Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 144. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnpark Klostermühle in Marienthal) - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0110 befasst sich mit der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln, welche im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marienthal steht. Ziel der Änderung ist die Umwidmung von gewerblichen Bauflächen und Grünflächen in Wohnbauflächen im Bereich des ehemaligen Mühlenbetriebes sowie auf einer Erweiterungsfläche nördlich der Issel.
Im Rahmen der Abwägungsprozess wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Wasserwerke Wittenhorst wiesen auf eine Trinkwasserversorgungsleitung hin. Die Verwaltung stellte fest, dass eine Verlegung aufgrund der Lage im Unterhaltungsstreifen der Issel nicht notwendig ist, sofern eine dingliche Sicherung im Durchführungsvertrag erfolgt. Bezüglich der Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf zum Hochwasserschutz und zur ökologischen Uferstreifenbreite empfiehlt der Ausschuss, die Festsetzung einer Mindestgeländehöhe von 31 Metern beizubehalten und den geforderten 10 Meter breiten Uferstreifen nicht umzusetzen, da die bestehende Planung durch Kombination von Grünflächen und Unterhaltungsstreifen den ökologischen Belangen gerecht wird.
Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung empfiehlt der Ausschuss, die Bedenken der Bezirksregierung zur Regenwasserversickerung zurückzuweisen, da der erforderliche Abstand zum Grundwasserstand gewahrt bleibt. Zudem soll die Verlegung einer Verrohrung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel im Durchführungsvertrag geregelt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Wohnpark Klostermühle" in Marienthal - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0111 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Wohnpark Klostermühle“ in Marnthenhalt befasst sich mit der Ausweisung von Wohngebieten auf dem ehemaligen Areal eines Mühlenbetriebs. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen und dabei verschiedene fachliche Hinweise zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Planung sollen die Hinweise der Wasserwerke Wittenhorst zur Sicherung der Leitungstrasse im Durchführungsvertrag beachtet sowie die Verlegung der Verrohrung des Wasser- und Bodenverbandes Obere Issel im Durchführungsvertrag geregelt werden. Die Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich einer zehn Meter breiten Uferstreifen-Festsetzung sowie die Bedenken zur Niederschlagswasserversickerung sollen abgelehnt werden. Zudem ist der Hinweis der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kampfmittelbeseitigung zu beachten. Die Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zur Verwaltungsvereinbarung für den Anschluss an die L 401 sowie das Schreiben der Deutschen Telekom AG sollen weiterhin berücksichtigt beziehungsweise zur Kenntnis genommen werden.
Hinsichtlich wasserrechtlicher Aspekte ist für die örtliche Versickerung von Niederschlagswasser eine wasserbehördliche Erlaubnis erforderlich, deren Regelung im Durchführungsvertrag vorgesehen ist. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird ein Verfahren nach § 99 Landeswassergesetz zur Verlegung der Gewässerverrohrung angewandt, wobei die Untere Wasserbehörde am Genehmigungsverfahren für ein geplantes Brückenbauwerk über die Issel beteiligt wird. Der Umweltbericht soll um ein jährliches Monitoring nach Abschluss der Baumaßnahmen ergänzt werden, um die bauliche Inanspruchnahme der Flächen für die Wasserwirtschaft zu prüfen. Der Ausschuss empfiehlt zudem, die Hinweise des Kreises Wesel zu den genannten Punkten zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0112 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0112 behandelt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ in Dingden. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der überbaubaren Flächen im Änderungsbereich zur Förderung der baulichen Verdichtung. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits im November 2006 gefasst, wobei der Planinhalt im weiteren Verfahren hinsichtlich der Verdichtung überarbeitet wurde.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen April und Mai 2007 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies auf die Lage des Gebiets in einem ehemaligen Kampfgebiet hin und forderte Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten. Dieser Hinweis wurde im Bebauungsplanentwurf bereits berücksichtigt. Die Umweltüberwachung der Bezirksregierung Düsseldorf äußerte keine Bedenken hinsichtlich des vorbeugenden Immissionsschutzes, der Wasserwirtschaft oder der Entwässerung, wobei die Abwasserbeseitigung über bestehende Anlagen erfolgt.
