ein jährlich stattfindendes kulinarisches Wochenende, welches am Wochenende des zweiten Sonntags im September durchgeführt werden soll, mit einem verkaufsoffenen Sonntag zu verknüpfen. Die geplante Öffnungszeit der Verkaufsstellen soll in diesem Rahmen von 13 bis 18 Uhr liegen. Für das Jahr 2010 ist als erster Termin der 12. September vorgesehen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherige Regelung zur Festsetzung eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich der Dingdener Kirmes entfallen ist, da die Festsetzung der Volksfestveranstaltung bereits im November 2007 aufgehoben wurde. Die beantragte Neuregelung bewegt sich innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Eine entsprechende Neufassung der Verordnung liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung wie von der Verwaltung vorgelegt zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2010 sowie für den Rat am 22. April 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 51. Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH) vom 18.12.2007Zur Vorlage · 2010/0052 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/0052 sieht eine Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ vor. Grundlage für die Anpassung ist die Evaluierung der Rechtsverordnungen im Bereich des Gemeindewirtschaftsrechtes, die im August 2009 durchgeführt wurde.
Aus dieser Evaluierung haben sich redaktionelle Änderungen für die bestehende Betriebssatzung vom 18. Dezember 2007 ergeben. Die Details zu diesen Anpassungen sind in den Fußnoten der der Vorlage beigefügten Anlage erläutert. Darüber hinaus sieht die Änderung vor, in Paragraph 11 die aktuellen Zahlen der Eröffnungsbilanz des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln mit Stand vom 1. Januar 2008 zu übernehmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die erste Satzung zur Änderung der Betriebssatzung in der der Sitzungsvlage beigefügten Fassung verabschiedet. Die Vorlage war zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. April 2010 sowie im Rat am 22. April 2010 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 15.04.2010 · Haupt- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
- 69. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2010/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2010/0030 wird die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473“ im Ortsteil Dingden beantragt. Gegenstand des Antrags ist der Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich der Weberstraße und Up de Woort, um die Errichtung eines Doppelhauses auf den Flurstücken 847 und 848 zu ermöglichen.
Die aktuelle Rechtslage im bestehenden Bebauungsplan lässt das geplante Bauvorhaben aufgrund einer Überschreitung der Baugrenzen nicht zu. Der Änderungsentwurf sieht vor, das westliche Baufenster zu reduzieren und das östliche Baufenster zu erweitern. Durch die neue Positionierung des östlichen Baufensters mit einem Abstand von drei Metern zum Fußweg soll die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen verbessert werden.
Der Entwurf legt für das östliche Baufenster eine maximale Firsthöhe von 9 Metern, eine Traufhöhe von 4,50 Metern sowie eine Dachneigung zwischen 30 und 45 Grad fest. Zudem werden eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 definiert, was eine zweigeschossige Bauweise ermöglicht. Die Planung orientiert sich an der bestehenden Bausubstanz und soll die Prinzipien der Blockrandbebauung sowie die Erhaltung von Freiräumen im Innenbereich wahren. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss auf Basis des vorliegenden Entwurfs zu fassen.
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- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 7Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 "Freibad" in DingdenZur Vorlage · 2010/0035 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2010/0035 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 12 „Freibad“ in Dingden. Gegenstand der Untersuchung ist die mögliche Bebauung eines nicht mehr genutzten Spielplatzgrundstücks am Fliederweg, was auf einen Antrag eines Bürgers aus dem Jahr 2003 zurückgeht.
Die Verwaltung führt dazu zwei wesentliche Aspekte an. Erstens bestehen denkmalpflegerische Bedenken, da die Untere Denkmalbehörde bereits im ursprünglichen Aufstellungsverfahren eine Freihaltung des Grundstücks aufgrund der Nähe zur ehemaligen Mühle empfohlen hatte. Eine Bebauung würde voraussichtlich an den Anforderungen der Fachbehörde scheitern. Zweitens dient die bestehende Spielplatzfläche als Quartiersspielplatz für Kleinkinder im Wohnumfeld. Da andere geplante Spielplatzflächen in der Umgebung planungsrechtlich aufgegeben wurden, stellt dieser Standort eine notwendige Versorgung für die angrenzenden Baugebiete dar. Eine Aufhebung der Fläche würde die Spielplatzversorgung in zumutbarer Entfernung für Teile der Bebauung gefährden.
