Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 144. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnpark Klostermühle in Marienthal) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0110/2 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0110/2 behandelt die 44. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Wohnpark Klostermühle in Marienthal. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung von bisherigen Gewerbe- und Grünflächen in Wohnbauflächen. Im Rahmen des Verfahrens steht die Entscheidung über Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung an.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anregungen des Kreises Wesel bezüglich einer Ergänzung des Umweltberichts sowie Regelungen zur Regenentwässerung zu berücksichtigen. Ebenso sollen die Hinweise des Staatlichen Umweltamtes Duisburg zum Uferstreifen beachtet werden. Hinsichtlich der Wasserwerke Wittenhorst wird die Beibehaltung der Leitungstrasse unter Sicherung der dinglichen Rechte empfohlen. Gegen die Forderung der Bezirksregierung Düsseldorf nach einem zehn Meter breiten Uferstreifen spricht sich der Ausschuss mit 14 Ja-Stimmen zu einer Gegenstimme aus.
Zur Abwasserbeseitigung sieht die Planung die örtliche Versickerung von Regenwasser mittels dezentraler Mulden auf den Baugrundstücken vor. Auf Basis eines Bodengutachtens wird ein Grundwasserstand von 29,00 m über NN angenommen. Durch eine Anhebung der Geländeoberkante auf mindestens 31,00 m über NN und eine Muldentiefe von 0,50 m soll ein Mindestabstand von einem Meter zum Grundwasser gewahrt bleiben. Die Verlegung einer Verrohrung auf einem Grundstück nördlich der Issel soll durch Regelungen des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel im Durchführungsvertrag geregelt werden. Der Ausschuss empfiehlt, den Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf zur Abwasserbeseitigung nicht zu folgen und den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Wohnpark Klostermühle" in Marienthal - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0111/2 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal entscheiden. Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Abwägungsentscheidungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Im Rahmen der Planung wird eine direkte Fußwegverbindung zwischen der Pastor-Winkelmann-Straße und der Straße „Im Isselgrund“ abgelehnt, um die Wohnruhe zu erhalten. Die Stellplatzsituation sieht keine Ausweitung öffentlicher Parkflächen vor; stattdessen sind auf privaten Grundstücken zwei Stellplätze pro Wohneinheit sowie zehn öffentliche Plätze im nördlichen Teilbaugebiet vorgesehen. Die Firsthöhen werden auf maximal 13,5 Meter an der Pastor-Winkelmann-Straße und 10,5 Meter in rückwärtigen Bereichen festgelegt.
Die Vorlage berücksichtigt Stellungnahmen verschiedener Institutionen. Die Verlegung einer Verrohrung sowie die Einhaltung eines Lichtraumprofils werden im Durchführungsvertrag verankert. Die Deutsche Telekom AG soll drei Monate vor Baubeginn benachrichtigt werden, und der Landesbetrieb Straßenbau NRW benötigt eine Verwaltungsvereinbarung zum Straßenanschluss. Bezüglich der Regenwasserversickerung und der Uferstreifen werden Grünflächen und Muldenkonstruktionen eingeplant. Die Anforderungen der Bezirksregierung Düsseldorf zu einem 10 Meter breiten Uferstreifen sowie zur Abwasserbeseitigung werden nicht übernommen. Der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise des Kreises Wesel zur textlichen Festsetzung eines Unterhaltungsstreifens sowie zur öffentlichen Grünfläche nicht zu befolgen, sieht jedoch ein jährliches Monitoring vor. Der Satzungsbeschluss wird einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0112 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0112 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen im Änderungsbereich zur Förderung der baulichen Verdichtung. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im November 2006 gefasst, wobei der Planinhalt im weiteren Verfahren hinsichtlich der Verdichtung überarbeitet wurde.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen April und Mai 2007 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin und forderte Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Dieser Hinweis wurde im Bebauungsplanentwurf bereits berücksichtigt. Die Umweltüberwachung der Bezirksregierung Düsseldorf äußerte keine Bedenken hinsichtlich des vorbeugenden Immissionsschutzes, der Wasserwirtschaft oder der Entwässerung, wobei die Abwasserbeseitigung über bestehende Anlagen erfolgt.