42. Änderung des Flächennutzungsplans (Brauereigelände) - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans, welcher im März 2004 gefasst wurde. Ursprüngliche Zielsetzung der Änderung war es, das Brauereigelände an der Mehrhooger Straße als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan darzustellen, nachdem Teile der betrieblichen Nutzungen der Feldschlösschen-Brauerei nach Brünen verlagert wurden.
Nach aktuellem Sachstand wurde das betreffende Brauereigelände inzwischen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Brauereigelände“ überplant. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erstellt und der Rat der Stadt Hamminkeln hat hierzu am 18. Februar 2010 den Satzungsbeschluss gefasst. Da im Rahmen dieses beschleunigten Verfahrens Bebauungspläne auch vor einer formalen Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden können, ist die Durchführung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr erforderlich. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist lediglich im Wege einer Berichtigung vorzunehmen.
Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den bestehenden Aufstellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 11. März 2010 sowie des Rates am 22. April 2010 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.04.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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