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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Ausweisung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen östlich der B 473 und nördlich "Weikensee" in Hamminkeln - Antrag auf Änderung des GebietsentwicklungsplanesZur Vorlage · 2007/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen im Bereich östlich der B 473 und nördlich des Weikensees. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben eines ansässigen Unternehmens, dessen Erweiterungsmöglichkeiten am derzeitigen Standort durch den Zugriff auf zusätzliche Flächen gesichert wurden. Da diese Flächen im aktuellen Flächennutzungsplan sowie im geltenden Gebietsentwicklungsplan (GEP) nicht als gewerbliche Nutzungen ausgewiesen sind, ist eine planungsrechtliche Änderung erforderlich.
Der betreffende Bereich zwischen der A 3, der B 473, dem Weikensee und der Issel ist im aktuellen Gebietsentwicklungsplan lediglich als Freihaltebereich eingestuft. Eine Neudarstellung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GiB-Flächen) im Bereich nördlich des Weikensees kann laut Vorlage nur durch ein Änderungsverfahren des GEP realisiert werden. Dies würde einen Flächentausch beinhalten, bei dem entsprechende Flächen im westlichen Bereich aufgegeben und in den Bereich nördlich des Weikensees verlagert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Fläche nördlich des Weikensees für die allgemeine gewerbliche Entwicklung geeignet sei, da im westlichen Bereich des bestehenden Gewerbegebiets weiterhin Reserveflächen zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Stellung eines Antrags auf GEP-Änderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 2Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nördlich der Kampstraße und westlich der Bahn in DingdenZur Vorlage · 2007/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0177 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Fläche im Ortsteil Dingden vor. Das betreffende Grundstück liegt nördlich der Kampstraße und westlich der Bahnlinie, unmittelbar südlich des Baugebietes Am Hövel / Weidenstraße. Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und umfasst etwa 4.500 Quadratmeter.
Der Entwurf sieht eine Wohnbebauung aus sechs freistehenden Einzelhäusern vor, die über einen Stichweg an die Weidenstraße angeschlossen werden sollen. Zudem ist eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Kampstraße geplant, die auf nicht störendes Gewerbe oder Büronutzung beschränkt wäre.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Fläche im geltenden Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist und kein Bebauungsplan existiert. Zudem sieht das im Jahr 2001 beschlossene Strukturkonzept „Dingden-West“ für diesen Bereich eine Grünfläche vor, die als Puffer zwischen gewerblichen Nutzungen und Wohngebieten dienen soll. Da die Abstände zwischen den südlich der Kampstraße gelegenen Industriebetrieben und der Wohnbebauung bereits nicht den Vorgaben des Abstandserlasses NRW entsprechen, wird eine weitere Verfestigung der Bebauung als nicht tragfähig bewertet.
Aufgrund der städtebaulichen Sachlage empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 3Verkehrsplanung Tövener Straße, Goethestraße, Lessingstraße und Heinrich-Heine-Straße in Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2007/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0179 befasst sich mit der Verkehrsplanung für die Tövener Straße, Goethestraße, Lessingstraße und Heinrich-Heine-Straße im Ortsteil Mehrhoog. Gemäß dem Investitionsplan ist für das Jahr 2008 ein Ausbau dieser Straßen vorgesehen. Zur Vorbereitung der Beratungen fand bereits eine Anliegerversammlung statt, bei der verschiedene Planungsvarianten thematisiert wurden.
Die Verwaltung empfiehlt den verkehrsberuhigten Ausbau gemäß der überarbeiteten Planung. Eine von einigen Anliegern angestrebte Bauweise als Pflasterstraße ohne Einbauten und ohne Gehweg wird von der Verwaltung nicht als Alternative angesehen, da dies die Sicherheit der Fußgänger in der vorgesehenen 30 km/h-Zone beeinträchtigen würde. Auch der Wunsch nach einer Kostenminimierung soll laut Vorlage nicht zu einem Verzicht auf den verkehrsberuhigten Ausbau führen. Als Beispiel für die Kostenstruktur wird die Tövener Straße angeführt, bei der die Integration von sechs Pflanzbeeten die Gesamtkosten um etwa 3,0 Prozent erhöht.