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH gab den Hinweis, dass im Planbereich Gasversorgungsleitungen verlaufen und deren Betriebssicherheit nicht gefährdet werden darf. Die Verwaltung stellt fest, dass die Leitungen in der bestehenden Straßenverkehrsfläche liegen und bauliche Maßnahmen mit dem Versorger abgestimmt werden. Die Bergverwaltung der Bezirksregierung Arnsberg teilte mit, dass keine bergbauaufsichtlichen Belange oder Altlasten im Plangebiet vorliegen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 447. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportgelände Mühlenrott) in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0113/1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0113/1 behandelt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sportgelände Mühlenrott in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung einer Grünfläche mit der Zweckbindung Sportanlage nach Norden, in einem Bereich zwischen dem bestehenden Gelände und der geplanten Trassenführung der Westtangente.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Abwägungsbeschlüsse zu verschiedenen Anregungen vorbereitet. Auf den Wunsch des Hamminkelner Sportvereines 1920/46 e.V. nach einer weiteren Vergrößerung der Fläche soll durch eine Erweiterung um etwa 9.000 Quadratmeter im nördlichen Teil des Plangebietes gefolgt werden. Bezüglich der Anregung von Anliegern der Rossmühle zum Lärmschutz sieht die Vorlage eine Überarbeitung und Ergänzung des bestehenden Schallschutzgutachtens vor, da die Nutzungsintensität durch die Erweiterung steigen wird.
Im Bereich der Behördenbeteiligung wird der Hinweis der NGW zu Gasversorgungsleitungen zur Kenntnis genommen, wobei die Erweiterung keine betroffenen Leitungen berührt. Die Hinweise der Wehrbereichsverwaltung West zu baulichen Anlagen über 20 Metern Höhe sowie der Stellungnahme der Deutschen Telekom AG werden als nicht planungsrelevant bzw. bereits im Rahmen der Auslegung berücksichtigt.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Abwägungsbeschlüsse wie vorgeschlagen zu fassen und den Feststellungsbeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erlassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 51. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Sportgelände Mühlenrott" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0114/1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0114/1 behandelt die erste Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ in Hamminkeln. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Grünfläche zur Sportanlage in Richtung Norden um circa 9.000 Quadratmeter sowie die Zusammenfassung von Vereinsheim, Umkleidegebäude und Schießstand.
Gegenstand der Entscheidung ist zudem die Abwägung von Anregungen, die im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung eingegangen sind. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens, um der erwarteten erhöhten Nutzungsintensität Rechnung zu tragen. Dabei sollen die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich der Kampfmittelbeseitigung sowie die Stellungnahmen der NGW, des Kreises Wesel und der Wehrbereichsverwaltung West berücksichtigt beziehungsweise zur Kenntnis genommen werden. Die Anregung der Bezirksregierung, die lärmtechnischen Auswirkungen durch die Untere Immissionsschutzbehörde prüfen zu lassen, soll abgelehnt werden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgte im Zeitraum vom 6. Juni bis zum 13. Juli 2007. Der zuständige Ausschuss hat dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, den Satzungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes zu fassen, wobei die Entwurfsbegründung als Entscheidungsgrundlage dient. Die Beratung im Rat ist für den 13. September 2007 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 62. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0115/1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ sieht vor, eine Fläche, die aufgrund einer dezentralen Versickerungskonzeption nicht mehr als zentrales Versickerungsbecken benötigt wird, einer Wohnbebauung zuzuführen. Hierbei werden die Flächen im Planbereich neu geordnet.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigung) wies auf die Lage im ehemaligen Kampfgebiet hin, weshalb eine Überprüfung mittels ferromagnetischer Sonden sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten als Hinweis in den Plan aufgenommen werden. Von der Umweltüberwachung der Bezirksregierung bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes oder der Entwässerung, wobei die Einhaltung technischer Regeln zur Versickerung von Niederschlagswasser als textliche Festsetzung verankert wird. Der Kreis Wesel verwies auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser, was die Verwaltung zur Kenntnis nahm.
