2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0115 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche, die zuvor als zentrales Versickerungsbecken vorgesehen war, hin zu einer Wohnbebauung. Da die Fläche aufgrund einer dezentralen Versickerungskonzeption nicht mehr für das Becken benötigt wird, erfolgt eine Neusortierung der Flächen im Planbereich.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen Juni und Juli 2007 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass der Planbereich in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt und daher Überprüfungen mit ferromagnetischen Sonden sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten erforderlich sind. Dieser Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten.
Die Deutsche Telekom AG forderte eine frühzeitige Anzeige der Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung der Nutzungsmöglichkeiten für das Leitungsnetz. Die Verwaltung stellte fest, dass eine Aufnahme dieser Hinweise in den Bebauungsplan nicht notwendig sei, da sie die spätere Planumsetzung betreffen. Ein Leitungsrecht auf Privatwegen sei nicht erforderlich, da die geplanten Straßen als öffentliche Straßen festgesetzt sind.
Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege gab an, dass derzeit keine Hinweise auf Bodendenkmäler vorliegen, jedoch ein entsprechender Hinweis auf die Informationspflicht bei Funden im Entwurf enthalten ist. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2007kein Ergebnis hinterlegt
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