Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Wohnpark Klostermühle" in Marienthal - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal entscheiden. Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Abwägungsentscheidungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung.
Im Rahmen der Planung wird eine direkte Fußwegverbindung zwischen der Pastor-Winkelmann-Straße und der Straße „Im Isselgrund“ abgelehnt, um die Wohnruhe zu erhalten. Die Stellplatzsituation sieht keine Ausweitung öffentlicher Parkflächen vor; stattdessen sind auf privaten Grundstücken zwei Stellplätze pro Wohneinheit sowie zehn öffentliche Plätze im nördlichen Teilbaugebiet vorgesehen. Die Firsthöhen werden auf maximal 13,5 Meter an der Pastor-Winkelmann-Straße und 10,5 Meter in rückwärtigen Bereichen festgelegt.
Die Vorlage berücksichtigt Stellungnahmen verschiedener Institutionen. Die Verlegung einer Verrohrung sowie die Einhaltung eines Lichtraumprofils werden im Durchführungsvertrag verankert. Die Deutsche Telekom AG soll drei Monate vor Baubeginn benachrichtigt werden, und der Landesbetrieb Straßenbau NRW benötigt eine Verwaltungsvereinbarung zum Straßenanschluss. Bezüglich der Regenwasserversickerung und der Uferstreifen werden Grünflächen und Muldenkonstruktionen eingeplant. Die Anforderungen der Bezirksregierung Düsseldorf zu einem 10 Meter breiten Uferstreifen sowie zur Abwasserbeseitigung werden nicht übernommen. Der Ausschuss empfiehlt, die Hinweise des Kreises Wesel zur textlichen Festsetzung eines Unterhaltungsstreifens sowie zur öffentlichen Grünfläche nicht zu befolgen, sieht jedoch ein jährliches Monitoring vor. Der Satzungsbeschluss wird einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007kein Ergebnis hinterlegt
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