Die finanziellen Mittel für das Vorhaben sind im Haushalt 2008 bereitzustellen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurfsbeschluss zum Ausbau der genannten Straßen auf Basis der überarbeiteten Planung zu fassen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 21. November 2007 und die Entscheidung im Rat für den 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 4Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung in Loikum - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2007/0180 eine Stellungnahme zum Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung in Loikum abgegeben. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 2. Dezember 1996 sah vor, dass die Abgrabung im Bereich Kleine Issel / Rissenweg bis zum 31. Dezember 2007 befristet ist, während die Herrichtung der Flächen bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein muss.
Das verantwortliche Unternehmen hat beim Landrat des Kreises Wesel eine Verlängerung der Fristen beantragt. Als Gründe für den Antrag werden ein verzögerter Beginn der Abgrabungstätigkeit sowie konjunkturell bedingte Absatzrückgänge angeführt, wodurch der Kiesabbau langsamer voranschritt als geplant. Die beantragte Verlängerung sieht eine zusätzliche Zeitspanne von fünf Jahren für die Herstellung des Gewässers und von drei Jahren für die Herrichtung der Flächen vor. Damit würde die planfestgestellte Abgrabung spätestens am 31. Dezember 2012 enden. Die Zusammenlegung der beiden Fristen auf einen gemeinsamen Termin wird damit begründet, dass die Herstellung des Gewässers und die Flächenherrichtung nun zeitgleich und nicht mehr zeitversetzt erfolgen sollen.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die beantragte Fristverlängerung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung in Loikum zu erheben.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 5Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008Zur Vorlage · 2007/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2008. Eine neue Berechnung der Gebühren ergab eine Erhöhung des Gebührensatzes von bisher 0,99 Euro pro Meter auf 1,02 Euro pro Meter. Als Gründe für diese Kalkulation werden gestiegene Personalkosten sowie ein geringerer Überschuss aus den vorangegangenen Jahren angeführt.
Trotz dieser rechnerischen Erhöhung empfiehlt die Verwaltung, den Gebührensatz zum 1. Januar 2008 unverändert zu lassen. Die Begründung für diese Empfehlung liegt in der Erwartung, dass auch im Jahr 2007 ein Überschuss bei der Straßenreinigung erzielt werden kann. Die genaue Höhe dieses zu erwartenden Überschusses kann laut der Vorlage erst im Laufe des nächsten Jahres exakt ermittelt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln empfiehlt, den Gebührensatz für die Straßenreinigung zum 01.01.2008 nicht zu verändern. Die Vorlage enthält zudem den Jahresabschluss für das Jahr 2006 als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 13. Dezember 2007 sowie für den Rat am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 6Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr, Änderung des Verbrauchszeitraumes für die Festsetzung der Abwassergebühren und Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt dem Rat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung neu zu fassen. Ziel der Neufassung ist die Umsetzung bereits beschlossener Änderungen, darunter die Einführung einer getrennten Regenwassergebühr zum 1. Januar 2008. Diese Gebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangt. Für Flächen mit geringer Versickerungsleistung, wie etwa begrünte Dächer, ist eine Ermäßigung von 50 % vorgesehen.
Zudem wird die Berechnung der Schmutzwassergebühr angepasst. Der Maßstab bleibt der Frischwasserverbrauch, jedoch erfolgt die Abrechnung für öffentliche Versorgungseinrichtungen künftig nach der tatsächlichen Menge im Erhebungszeitraum statt nach dem Verbrauch des Vorvorjahres. Die Gebühren für die Kleineinleiterabgabe wurden ebenfalls neu kalkuliert.