Die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH gab den Hinweis, dass im Planbereich Gasversorgungsleitungen verlaufen und deren Betriebssicherheit nicht gefährdet werden darf. Die Verwaltung stellt fest, dass die Leitungen in der bestehenden Straßenverkehrsfläche liegen und bauliche Maßnahmen mit dem Versorger abgestimmt werden. Die Bergverwaltung der Bezirksregierung Arnsberg teilte mit, dass keine bergbauaufsichtlichen Belange oder Altlasten im Plangebiet vorliegen.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die eingegangenen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 447. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sportgelände Mühlenrott) in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0113 befasst sich mit der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sportgelände Mühlenrott in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung einer als Sportanlage zweckgebundenen Grünfläche nach Norden, wobei das betroffene Areal zwischen dem bestehenden Sportgelände und der geplanten Trassenführung der Westtangente liegt. Nachdem der Rat der Stadt bereits am 19. April 2007 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte, erfolgte im Zeitraum vom 6. Juni bis zum 13. Juli 2007 die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes.
Im Rahmen des Verfahrens gingen Stellungnahmen verschiedener Stellen ein. Die Wehrbereichsverwaltung West wies darauf hin, dass bei baulichen Anlagen mit einer Höhe von über 20 Metern im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung der Verwaltung erforderlich ist. Die Verwaltung bewertete diesen Hinweis als planinhaltlich nicht relevant, sieht jedoch eine Beachtung im weiteren Genehmigungsprozess vor. Die Deutsche Telekom AG teilte mit, dass ihre bisherige Stellungnahme weiterhin Bestand habe und keine Belange der Änderung berührt seien, sofern bei künftigen Planänderungen eine erneute Beteiligung erfolgt. Auch hier ergaben sich aus der Stellungnahme keine abwägungserheblichen Belange.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Die Entwurfsbegründung soll dabei als Entscheidungsbegründung gemäß den gesetzlichen Vorgaben übernommen werden.
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- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 51. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Sportgelände Mühlenrott" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0114 behandelt die erste Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ in Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer als Sportanlage zweckgebundenen Grünfläche nach Norden sowie die Zusammenlegung von Vereinsheim, Umkleidegebäude und Schießstand der Sportschützen an einem gemeinsamen Standort.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Die Wehrbereichsverwaltung West wies darauf hin, dass bei baulichen Anlagen über 20 Metern Höhe eine Beteiligung der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Die Verwaltung sieht hierin keinen planinhaltlichen Relevanzgrad, empfiehlt jedoch, den Hinweis zu beachten. Die Deutsche Telekom AG teilte mit, dass ihre Belange nicht berührt seien; der Ausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte eine Überprüfung der lärmtechnischen Auswirkungen der Erweiterung an. Da die vorliegenden Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt wurden und keine Anhaltspunkte für Zweifel an den Ergebnissen vorliegen, empfiehlt der Ausschuss, der Anregung nicht zu folgen. Bezüglich der Kampfmittelbelastung gab der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung an, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen; ein entsprechender Hinweis wurde bereits in den Entwurf aufgenommen. Die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde über den Kreis Wesel wird als für den Planinhalt nicht relevant eingestuft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 62. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0115 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche, die zuvor als zentrales Versickerungsbecken vorgesehen war, hin zu einer Wohnbebauung. Da die Fläche aufgrund einer dezentralen Versickerungskonzeption nicht mehr für das Becken benötigt wird, erfolgt eine Neusortierung der Flächen im Planbereich.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen Juni und Juli 2007 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wies darauf hin, dass der Planbereich in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt und daher Überprüfungen mit ferromagnetischen Sonden sowie Sicherheitsdetektionen bei Erdarbeiten erforderlich sind. Dieser Hinweis ist bereits im Bebauungsplanentwurf enthalten.
