1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Sportgelände Mühlenrott" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0114 behandelt die erste Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sportgelände Mühlenrott“ in Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Erweiterung einer als Sportanlage zweckgebundenen Grünfläche nach Norden sowie die Zusammenlegung von Vereinsheim, Umkleidegebäude und Schießstand der Sportschützen an einem gemeinsamen Standort.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden. Die Wehrbereichsverwaltung West wies darauf hin, dass bei baulichen Anlagen über 20 Metern Höhe eine Beteiligung der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Die Verwaltung sieht hierin keinen planinhaltlichen Relevanzgrad, empfiehlt jedoch, den Hinweis zu beachten. Die Deutsche Telekom AG teilte mit, dass ihre Belange nicht berührt seien; der Ausschuss empfiehlt die Kenntnisnahme.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte eine Überprüfung der lärmtechnischen Auswirkungen der Erweiterung an. Da die vorliegenden Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt wurden und keine Anhaltspunkte für Zweifel an den Ergebnissen vorliegen, empfiehlt der Ausschuss, der Anregung nicht zu folgen. Bezüglich der Kampfmittelbelastung gab der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung an, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen; ein entsprechender Hinweis wurde bereits in den Entwurf aufgenommen. Die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde über den Kreis Wesel wird als für den Planinhalt nicht relevant eingestuft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 15.08.2007kein Ergebnis hinterlegt
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