Die Deutsche Telekom AG forderte eine frühzeitige Anzeige von Erschließungsmaßnahmen sowie die Koordination von Tiefbaumaßnahmen, was im Rahmen der späteren Planumsetzung zu beachten ist. Die Wehrbereichsverwaltung West hat keine Einwände gegen die festgelegte maximale Firsthöhe von 11,50 Metern, sofern bei Überschreitungen eine erneute Beteiligung erfolgt. Zudem wurde ein Hinweis auf das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege aufgenommen, um bei etwaigen Bodenfunden die entsprechende Fachbehörde zu informieren. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 74. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0116/1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Modifizierung von Verkehrsflächen, die Umwidmung von Versickerungsflächen in Wohnbebauung sowie die Aufhebung der zwingenden Zweigeschossigkeit. Die Entscheidung basiert auf den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 16. Mai 2007.
Die Beschlussvorschläge beinhalten die Bestätigung verschiedener fachlicher Hinweise. Dazu gehören die Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich der Kampfmittelbeseitigung und der Umweltüberwachung sowie die wasserbehördliche Erlaubnis des Kreises Wesel. Zudem sollen die Anzeigepflicht der Deutschen Telekom AG von drei Monaten vor Baubeginn, die Belange der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH sowie die Einhaltung einer Firsthöhe von 11,50 Meter gemäß der Wehrbereichsverwaltung West berücksichtigt werden. Des Weiteren wird die Kenntnisnahme der Hinweise des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege sowie der erneuten Stellungnahmen zur Kampfmittelproblematik und zur Telekommunikation empfohlen. Die Offenlage des Plans erfolgte im Zeitraum vom 6. Juni 2007 bis zum 13. Juli 2007.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches übernommen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 82. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0117 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0117 sieht die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Neugestaltung der Sportflächen im Bereich des Vereinsheimes Blau-Weiß Dingden sowie der Tennisanlage an der Ringstraße. Während die Umsetzung der ursprünglichen Planung seit 2004 aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit nicht realisiert werden konnte, ist die Verfügbarkeit für einen Fußballplatz nun gesichert.
Auf Basis von Abstimmungen mit den beteiligten Vereinen wurde die Konzeption überarbeitet. Geplant ist die Bereitstellung von zwei Fußballplätzen sowie einer Tennisanlage mit bis zu sechs Plätzen inklusive Vereinsheim. Die neue Planung sieht eine Verlegung der Zufahrtsstraße in Richtung Süden vor, die eine Anbindung an die Parkplatzanlage der Dreifachturnhalle ermöglicht und eine bedarfsgerechte Erweiterung der Stellplätze erlaubt.
Durch die Umwidmung von Flächen, die bisher als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen waren, in Sportflächen, wird die Ausweisung eines Grundstücksstreifels als eingeschränktes Gewerbegebiet südlich des Schwanenschlatts vorgeschlagen. Diese Fläche soll die Kompensation der Flächenänderung sicherstellen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen sowie die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen im Bebauungsplan Nr. 21 "Dingden-Süd"Zur Vorlage · 2007/0118 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0118 befasst sich mit einem Antrag auf Änderung der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen im Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“. Der am 27. Juli 2007 eingegangene Antrag sieht eine Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser von derzeit 450 Quadratmetern auf 400 Quadratmeter vor.