Die Deutsche Telekom AG forderte eine frühzeitige Anzeige der Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung der Nutzungsmöglichkeiten für das Leitungsnetz. Die Verwaltung stellte fest, dass eine Aufnahme dieser Hinweise in den Bebauungsplan nicht notwendig sei, da sie die spätere Planumsetzung betreffen. Ein Leitungsrecht auf Privatwegen sei nicht erforderlich, da die geplanten Straßen als öffentliche Straßen festgesetzt sind.
Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege gab an, dass derzeit keine Hinweise auf Bodendenkmäler vorliegen, jedoch ein entsprechender Hinweis auf die Informationspflicht bei Funden im Entwurf enthalten ist. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 74. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Diersfordter Straße" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2007/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0116 behandelt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Modifizierung von Verkehrsflächen in Teilbereichen des Planungsgebiets. Da für bestimmte Flächen keine Notwendigkeit für Versickerungsflächen mehr besteht, sollen diese für eine neu geordnete Wohnbebauung genutzt werden. Zudem wird die bisher festgesetzte zwingende Zweigeschossigkeit auf einer Teilfläche aufgehoben.
Im Rahmen der Abwägungsprozess wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass sich das Gebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet befindet und bei Erdarbeiten Sicherheitsdetektionen durchzuführen sind. Ein entsprechender Hinweis wurde bereits in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege gab an, dass derzeit keine Hinweise auf Bodendenkmäler vorliegen, empfahl jedoch die Aufnahme eines Hinweises zur Information der Behörde bei Bodenfunden, was im Entwurf bereits erfolgt ist.
Die Deutsche Telekom AG forderte eine rechtzeitige Anzeige der Erschließungsmaßnahmen sowie die Sicherstellung der Nutzung künftiger Straßen für das Leitungsnetz. Die Verwaltung stellt fest, dass die Hinweise im Rahmen der späteren Planumsetzung zu beachten sind und eine Festsetzung eines Leitungsrechts auf Privatwegen aufgrund der Planung öffentlicher Straßen nicht erforderlich ist.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die genannten Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
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- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 82. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Gewerbegebiet am Uhlandsweg" in Dingden - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0117 sieht die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Gewerbegebiet am Uhlandsweg“ in Dingden vor. Ziel der Änderung ist die Neugestaltung der Sportflächen im Bereich des Vereinsheimes Blau-Weiß Dingden sowie der Tennisanlage an der Ringstraße. Während die Umsetzung der ursprünglichen Planung seit 2004 aufgrund fehlender Grundstücksverfügbarkeit nicht realisiert werden konnte, ist die Verfügbarkeit für einen Fußballplatz nun gesichert.
Auf Basis von Abstimmungen mit den beteiligten Vereinen wurde die Konzeption überarbeitet. Geplant ist die Bereitstellung von zwei Fußballplätzen sowie einer Tennisanlage mit bis zu sechs Plätzen inklusive Vereinsheim. Die neue Planung sieht eine Verlegung der Zufahrtsstraße in Richtung Süden vor, die eine Anbindung an die Parkplatzanlage der Dreifachturnhalle ermöglicht und eine bedarfsgerechte Erweiterung der Stellplätze erlaubt.
Durch die Umwidmung von Flächen, die bisher als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen waren, in Sportflächen, wird die Ausweisung eines Grundstücksstreifels als eingeschränktes Gewerbegebiet südlich des Schwanenschlatts vorgeschlagen. Diese Fläche soll die Kompensation der Flächenänderung sicherstellen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen sowie die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 9Antrag auf Änderung der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen im Bebauungsplan Nr. 21 "Dingden-Süd"Zur Vorlage · 2007/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0118 befasst sich mit einem Antrag auf Änderung der festgesetzten Mindestgrundstücksgrößen im Bebauungsplan Nr. 21 „Dingden-Süd“. Der am 27. Juli 2007 eingegangene Antrag sieht eine Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße für Einzelhäuser von derzeit 450 Quadratmetern auf 400 Quadratmeter vor.
