Bildung von angemessenen Klassen- und Schulgrößen gemäß § 81 Abs. 1 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0135 befasst sich mit der Festlegung angemessener Klassen- und Schulgrößen gemäß § 81 Abs. 1 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Hintergrund der Vorlage ist der Wegfall der Schulbezirksgrenzen zum 1. August 2008. Als Richtwert für die Klassenfrequenz wird eine Gruppe von 24 Kindern angestrebt, wobei eine Bandbreite von 18 bis 30 Kindern vorgesehen ist.
Für den Zeitraum von 2007 bis 2011 schlägt der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport dem Rat folgende Zügigkeiten für die Grundschulen vor: Die Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln soll am Hauptstandort zweizügig und am Teilstandort Ringenberg einzügig geführt werden. Die Katholische Grundschule Dingden-Ludgerischule sowie die Gemeinschaftsgrundschule Mehrhoog sollen dreizügig bzw. maximal dreizügig geführt werden, während die Gemeinschaftsgrundschule Loikum-Wertherbruch einzügig bleibt.
Für die weiterführenden Schulen sieht der Vorschlag vor, die Hauptschulen Hamminkeln und Dingden aufgrund rückläufiger Schülerzahlen und der Prognosen zur Übergangsquote zweizügig zu führen, wobei in den oberen Jahrgangsstufen drei Züge erforderlich sind. Die Realschule Hamminkeln soll weiterhin vierzügig geführt werden. In den oberen Jahrgangsstufen der Realschule ist aufgrund der Kursbildungen ein weiterer Zug notwendig. Die Vorlage wurde mit dem Schulamt für den Kreis Wesel abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2007kein Ergebnis hinterlegt
- 29.08.2007kein Ergebnis hinterlegt
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