Nach den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans ist die maximale Grundstücksgröße auf 750 Quadratmeter begrenzt, während für Doppelhaushälften eine Mindestgröße von 250 Quadratmetern gilt. Ziel dieser Regelungen ist es, eine hohe bauliche Verdichtung sowie eine extensive Nutzung der Baugrundstücke zu vermeiden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherigen Bauabschnitte des Gebiets Dingden-Süd bereits nach den bestehenden Vorgaben parzelliert und bebaut wurden, was zu einem städtebaulich geordneten Bild geführt hat. Im Vergleich zum Baugebiet Mumbecker Bach, in dem aufgrund örtlicher Gegebenheiten bewusst kleinere Grundstücksgrößen gewählt wurden, um ein anderes Nutzerklientel anzusprechen, sieht die Verwaltung keinen zwingenden Änderungsbedarf. Eine Verringerung der Mindestgrößen in Dingden-Süd würde die unterschiedlichen Angebote der beiden Baugebiete sowie deren gegenseitige Ergänzung beeinträchtigen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie in den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0120 behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der geplanten Änderung ist die Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in eine Gemeinbedarfsfläche. Durch die Reduzierung der Nutzung auf einen reinen Schulsportbetrieb sollen Lärmrichtwerte gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ eingehalten werden. Die bisherige Nutzung als Vereinssportfläche soll auf die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden.
Ein bereits im Jahr 1999 beschlossenes Verfahren wurde zuvor nicht weiterverfolgt, da die Auslagerung der Vereinssportfläche nicht zeitnah realisiert werden konnte. Da die bauliche Umsetzung nun kurz bevorsteht, soll das Verfahren planungsrechtlich wiederaufgenommen werden. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung sind erforderlich, da sich der Geltungsbereich durch eine zwischenzeitliche zweite Änderung des Bebauungsplanes verändert hat und gemäß dem novellierten Baugesetzbuch ein Umweltbericht zu erstellen ist.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, vorbehaltlich der Ratsfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 1151. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) (Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung) hier: Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0142 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet eine Stellungnahme zur 51. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf vor. Gegenstand der Änderung sind die Vorgaben zur Rohstoffsicherung und zur Rohstoffgewinnung. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes (GEP 99) in seiner Sitzung am 14. Juni 2007 eingeleitet. Im Zuge des Beteiligungsverfahrens hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Hamminkeln dazu aufgefordert, bis zum 26. September 2007 eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf abzugeigeben.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Rates vom 20. Juni 2007 wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten dient der Auswahl und Bewertung potenzieller Abgrabungsflächen. Die Ergebnisse und Inhalte dieses Gutachtens wurden in den Sitzungen einer Lenkungsgruppe im August 2007 beraten. In einer Sitzung der Lenkungsgruppe am 30. August 2007 wurde ein Entwurf für die abschließende Stellungnahme zur Regionalplanänderung formuliert. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Entwurf der Stellungnahme an die Bezirksregierung Düsseldorf zu übermitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 12.09.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 12Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes hier: Anhörung der kreisangehörigen Kommunen gemäß § 5 a Abs. 2 LandesabfallgesetzZur Vorlage · 2007/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0124 befasst sich mit der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Wesel. Gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes sowie dem Landesabfallgesetz NRW sind Kreise und kreisfreie Städte dazu verpflichtet, alle fünf Jahre ein Abfallwirtschaftskonzept der oberen Abfallwirtschaftsbehörde vorzulegen. Das aktuelle Konzept des Kreises Wesel legt Schwerpunkte auf die Erfassung einzelner Abfallarten, insbesondere Bioabfall, sowie auf mögliche Kooperationsanlagen.
Die Verwaltung stellt fest, dass für den Kreis Wesel aus dem Abfallwirtschaftsplan von 2004 kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, da die Entsorgungssicherheit durch die thermische Abfallverwertung langfristig gesichert ist. Die Beseitigungspflichtigen im Kreis wurden bereits dem AEZ Asdonkshof zugewiesen. Während die Umsetzung früherer Vorhaben weitgehend abgeschlossen ist, werden die Themen Bioabfall und Altholz aufgrund der Entwicklung der Sammelmengen erneut aufgegriffen.