Zudem liegen derzeit keine konkreten Planungsanlässe für eine räumlich erweiterte Betrachtung vor, wie etwa die Umnutzung des ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Klausenhofes oder eine Bebauung der Ackerfläche nördlich der Windmühle. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Änderung des Bebauungsplans für das Einzelgrundstück städtebaulich nicht begründbar ist. Sollte der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dennoch eine Änderung anstreben, wäre eine erneute Abstimmung mit der Denkmalbehörde erforderlich.
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- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 850. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbebauung in Wertherbruch) - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2010/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes, um im Ortsteil Wertherbruch neue Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf bereitzustellen. Als Standort wurde eine Fläche an der Schulstraße im Bereich des Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde die langfristige Notwendigkeit einer solchen Erweiterung in einer Lenkungsgruppe bejaht.
Die Verwaltung hat im Zuge der landesplanerischen Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf kommuniziert. Während zunächst ein Bedarf für eine Fläche von 0,6 Hektar diskutiert wurde, wurde die Bedarfsanerkennung in einer späteren Mitteilung der Bezirksregierung auf 0,4 Hektar reduziert. Dies führte zu einer Anpassung des Bebauungskonzepts. Die Verhandlungen im Rahmen des Kommunalen Bodenmanagements mit dem Grundstückseigentümer wurden bereits zu einem positiven Abschluss geführt und könnten vertraglich beurkundet werden.
Mit der geplanten Beurkundung soll sichergestellt werden, dass eine verbindliche Regelung über den Grund und Boden vor Einleitung des Planverfahrens vorliegt. Parallel dazu ist aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit in der Landesplanung von der Bezirksregierung Düsseldorf zum Regionalverband Ruhr eine erneute landesplanerische Abstimmung erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, um das Änderungsverfahren einzuleiten und die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs zu ermöglichen.
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- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 942. Änderung des Flächennutzungsplans (Brauereigelände) - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2010/0034 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans, welcher im März 2004 gefasst wurde. Ursprüngliche Zielsetzung der Änderung war es, das Brauereigelände an der Mehrhooger Straße als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen, nachdem Teile der betrieblichen Nutzungen der Feldschlösschen-Brauerei nach Brünen verlagert wurden.
Nach aktuellem Sachstand wurde das betreffende Brauereigelände inzwischen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ überplant. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erstellt und der Rat der Stadt Hamminkeln hat hierzu am 18. Februar 2010 den Satzungsbeschluss gefasst. Da im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens Bebauungspläne auch vor einer formalen Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden können, ist die Durchführung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist lediglich im Wege einer Berichtigung vorzunehmen.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den bestehenden Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 11. März 2010 sowie des Rates am 22. April 2010 vorgesehen.
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- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11.03.2010 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 10Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Errichtung eines Kellers unterhalb des Feuerwehrgerätehauses in MehrhoogZur Vorlage · 2010/0065 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Finanzierung der Unterkellerung des Feuerwehrgerätehauses in Mehrhoog. Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss bereits am 15. April 2010 die Unterkellerung beschlossen hatte, wurde die Finanzierungsstrategie nun neu bewertet.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Umsetzung der Maßnahme keine Mittel aus dem Konjunkturpaket zu verwenden. Stattdessen soll die Finanzierung aus Eigenmitteln erfolgen. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Zweckbindung an die Mittel gekoppelt ist, was die spätere Nutzung des Kellers flexibler gestalten würde. Zudem wird die Möglichkeit offen gehalten, für eine eventuelle spätere Nutzung des Kellers andere Fördertöpfe in Anspruch zu nehmen.
Nach vorliegenden Angeboten wird die Kosten für die Rohbauunterkellerung inklusive eines Zugangs und der Fenster auf insgesamt rund 95.000 Euro brutto geschätzt. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung sollen Mittel aus dem Haushalt für das Sportgelände Mühlenrott herangezogen werden. Hierfür stehen nicht gebundene Mittel zur Verfügung, die im Wirtschaftsplan veranschlagt wurden. Laut Verwaltung können die Kosten für die Unterkellerung bereitgestellt werden, ohne die geplanten Maßnahmen auf dem Sportgelände Mühlenrott zu beeinträchtigen. Der Rat wird gebeten, die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 95.000 Euro aus dem genannten Ansatz zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010 · Rat (6. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen
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