Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch des jeweiligen Kalenderjahres
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren vor. Ziel ist es, die Gebühren ab dem 1. Januar 2008 nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch des jeweiligen Kalenderjahres zu erheben. Bisher erfolgte die Berechnung bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nach dem Verbrauch des Vorvorjahres und bei privaten Anlagen nach dem Verbrauch im Veranlagungszeitraum.
Durch die Schaffung technischer Voraussetzungen können die Verbrauchswerte der Wasserwerke Wittenhorst nun automatisiert übernommen werden. Ein Probelauf mit den Daten aus dem Jahr 2006 verlief erfolgreich. Die Verwaltung plant, nach der Übermittlung der Daten Mitte Dezember die notwendigen Korrekturen, etwa durch Widersprüche oder Abzugsmengen für die Gartenbewässerung, vorzunehmen, sodass die Steuerbescheide Anfang Februar versandt werden können.
Die Umstellung soll die Übereinstimmung von Erhebungs- und Verbrauchszeitraum gewährleisten. Dies ermöglicht es Vermietern, bei Nebenkostenabrechnungen die tatsächlichen Verbräuche anzusetzen, und verhindert, dass neue Eigentümer mit den Verbräuchen der Voreigentümer belastet werden. Zudem sollen die Bemessungszeiträume für öffentliche und private Anlagen angeglichen werden, um den Erklärungsbedarf und Rückfragen zu verringern. Als Nachteil wird eine komplexere Darstellung im Steuerbescheid angeführt, da künftig neben der endgültigen Gebühr für das Vorjahr auch eine Vorausleistung sowie die Regenwassergebühr für das laufende Jahr aufgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007kein Ergebnis hinterlegt
- 06.09.2007kein Ergebnis hinterlegt
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