Die Verwaltung schlägt für die Stellungnahme der Stadt Hamminkeln vor, dem Entwurf des Kreises grundsätzlich zuzustimmen, jedoch spezifische Ergänzungen einzufordern. Aufgrund des geringen Restabfallaufkommens in Hamminkeln, welches durch ein Abfallwiegesystem und flächendeckende Kompostiersysteme bedingt ist, wird ein Verzicht auf die zwingende Einführung einer Biotonne gefordert. Zudem soll im Bereich der Grünabfallerfassung die kostenlose Weihnachtsbaumsammlung als Bestandteil des Konzepts ergänzt werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diese Stellungnahme so abzugeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 22.08.2007 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 13Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle)Zur Vorlage · 2007/0126 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2007/0126 befasst sich mit dem Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, konkret dem Teilplan Sonderabfälle (gefährliche Abfälle). Gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie dem Landesabfallgesetz NRW erstellen die Bundesländer Abfallwirtschaftspläne für Abfälle, deren Entsorgung Anlagen von überregionaler Bedeutung erfordert. Der vorliegende Entwurf dient der Weiterentwicklung und Fortschreibung des Rahmenkonzepts zur Entsorgung von Sonderabfällen im Land.
Im Rahmen eines Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens wurde die Stadt Hamminkeln aufgefordert, bis zum 10. August 2007 eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abzugeben. Nach einer Durchsicht des Dokuments durch die Verwaltung sowie nach Rücksprache mit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Wesel wurde das Ergebnis erzielt, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes zur Kenntnis zu nehmen und auf die Einbringung von Bedenken oder Anregungen zu verzichten. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Bauausschusses am 22. August 2007 und des Rates am 13. September 2007 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 22.08.2007 · Bauausschuss (15. Sitzung)
- 14Ausbau des Gehweges der Klausenhofstraße in Dingden hier: Genehmigung einer überplanmäßigen AusgabeZur Vorlage · 2007/0143 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0143 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Ausbau des Gehweges in der Klausenhofstraße in Dingden vorgelegt. Für die Durchführung dieser Maßnahme ist ein Finanzbedarf in Höhe von 110.000 Euro erforderlich. Da das zuständige Fachamt für den Haushalt 2007 unter der Haushaltsstelle 3.630.9547 lediglich Mittel in Höhe von 70.000 Euro angemeldet hatte, entsteht eine Deckungslücke.
Der Bauausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 22. August 2007 die Auftragsvergabe für den Gehwegausbau beschlossen, wobei dieser Beschluss unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Mittel durch den Rat steht. Zur Finanzierung der Differenz sieht die Vorlage eine Umwidmung von Haushaltsmitteln vor. Unter der Haushaltsstelle 3.630.9558, welche den Straßenausbau im Baugebiet „Hegering“ umfasst, stehen Mittel in Höhe von 103.546,26 Euro zur Verfügung, die für das dortige Vorhaben nicht mehr benötigt werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung von zusätzlich 40.000 Euro überplanmäßig beschließt. Diese Mittel sollen durch die Heranziehung der Haushaltsstelle 3.630.9558 zur Deckung des Bedarfs auf der Haushaltsstelle 3.630.9547 verwendet werden. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 13. September 2007 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch des jeweiligen KalenderjahresZur Vorlage · 2007/0123 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren vor. Ziel ist es, die Gebühren ab dem 1. Januar 2008 nach dem tatsächlichen Frischwasserverbrauch des jeweiligen Kalenderjahres zu erheben. Bisher erfolgte die Berechnung bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen nach dem Verbrauch des Vorvorjahres und bei privaten Anlagen nach dem Verbrauch im Veranlagungszeitraum.