Die neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 berücksichtigt einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 in Höhe von 112.002 €, der priman auf rückläufige Abwassermengen zurückzuführen ist. In der Folge steigt der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung von 2,31 € auf 2,55 € pro Kubikmeter an. Parallel dazu wird erstmals ein Regenwassergebührensatz von 0,85 € pro Quadratmeter festgesetzt. Der Abgabesatz für Kleineinleiter erhöht sich von 27,69 € auf 30,40 € pro Person. Die Ermittlung der maßgeblichen Grundstücksflächen erfolgte im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens, bei dem die Rücklaufquote der Fragebögen bei den Grundstückseigentümern etwa 95 % erreichte.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 73. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der Beschlussvorlage 2007/0203 die dritte Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung neuer Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2008.
Nach der vorliegenden Kalkulation erhöht sich der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 29,25 € pro Kubikmeter auf 30,28 € pro Kubikmeter. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben sieht die Änderung eine Anpassung von 9,55 € pro Kubikmeter auf 11,25 € pro Kubikmeter vor. Als wesentlicher Grund für diese Anpassung wird der kontinuierliche Rückgang der entsorgten Mengen angeführt, während die städtischen Kosten nicht im gleichen Maße sinken. Zudem wird auf einen Fehlbetrag von 24.118,08 € aus dem Jahr 2006 hingewiesen, der in der aktuellen Kalkulation nicht berücksichtigt wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Belastung für Besitzer von Kleinkläranlagen aufgrund der geringen durchschnittlichen Entsorgungsmenge vergleichsweise niedrig bleibt. Bei den etwa 150 abflusslosen Gruben liegt die mittlere Entsorgungsmenge bei circa 60 Kubikmetern. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 82. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der zweiten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der neuen Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum ab dem 1. Januar 2008.
Die Grundlage der Vorlage bildet eine Gebührenbedarfsberechnung. Dabei wird auf die Mitteilungen der beteiligten Wasser- und Bodenverbände Bezug genommen. Während die Beitragssätze einiger Verbände unverändert bleiben, hat der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd seinen Beitragssatz reduziert. Im Gegensatz dazu haben der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sowie der Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel Erhöhungen ihrer Beitragssätze angekündigt.
Die daraus resultierenden Gebührensätze pro Ar für bebaute und unbebaute Grundstücke variieren je nach Verband. Die Ermäßigungen bei den übrigen Verbänden werden mit einem reduzierten Fehlbetrag aus den Vorjahren begründet, der auf den Jahresabschluss von 2006 zurückzuführen ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die zweite Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Dezember 2007 sowie des Rates am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 93. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 3. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2008 neu festzusetzen. Grundlage der Vorlage ist eine detaillierte Gebührenbedarfsberechnung.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinken die Gebühren für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Wertstoffgefäße im Vergleich zum Vorjahr. So reduziert sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 145,96 € auf 139,50 €, während die Gebühr für ein 240-Liter-Wertstoffgefäß von 11,37 € auf 3,11 € fällt. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall sinkt geringfügig von 0,47 € auf 0,46 € pro Kilogramm.
Diese Entwicklung wird zum einen durch die Senkung der Gebührensätze des Kreises Wesel für die Entsorgung von Restabfall, Sperrgut sowie Baum- und Strauchschnitt begründet. Zum anderen führt ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2006 sowie steigende Erstattungen aus der Altpapierverwertung zu der Anpassung. Die Erstattungen des Kreises Wesel basieren auf den Marktpreisen für Altpapier, die laut Statistischem Bundesamt im Zeitraum von Oktober 2006 bis Oktober 2007 gestiegen sind.
Der Gesamtaufwand für die Gebührenpflichtigen verringert sich nach den Berechnungen von 2.124.765 € auf 2.007.710 €. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 10Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2007/0182 eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gewerblicher Art ab dem 1. Januar 2008 einzustellen. Hierzu soll die entsprechende Regelung in § 1 Ziffer 1 der Satzung gestrichen werden.
Nach der aktuellen Satzung unterliegen gewerbliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuer, wobei bestimmte Ausnahmen für nicht gewerbliche Veranstaltungen von Vereinen oder für gemeinnützige Zwecke bestehen. Die Verwaltung führt aus, dass die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen und anderen Veranstaltungen in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führen kann, da der Schwerpunkt einer Veranstaltung nicht immer anhand objektiver Kriterien eindeutig feststellbar ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Tanzveranstaltungen die private Kulturförderung erschweren kann, wenn gewerbliche Veranstalter auftreten.
Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist der administrative Aufwand sowie das geringe Steueraufkommen, welches sich jährlich auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro beläuft. Es wird zudem auf die Regelungen in der Nachbargemeinde Raesfeld verwiesen, wo die Durchführung von Tanzveranstaltungen insgesamt steuerfrei ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 11Schaffung von Umkleideräumen am Feuerwehrgerätehaus WertherbruchZur Vorlage · 2007/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Schaffung von Umkleideräumen am Feuerwehrgerätehaus Wertherbruch sieht die Umsetzung einer Maßnahme vor, die im Brandschutzbedarfsplan verankert ist. Die Planung für die Errichtung der Räumlichkeiten wurde vom Bauamt in Abstimmung mit der Feuerwehr erstellt und liegt der Vorlage als Grundlage bei.
Nach den Angaben in der Vorlage ist die Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Investitionsprogramms für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehen. Eine aktuelle Kostenschätzung für die Umsetzung der Planung, welche die Außenanlagen, jedoch nicht die Pflasterung der Stellplätze umfasst, beläuft sich auf etwa 165.000 Euro.
Der Vorschlag an den Feuerschutzausschuss sieht vor, dem Rat die Errichtung der Umkleideräume auf Basis der vorliegenden Planung zu empfehlen. Damit verbunden ist der Antrag, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Haushaltsjahr 2008 bereitzustellen. Die Vorlage ist für die Beratung im Feuerschutsausschuss am 29. November 2007 sowie im Rat am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 29.11.2007 · Feuerschutzausschuss (7. Sitzung)
- 12Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von BrauchtumsfeuernZur Vorlage · 2007/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage für diesen Vorgang ist die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG NRW). Gemäß der neuen Fassung des § 7 Abs. 1 LImSchG NRW ist das Verbrennen von Gegenständen, wie etwa pflanzlichen Abfällen, bei Brauchtumsfeuern untersagt, sofern die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden kann.
Die Verordnung sieht vor, die Einzelheiten zur Durchführung solcher Feuer, wie etwa Oster-, Martins- oder Johannisfeuer, rechtlich zu regeln. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer Anzeigepflicht. Diese ermöglicht es der Verwaltung, im Einzelfall die Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit zu prüfen und gegebenenfalls Verbote auszusprechen. Zudem soll die Anzeigepflicht dazu dienen, Sicherheitshinweise an die Verantwortlichen zu übermitteln und die örtliche Feuerwehr über die geplanten Feuer zu informieren, um Fehlalarme zu vermeiden.
Der vorliegende Text basiert auf einem Entwurf der Arbeitsgemeinschaft der Ordnungsamtsleiter im Kreis Wesel, der im Auftrag der Konferenz der Hauptgemeindebeamten erstellt wurde. Ziel ist eine einheitliche Regelung innerhalb der Kommunen des Kreises. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verordnung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 13Pflege der Sportplatzanlagen durch die Vereine hier: Verlängerung der VereinbarungZur Vorlage · 2007/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2007/0191 befasst sich mit der Verlängerung der Vereinbarungen zur Pflege der Sportplatzanlagen durch die örtlichen Sportvereine. Die bestehenden Verträge, die im Juli 2002 beschlossen wurden, enden zum 31. Dezember 2007. Nach Rücksprache mit den Vertretern der beteiligten Vereine wird eine Fortführung der Regelung vorgeschlagen.