Nach den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans ist die maximale Grundstücksgröße auf 750 Quadratmeter begrenzt, während für Doppelhaushälften eine Mindestgröße von 250 Quadratmetern gilt. Ziel dieser Regelungen ist es, eine hohe bauliche Verdichtung sowie eine extensive Nutzung der Baugrundstücke zu vermeiden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherigen Bauabschnitte des Gebiets Dingden-Süd bereits nach den bestehenden Vorgaben parzelliert und bebaut wurden, was zu einem städtebaulich geordneten Bild geführt hat. Im Vergleich zum Baugebiet Mumbecker Bach, in dem aufgrund örtlicher Gegebenheiten bewusst kleinere Grundstücksgrößen gewählt wurden, um ein anderes Nutzerklientel anzusprechen, sieht die Verwaltung keinen zwingenden Änderungsbedarf. Eine Verringerung der Mindestgrößen in Dingden-Süd würde die unterschiedlichen Angebote der beiden Baugebiete sowie deren gegenseitige Ergänzung beeinträchtigen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürger- und BehördenbeteiligungZur Vorlage · 2007/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0120 behandelt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Ziel der geplanten Änderung ist die Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in eine Gemeinbedarfsfläche. Durch die Reduzierung der Nutzung auf einen reinen Schulsportbetrieb sollen Lärmrichtwerte gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ eingehalten werden. Die bisherige Nutzung als Vereinssportfläche soll auf die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ verlagert werden.
Ein bereits im Jahr 1999 beschlossenes Verfahren wurde zuvor nicht weiterverfolgt, da die Auslagerung der Vereinssportfläche nicht zeitnah realisiert werden konnte. Da die bauliche Umsetzung nun kurz bevorsteht, soll das Verfahren planungsrechtlich wiederaufgenommen werden. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung sind erforderlich, da sich der Geltungsbereich durch eine zwischenzeitliche zweite Änderung des Bebauungsplanes verändert hat und gemäß dem novellierten Baugesetzbuch ein Umweltbericht zu erstellen ist.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die Änderung zu fassen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, vorbehaltlich der Ratsfassung die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007 · Rat (22. Sitzung)
- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 11Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bergfrede" in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die DIH Immobilien GmbH hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Bergfrede in Hamminkeln beantragt. Das geplante Projekt umfasst eine Wohnbebauung südlich der Straße Hellefisch sowie eine Bauzeile östlich der Blumenkamper Straße. Zudem ist der Wiederaufbau des Gutshauses Bergfrede zur Nutzung als Gastronomie oder Hotel vorgesehen, wobei der Standort aus Gründen des Landschaftsschutzes in Richtung der geplanten Wohnbebauung am Hellefisch verschoben werden soll.
Die betroffenen Flächen sind im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünfläche bzw. Waldfläche ausgewiesen und liegen baurechtlich im Außenbereich. Eine Umsetzung des Vorhabens erfordert daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Zwar sieht der Gebietsentwicklungsplan die Bereiche als allgemeinen Siedlungsbereich vor, eine Inanspruchnahme ist jedoch an den Nachweis eines aktuellen Siedlungsflächenbedarfs gebunden. Laut Auskunft der Bezirksregierung besteht im Ortsteil Hamminkeln derzeit kein Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen, da ausreichende Reserven in anderen Bereichen vorhanden sind.
Die Verwaltung bewertet die Planung für die Fläche südlich des Hellefisches als städtebaulich sinnvoll, da sie eine Abrundung der Ortslage darstellt. Für die Flächen an der Blumenkamper Straße wird die Eignung aufgrund der vorhandenen Gehölzstruktur und der Waldsilhouette nicht bejaht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu behandeln.
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- 15.08.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 12Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 13Mitteilungen und Anfragen