Dingdener Kirmes
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2007/0210 liegt ein Antrag zur Aufhebung der dauerhaften Festsetzung der „Dingdener Kirmes“ als Volksveranstaltung gemäß § 60 b der Gewerbeordnung vor. Der bisherige Veranstalter, der Heimatverein Dingden e.V., hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass die Kirmes nach einem einstimmigen Beschluss der Vorstandsversammlung zukünftig nicht mehr durchgeführt wird.
Aufgrund dieser Entscheidung ist die formale Aufhebung der Festsetzung gemäß § 69 b Abs. 3 der Gewerbeordnung erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Interessenten, die sich an die Stadt herangetreten haben, um die Durchführung der Veranstaltung in Zukunft zu übernehmen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Verbesserung der Situation durch die Stadt als Veranstalter nicht möglich sei. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in der Abhängigkeit von der Beteiligung der Schausteller und des Publikums, die durch einen Wechsel des Veranstalters nicht beeinflussbar sei. Zudem wird darauf verwiesen, dass der bisherige Verein bereits in den vergangenen Jahren Versuche unternommen hat, dem Rückgang der Beteiligung entgegenzuwirken. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.12.2007kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung), 13.12.2007
- Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von Brauchtumsfeuern Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung), 13.12.2007
- Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung), 13.12.2007
- Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008 Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung), 13.12.2007
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