Die Vereine SV Brünen, Blau-Weiß Dingden, HSC Dingden-Berg, VfR Haffen-Mehr-Mehrhoog, SV Hamminkeln, Grün-Weiß Lankern, SV Schwarz-Weiß Ringenberg und Blau-Weiß Wertherbruch übernehmen die Pflege der Rasenspielflächen und Nebenflächen gegen eine Vergütung von 0,40 Euro bzw. 0,10 Euro pro Quadratmeter. Da eine zu Vertragsbeginn gewährte Einmalzahlung für die Beschaffung von Rasenmähern nicht erneut erfolgt, werden zusätzliche jährliche Pflegekosten in Höhe von 1.500 Euro benötigt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Vereinbarungen um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern. Dieser Zeitraum ermöglicht der geplanten neuen, eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die wirtschaftlichen Aspekte der Sportstättenpflege zu prüfen. Zudem wird eine Erhöhung des jährlichen Pflegekostenzuschusses um 10 Prozent vorgeschlagen. Der bisherige Zuschuss von 57.354 Euro würde sich damit auf insgesamt 63.089,40 Euro erhöhen. Ein Kostenvergleich zeigt auf, dass die Durchführung der Pflege durch den städtischen Bauhof aufgrund der benötigten Personalkosten und Betriebskosten mit schätzungsweise 66.150 Euro jährlich sowie weiteren Ausgaben mit höherem Aufwand verbunden wäre.
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- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 28.11.2007 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (13. Sitzung)
- 14Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 gem. § 101 GO NW a.F.Zur Vorlage · 2007/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0189 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2006. Nachdem der Rat der Stadt das Abschlussergebnis des Haushalts 2006 bereits in seiner Sitzung am 22. Februar 2007 zur Kenntnis genommen hatte, wurde die Jahresrechnung gemäß der damaligen Kommunalabgabengesetzordnung (GO NW a.F.) an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung übertragen. Zur Durchführung dieser Aufgabe nutzt der Rechnungsprüfungsausschuss das Rechnungsprüfungsamt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat nach der Erstellung des Prüfberichts, welcher den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses vorliegt, die Prüfung abgeschlossen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 beraten. Das Ergebnis dieser Beratung wurde in einem Schlussbericht zusammengefasst, der der vorliegenden Vorlage beigefügt ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, die geprüfte Jahresrechnung zu beschließen und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Jahresrechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der GO NW a.F. beschließt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 15Genehmigung einer überplanmäßigen AusgabeZur Vorlage · 2007/0213 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen der Beschlussvorlage 2007/0213 überplanmäßige Ausgaben für die Gewerbesteuerumlage zu genehmigen. Hintergrund der Vorlage ist, dass die im Jahr 2007 veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen den ursprünglichen Haushaltsansatz überschreiten. Diese höheren Einnahmen führen dazu, dass auch die geplanten Beträge für die Gewerbesteuerumlage nicht mehr ausreichen.
Konkret wird für den Haushaltsstelle 1.900.8110, welche die Gewerbesteuerumlage sowie Erhöhungen für den Länderfinanzausgleich und den Fonds Deutscher Einheit umfasst, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 221.049 Euro beantragt. Zudem ist für die Haushaltsstelle 1.900.8100, die die Gewerbesteuerumlage unter Berücksichtigung des Standortsicherungsgesetzes und des bisherigen Vervielfältigers beinhaltet, eine zusätzliche Ausgabe in Höhe von 134.377,54 Euro vorgesehen.
Zur Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben wird die Verwendung der Haushaltsstelle 1.900.0030 vorgeschlagen, welche die Gewerbesteuer umfasst. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll beschließen, die erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben unter Heranziehung dieser Haushaltsstelle zu leisten. Die Vorlage wurde von der Kämmerei erstellt und ist für die Sitzung des Rates am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 16Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie Finanzplan mit Investitionsprogramm 2007-2011Zur Vorlage · 2007/0205 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0205 befasst sich mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 sowie dem Finanzplan inklusive des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2007 bis 2011. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 nebst den dazugehörigen Anlagen durch die Kämmerin aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt.
Der weitere Prozess sieht vor, dass der Haushaltsentwurf nach einer Vorberatung in den Fraktionen den Fachausschüssen zur inhaltlichen Prüfung vorgelegt wird. Zielsetzung ist die abschließende Beratung und der Beschluss der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 27. Februar 2008. Die detaillierten finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind im entsprechenden Haushaltsplanentwurf aufgeführt, welcher im Rahmen des Verfahrens eingebracht wird.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die zuständigen Fachausschüsse mit der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung beauftragt. Die Vorlage wurde am 12. November 2007 erstellt und dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Rat.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 17Wirtschaftsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 2007/0199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0199 befasst sich mit dem Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2008 sowie dem dazugehörigen fünfjährigen Finanzplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung GBH. Die Vorlage wurde von der Verwaltung am 12. November 2007 erstellt und dient als Grundlage für die anstehenden Entscheidungsprozesse im Rat.
