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Beschlussvorlage

2. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008

2007/0190

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der zweiten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der neuen Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum ab dem 1. Januar 2008.

Die Grundlage der Vorlage bildet eine Gebührenbedarfsberechnung. Dabei wird auf die Mitteilungen der beteiligten Wasser- und Bodenverbände Bezug genommen. Während die Beitragssätze einiger Verbände unverändert bleiben, hat der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd seinen Beitragssatz reduziert. Im Gegensatz dazu haben der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sowie der Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel Erhöhungen ihrer Beitragssätze angekündigt.

Die daraus resultierenden Gebührensätze pro Ar für bebaute und unbebaute Grundstücke variieren je nach Verband. Die Ermäßigungen bei den übrigen Verbänden werden mit einem reduzierten Fehlbetrag aus den Vorjahren begründet, der auf den Jahresabschluss von 2006 zurückzuführen ist.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die zweite Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Dezember 2007 sowie des Rates am 17. Dezember 2007 vorgesehen.

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