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Beschlussvorlage

Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hamminkeln

2007/0182

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2007/0182 eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gewerblicher Art ab dem 1. Januar 2008 einzustellen. Hierzu soll die entsprechende Regelung in § 1 Ziffer 1 der Satzung gestrichen werden.

Nach der aktuellen Satzung unterliegen gewerbliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuer, wobei bestimmte Ausnahmen für nicht gewerbliche Veranstaltungen von Vereinen oder für gemeinnützige Zwecke bestehen. Die Verwaltung führt aus, dass die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen und anderen Veranstaltungen in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führen kann, da der Schwerpunkt einer Veranstaltung nicht immer anhand objektiver Kriterien eindeutig feststellbar ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Tanzveranstaltungen die private Kulturförderung erschweren kann, wenn gewerbliche Veranstalter auftreten.

Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist der administrative Aufwand sowie das geringe Steueraufkommen, welches sich jährlich auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro beläuft. Es wird zudem auf die Regelungen in der Nachbargemeinde Raesfeld verwiesen, wo die Durchführung von Tanzveranstaltungen insgesamt steuerfrei ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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