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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Wohnpark Klostermühle" in Marienthal - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

2007/0111

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2007/0111 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marnthenhalt befasst sich mit der Ausweisung von Wohngebieten auf dem ehemaligen Areal eines Mühlenbetriebs. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und dabei verschiedene fachliche Hinweise zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Planung sollen die Hinweise der Wasserwerke Wittenhorst zur Sicherung der Leitungstrasse im Durchführungsvertrag beachtet sowie die Verlegung der Verrohrung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel im Durchführungsvertrag geregelt werden. Die Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich einer zehn Meter breiten Uferstreifen-Festsetzung sowie die Bedenken zur Niederschlagswasserversickerung sollen abgelehnt werden. Zudem ist der Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kampfmittelbeseitigung zu beachten. Die Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Verwaltungsvereinbarung für den Anschluss an die L 401 sowie das Schreiben der Deutschen Telekom AG sollen weiterhin berücksichtigt beziehungsweise zur Kenntnis genommen werden.

Hinsichtlich wasserrechtlicher Aspekte ist für die örtliche Versickerung von Niederschlagswasser eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich, deren Regelung im Durchführungsvertrag vorgesehen ist. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird ein Verfahren nach § 99 Landeswassergesetz zur Verlegung der Gewässerverrohrung angewandt, wobei die Untere Wasserbehörde am Genehmigungsverfahren für ein geplantes Brückenbauwerk über die Issel beteiligt wird. Der Umweltbericht soll um ein jährliches Monitoring nach Abschluss der Baumaßnahmen ergänzt werden, um die bauliche Inanspruchnahme der Flächen für die Wasserwirtschaft zu prüfen. Der Ausschuss empfiehlt zudem, die Hinweise des Kreises Wesel zu den genannten Punkten zur Kenntnis zu nehmen.

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