Durch die Schaffung technischer Voraussetzungen können die Verbrauchswerte der Wasserwerke Wittenhorst nun automatisiert übernommen werden. Ein Probelauf mit den Daten aus dem Jahr 2006 verlief erfolgreich. Die Verwaltung plant, nach der Übermittlung der Daten Mitte Dezember die notwendigen Korrekturen, etwa durch Widersprüche oder Abzugsmengen für die Gartenbewässerung, vorzunehmen, sodass die Steuerbescheide Anfang Februar versandt werden können.
Die Umstellung soll die Übereinstimmung von Erhebungs- und Verbrauchszeitraum gewährleisten. Dies ermöglicht es Vermietern, bei Nebenkostenabrechnungen die tatsächlichen Verbräuche anzusetzen, und verhindert, dass neue Eigentümer mit den Verbräuchen der Voreigentümer belastet werden. Zudem sollen die Bemessungszeiträume für öffentliche und private Anlagen angeglichen werden, um den Erklärungsbedarf und Rückfragen zu verringern. Als Nachteil wird eine komplexere Darstellung im Steuerbescheid angeführt, da künftig neben der endgültigen Gebühr für das Vorjahr auch eine Vorausleistung sowie die Regenwassergebühr für das laufende Jahr aufgeführt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung vorzubereiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 06.09.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 16Bildung von angemessenen Klassen- und Schulgrößen gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 2007/0135 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0135 befasst sich mit der Festlegung angemessener Klassen- und Schulgrößen gemäß § 81 Abs. 1 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Hintergrund der Vorlage ist der Wegfall der Schulbezirksgrenzen zum 1. August 2008. Als Richtwert für die Klassenfrequenz wird eine Gruppe von 24 Kindern angestrebt, wobei eine Bandbreite von 18 bis 30 Kindern vorgesehen ist.
Für den Zeitraum von 2007 bis 2011 schlägt der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport dem Rat folgende Zügigkeiten für die Grundschulen vor: Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln soll am Hauptstandort zweizügig und am Teilstandort Ringenberg einzügig geführt werden. Die Katholische Grundschule Dingden-Ludgerischule sowie die Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog sollen dreizügig bzw. maximal dreizügig geführt werden, während die Gemeinschaftsgrundschule Loikum-Wertherbruch einzügig bleibt.
Für die weiterführenden Schulen sieht der Vorschlag vor, die Hauptschulen Hamminkeln und Dingden aufgrund rückläufiger Schülerzahlen und der Prognosen zur Übergangsquote zweizügig zu führen, wobei in den oberen Jahrgangsstufen drei Züge erforderlich sind. Die Realschule Hamminkeln soll weiterhin vierzügig geführt werden. In den oberen Jahrgangsstufen der Realschule ist aufgrund der Kursbildungen ein weiterer Zug notwendig. Die Vorlage wurde mit dem Schulamt für den Kreis Wesel abgestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 29.08.2007 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (11. Sitzung)
- 17Folgenabschätzung des KiBiz (Kinderbildungsgesetzes) für die Stadt Hamminkeln; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 28.08.2007Zur Vorlage · 2007/0144 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2007/0144 wird über einen Antrag der SPD-Fraktion informiert, der am 28. August 2007 gestellt wurde. Gegenstand des Antrags ist die Erstellung einer Folgenabschätzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für die Stadt Hamminkeln.
Die Verwaltung gibt an, dass auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs derzeit die gewünschten Informationen erarbeitet werden. Zur Unterstützung bei dieser Ausarbeitung wurde das Jugendamt des Kreises Wesel angefordert. Die Vorlage dient der Information des Rates für die Sitzung am 13. September 2007.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 18Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach § 107 II GO NWZur Vorlage · 2007/0141 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die Gründung der „Hamminkelner Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (HEE)“ zum 1. Januar 2008 vor. Die Verwaltung führt dazu aus, dass der Haupt- und Finanzausschuss bereits im Juni 2007 den Auftrag zur Einleitung der notwendigen Schritte erteilt hat. Ein Anzeigeverfahren beim Kreis Wesel als zuständige Aufsichtsbehörde wurde durchgeführt, wobei innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwendungen erhoben wurden.
