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Beschlussvorlage

Antrag auf Änderung der Hebesatzsatzung; hier: Herabsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

2007/0029

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag auf Änderung der Hebesatzsatzung gestellt, um den Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 381 Prozentpunkten um 10 Prozentpunkte auf 371 Prozentpunkte zu senken. Zum Vergleich wird angeführt, dass der durchschnittliche Hebesatz kreisangehöriger Kommunen in Nordrhein-Westfalen in der Einwohnergröße zwischen 20.000 und 50.000 Personen bei 383 Prozentpunkten liegt. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs wird der Stadt ein fiktiver Hebesatz von 381 Prozentpunkten unterstellt.

Nach den Berechnungen der Verwaltung würde eine Senkung des Hebesatzes auf 371 Prozentpunkte dazu führen, dass sich der veranschlagte Ansatz der Grundsteuer B im Haushaltsplanentwurf 2007 von 2.915.000 Euro auf 2.838.491 Euro verringert. Dies entspräche einer Mindereinnahme von 76.50hemm 509 Euro, die nicht über den kommunalen Finanzausgleich kompensiert werden kann. In der Folge würde sich das strukturelle Defizit des Verwaltungshaushaltes von 611.303 Euro auf 687.812 Euro erhöhen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Haushaltsausgleich für das Jahr 2007 nur durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage erreicht werden kann. Da die Gemeindeordnung eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sowie die Sicherung der Aufgabenwahrnehmung vorschreibt, kann die Verwaltung aufgrund des bestehenden strukturellen Fehlbetrags nicht auf Einnahmen verzichten. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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