Antrag auf Änderung der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen im Bebauungsplan Nr. 21 "Dingden-Süd"
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0118 befasst sich mit einem Antrag auf Änderung der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen im Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“. Der am 27. Juli 2007 eingegangene Antrag sieht eine Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser von derzeit 450 Quadratmetern auf 400 Quadratmeter vor.
Nach den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans ist die maximale Grundstücksgröße auf 750 Quadratmeter begrenzt, während für Doppelhaushälften eine Mindestgröße von 250 Quadratmetern gilt. Ziel dieser Regelungen ist es, eine hohe bauliche Verdichtung sowie eine extensive Nutzung der Baugrundstücke zu vermeiden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherigen Bauabschnitte des Gebiets Dingden-Süd bereits nach den bestehenden Vorgaben parzelliert und bebaut wurden, was zu einem städtebaulich geordneten Bild geführt hat. Im Vergleich zum Baugebiet Mumbecker Bach, in dem aufgrund örtlicher Gegebenheiten bewusst kleinere Grundstücksgrößen gewählt wurden, um ein anderes Nutzerklientel anzusprechen, sieht die Verwaltung keinen zwingenden Änderungsbedarf. Eine Verringerung der Mindestgrößen in Dingden-Süd würde die unterschiedlichen Angebote der beiden Baugebiete sowie deren gegenseitige Ergänzung beeinträchtigen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie in den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.09.2007kein Ergebnis hinterlegt
- 15.08.2007kein Ergebnis hinterlegt
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