Gemäß den geltenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung wird der Entwurf des Wirtschaftsplans 2008 zur Beratung vorgelegt. Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass sich der Fachausschuss nach einer entsprechenden Vorberatung in den Fraktionen mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2008 befasst. Ein abschließender Beschluss über den Wirtschaftsplan durch den Rat ist für die Sitzung am 27. Februar 2008 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen verweist die Vorlage auf die detaillierten Einzelheiten, die dem Wirtschaftsplanentwurf zu entnehmen sind, welcher im Rahmen der Sitzung eingebracht wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Betriebsausschuss mit der Beratung des Wirtschaftsplanentwurfs beauftragt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 182. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassungen sind die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1. Januar 2008 sowie das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz).
Im Rahmen der Neuregelung sollen die Denkmalschutzaufgaben vom Bauausschuss auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden. Zudem wird die Streichung des Akteneinsichtsrechts für Ausschussvorsitzende in der Hauptsatzung vorgenommen, da dieses nun abschließend durch die Gemeindeordnung NRW geregelt ist. Für sachkundige Bürger wird die Gewährung von Sitzungsgeld bei der Teilnahme an Fraktionssitzungen unabhängig von einem Vertretungsfall festgeschrieben.
Die Satzung soll zudem den Kreis der genehmigungspflichtigen Verträge erweitern, indem neben dem Bürgermeister und den Beigeordneten nun auch Dezernats- und Amtsleitungen ohne Beigeordnetenstatus erfasst werden. Hinsichtlich der Personalentscheidungen wird vorgeschlagen, dass arbeitsrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen im Einvernehmen mit dem Haupt- und Finanzausschuss zu treffen sind. Eine redaktionelle Änderung stellt die Übereinstimmung der Regelungen zum Probebeamtenverhältnis mit dem Landesbeamtengesetz sicher.
Die Vorlage sieht eine zweigeteilte Abstimmung im Rat vor, da für Änderungen der dienstrechtlichen Regelungen in § 15 das Stimmrecht des Bürgermeisters gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Verabschiedung der vorgeschlagenen Anpassungen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 193. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vom 01.10.1999Zur Vorlage · 2007/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die dritte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Anpassungen ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz). Die Änderungen orientieren sich an der Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Im Rahmen der Neuregelung sollen die Paragrafen 5a und 29a gestrichen werden, da durch das neue Auskunftsrecht einzelner Ratsmitglieder gegenüber dem Bürgermeister die bisherigen Regelungen zum Informationsrecht des Rates und der Fraktionen entbehrlich geworden sind. In Bezug auf den Ausschluss der Öffentlichkeit bei bestimmten Angelegenheiten wird klargestellt, dass dieser primär bei Verträgen, in denen die Gemeinde als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Pächter auftritt, vorgesehen ist. Zudem wird festgelegt, dass im Einzelfall stets zu prüfen ist, ob ein Ausschluss der Öffentlichkeit geboten ist.
Weitere Anpassungen betreffen die Befangenheitsregelung sowie die redaktionelle Präzisierung des Stimmrechts des Bürgermeisters. Die Vorlage sieht zudem vor, dass der Bürgermeister bei Wahlen das Recht erhält, einer offenen Abstimmung zu widersprechen. Ergänzend werden die Pflichten der Ausschussvorsitzenden bei der Aufnahme von Tagesordnungspunkten sowie die Definition von Fraktionen an das neue Kommunalrecht angepasst. Abschließend werden datenschutzrechtliche Bestimmungen in die Geschäftsordnung aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 20Neufassung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufassung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung in Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Änderung des Namens der Einrichtung. Nach einem Arbeitstitel soll die Einrichtung künftig unter der Bezeichnung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ firmieren.
Zudem wird vorgeschlagen, den Paragraph 4 Absatz 2 der bisherigen Satzung zu streichen. Diese Anpassung dient der Angleichung an die aktuelle Fassung der Eigenbetriebsverordnung. Das bisherige Mitwirkungsverbot für Mitglieder des Betriebsausschusses, die in regelmäßigen Geschäftsbeziehungen oder im Wettbewerb zur Einrichtung stehen, soll durch eine Regelung ersetzt werden, die sich auf einzelne Beratungspunkte bei Vorliegen von Befangenheitsgründen beschränkt.
Ein weiterer Punkt der Neufassung betrifft die Regelungen zu dienstrechtlichen Entscheidungen. Aufgrund des Kommunalwesens-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 müssen die Zuständigkeiten für beamten-, arbeits- und tarifrechtliche Entscheidungen angepasst werden. Die Neufassung der Betriebssatzung soll die Änderungen der Hauptsatzung berücksichtigen, wonach bestimmte personalrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss zu treffen sind. Mit der Verabschiedung der Neufassung wird zudem die Notwendigkeit einer Vorberatung von Personalangelegenheiten im Betriebsausschuss für diese spezifischen Fälle aufgehoben. Der Rat wird gebeten, die Neufassung der Betriebssatzung in der beigefügten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 21Neubesetzung von Ausschüssen des Rates und DrittorganisationenZur Vorlage · 2007/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0219 der Stadt Hamminkeln behandelt die Neubesetzung verschiedener Ausschüsse des Rates sowie von Gremien in Drittorganisationen. Grundlage der Vorlage sind Mitteilungen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion über personelle Änderungen in den jeweiligen Gremien.
Im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll ein Ratsmitglied durch ein anderes Ratsmitglied ersetzt werden. Für den Betriebsausschuss wird vorgeschlagen, einen sachkundigen Bürger zum ordentlichen Mitglied zu wählen und einen weiteren sachkundigen Bürger als stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.
Hinsichtlich der Gremien des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst sieht die Vorlage vor, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung gewählt wird, während ein weiteres Ratsmitglied die Stellvertretung übernimmt. Für den Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes soll der Rat ebenfalls die Besetzung durch ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied vorschlagen.
Im Feuerschutzausschuss wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied zu wählen. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl der Nachfolger auf Vorschlag der Fraktion, die den Ausscheidenden angehörte. Bei den Besetzungen im Bereich des Betriebsausschusses und des Feuerschutzausschusses sind ausschließlich die Ratsmitglieder stimmberechtigt, während bei den Entscheidungen zum Wasserversorgungsverband auch der Bürgermeister stimmberechtigt ist.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 22Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 2007/0206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 8. November 2007 wurde beschlossen, die Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Vorsitzenden zu vertagen. Die Neuregelung soll in der 24. Sitzung des Rates erfolgen, da durch die Bildung des Betriebsausschusses und die damit einhergehende Änderung der Aufgabenstellung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine Neuzuteilung erforderlich ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die im Rat vertretenen Fraktionen die Möglichkeit haben, sich über die Verteilung der Posten zu einigen. Diese Einigung kann sich spezifisch auf den Betriebsausschuss sowie den durch die Auflösung des Bauausschusses veränderten Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beziehen. Kommt keine Einigung aller Fraktionen zustande oder widerspricht mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder einer Einigung, findet das sogenannte Zugreifverfahren Anwendung. Dabei werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Mitgliederzahl nach dem d’Hondt-Verfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen in diesem Fall die Vorsitzenden und deren Stellvertreter. Listenverbindungen sind dabei zulässig. Vor dem eigentlichen Zugreifverfahren muss der Rat per Mehrheitsbeschluss festlegen, ob das Verfahren neu zu beginnen oder fortzusetzen ist. Die Verwaltung hat für die Beratungen in den Fraktionen entsprechende Berechnungen und Vorlagen erstellt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 23Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24Mitteilungen und Anfragen