Der geplanten Einrichtung sollen verschiedene Aufgabenbereiche übertragen werden. Dazu gehören die Abwasserbeseitigung und die Wahrnehmung wasserechtlicher Angelegenheiten, die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung sowie der Winterdienst. Zudem umfasst der Aufgabenbereich die Planung, den Bau und die Unterhaltung von Erschließungsanlagen, Straßen, Wegen, Ingenieurbauwerken sowie öffentlichen Grünflächen, Sportstätten und Spielplätzen. Auch das Bestattungswesen inklusive der Friedhofsunterhaltung fällt in die Zuständigkeit der HEE.
Mit der Gründung soll auch Vermögen auf die neue Einrichtung übertragen werden. Dies umfasst unter anderem Grundstücke, Gebäude, die Anlagen zur Abwasserbeseitigung, das Inventar von Bädern und Friedhöfen sowie technische Anlagen und Fahrzeuge, sofern diese nicht der Feuerwehr oder dem Bereich der Schulen und Kindergärten zugeordnet sind. Ebenfalls übertragen werden entsprechende Kapitalanteile, Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie Verbindlichkeiten. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, die Betriebssatzung, den Ausgliederungsbericht sowie die vorläufige Eröffnungsbilanz zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 06.09.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 19Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2008Zur Vorlage · 2007/0136 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0136 befasst sich mit der Planung der Berufsausbildung in der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2008. Da im Jahr 2008 insgesamt sieben Auszubildende ihre Ausbildung abschließen, sind die Ausbildungskapazitäten der Stadt so weit ausgeschöpft, dass Neueinstellungen möglich sind.
Im Verwaltungsbereich ist die Einstellung von zwei Inspektor-Anwärtern für eine Fachhochschulausbildung mit fachpraktischen Abschnitten vorgesehen. Im Bereich des Bauhofs bzw. Gebäudemanagements wird vorgeschlagen, ab dem 1. August 2008 einen Auszubildenden im Beruf des Gärtners im Garten- und Landschaftsbau einzustellen, wobei die Ausbildung in Kooperation mit einem Gärtnerbetrieb erfolgt. Zudem soll im Bereich der Bäderbetriebe ab dem 1. August 2008 die Stelle für eine Fachkraft für Bäderbetriebe neu besetzt werden. Des Weiteren wird die Bereitstellung einer Praktikantenstelle für eine Person im Anerkennungsjahr im Sozial- und Erziehungsdienst im KiGa am Bach vorgeschlagen.
Die finanziellen Auswirkungen der Ausbildung werden in der Personalkostenplanung mit etwa 60.000 Euro pro Jahr berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die genannten Einstellungen für das Jahr 2008 vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 06.09.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 20Nachbesetzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung und des Ausschusses für Schule, Jugend, Soziales und SportZur Vorlage · 2007/0109 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0109 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Nachbesetzung von stellvertretenden Mitgliedern in zwei Ausschüssen. Grundlage der Vorlage ist das Ausscheiden von zwei sachkundigen Bürgern aus ihren jeweiligen Funktionen. Ein sachkundiger Bürger hat seinen stellvertretenden Sitz im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung mit Wirkung zum 1. August 2007 niedergelegt. Zudem hat eine sachkundige Bürgerin ihren stellvertretenden Sitz im Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zum 28. August 2007 aufgegeben.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds dazu berechtigt, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion eine Nachfolge zu wählen. Da die ausgeschiedenen Mitglieder der SPD-Fraktion angehörten, ist diese Fraktion zur Vorschlagsberechtigung befugt. Die SPD-Fraktion hat für die vakanten Positionen jeweils einen sachkundigen Bürger vorgeschlagen.
Der Rat wird gebeten, über die Wahl eines sachkundigen Bürgers als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie über die Wahl eines weiteren sachkundigen Bürgers als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport zu entscheiden. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen