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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2008Zur Vorlage · 2007/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2008. Eine neue Berechnung der Gebühren ergab eine Erhöhung des Gebührensatzes von bisher 0,99 Euro pro Meter auf 1,02 Euro pro Meter. Als Gründe für diese Kalkulation werden gestiegene Personalkosten sowie ein geringerer Überschuss aus den vorangegangenen Jahren angeführt.
Trotz dieser rechnerischen Erhöhung empfiehlt die Verwaltung, den Gebührensatz zum 1. Januar 2008 unverändert zu lassen. Die Begründung für diese Empfehlung liegt in der Erwartung, dass auch im Jahr 2007 ein Überschuss bei der Straßenreinigung erzielt werden kann. Die genaue Höhe dieses zu erwartenden Überschusses kann laut der Vorlage erst im Laufe des nächsten Jahres exakt ermittelt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln empfiehlt, den Gebührensatz für die Straßenreinigung zum 01.01.2008 nicht zu verändern. Die Vorlage enthält zudem den Jahresabschluss für das Jahr 2006 als Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 13. Dezember 2007 sowie für den Rat am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 2Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr, Änderung des Verbrauchszeitraumes für die Festsetzung der Abwassergebühren und Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln empfiehlt dem Rat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung neu zu fassen. Ziel der Neufassung ist die Umsetzung bereits beschlossener Änderungen, darunter die Einführung einer getrennten Regenwassergebühr zum 1. Januar 2008. Diese Gebühr bemisst sich nach der Quadratmeterzahl der bebauten oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangt. Für Flächen mit geringer Versickerungsleistung, wie etwa begrünte Dächer, ist eine Ermäßigung von 50 % vorgesehen.
Zudem wird die Berechnung der Schmutzwassergebühr angepasst. Der Maßstab bleibt der Frischwasserverbrauch, jedoch erfolgt die Abrechnung für öffentliche Versorgungseinrichtungen künftig nach der tatsächlichen Menge im Erhebungszeitraum statt nach dem Verbrauch des Vorvorjahres. Die Gebühren für die Kleineinleiterabgabe wurden ebenfalls neu kalkuliert.
Die neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 berücksichtigt einen Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 in Höhe von 112.002 €, der priman auf rückläufige Abwassermengen zurückzuführen ist. In der Folge steigt der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung von 2,31 € auf 2,55 € pro Kubikmeter an. Parallel dazu wird erstmals ein Regenwassergebührensatz von 0,85 € pro Quadratmeter festgesetzt. Der Abgabesatz für Kleineinleiter erhöht sich von 27,69 € auf 30,40 € pro Person. Die Ermittlung der maßgeblichen Grundstücksflächen erfolgte im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahrens, bei dem die Rücklaufquote der Fragebögen bei den Grundstückseigentümern etwa 95 % erreichte.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 33. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der Beschlussvorlage 2007/0203 die dritte Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung neuer Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2008.
Nach der vorliegenden Kalkulation erhöht sich der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 29,25 € pro Kubikmeter auf 30,28 € pro Kubikmeter. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben sieht die Änderung eine Anpassung von 9,55 € pro Kubikmeter auf 11,25 € pro Kubikmeter vor. Als wesentlicher Grund für diese Anpassung wird der kontinuierliche Rückgang der entsorgten Mengen angeführt, während die städtischen Kosten nicht im gleichen Maße sinken. Zudem wird auf einen Fehlbetrag von 24.118,08 € aus dem Jahr 2006 hingewiesen, der in der aktuellen Kalkulation nicht berücksichtigt wurde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die jährliche Belastung für Besitzer von Kleinkläranlagen aufgrund der geringen durchschnittlichen Entsorgungsmenge vergleichsweise niedrig bleibt. Bei den etwa 150 abflusslosen Gruben liegt die mittlere Entsorgungsmenge bei circa 60 Kubikmetern. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 42. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0190 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der zweiten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der neuen Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum ab dem 1. Januar 2008.
Die Grundlage der Vorlage bildet eine Gebührenbedarfsberechnung. Dabei wird auf die Mitteilungen der beteiligten Wasser- und Bodenverbände Bezug genommen. Während die Beitragssätze einiger Verbände unverändert bleiben, hat der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd seinen Beitragssatz reduziert. Im Gegensatz dazu haben der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sowie der Wasser- und Bodenverband Mittlere Issel Erhöhungen ihrer Beitragssätze angekündigt.
Die daraus resultierenden Gebührensätze pro Ar für bebaute und unbebaute Grundstücke variieren je nach Verband. Die Ermäßigungen bei den übrigen Verbänden werden mit einem reduzierten Fehlbetrag aus den Vorjahren begründet, der auf den Jahresabschluss von 2006 zurückzuführen ist.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die zweite Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Dezember 2007 sowie des Rates am 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 53. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008Zur Vorlage · 2007/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 3. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2008 neu festzusetzen. Grundlage der Vorlage ist eine detaillierte Gebührenbedarfsberechnung.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinken die Gebühren für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Wertstoffgefäße im Vergleich zum Vorjahr. So reduziert sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 145,96 € auf 139,50 €, während die Gebühr für ein 240-Liter-Wertstoffgefäß von 11,37 € auf 3,11 € fällt. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall sinkt geringfügig von 0,47 € auf 0,46 € pro Kilogramm.
Diese Entwicklung wird zum einen durch die Senkung der Gebührensätze des Kreises Wesel für die Entsorgung von Restabfall, Sperrgut sowie Baum- und Strauchschnitt begründet. Zum anderen führt ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2006 sowie steigende Erstattungen aus der Altpapierverwertung zu der Anpassung. Die Erstattungen des Kreises Wesel basieren auf den Marktpreisen für Altpapier, die laut Statistischem Bundesamt im Zeitraum von Oktober 2006 bis Oktober 2007 gestiegen sind.
Der Gesamtaufwand für die Gebührenpflichtigen verringert sich nach den Berechnungen von 2.124.765 € auf 2.007.710 €. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 6Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0182 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2007/0182 eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gewerblicher Art ab dem 1. Januar 2008 einzustellen. Hierzu soll die entsprechende Regelung in § 1 Ziffer 1 der Satzung gestrichen werden.
Nach der aktuellen Satzung unterliegen gewerbliche Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuer, wobei bestimmte Ausnahmen für nicht gewerbliche Veranstaltungen von Vereinen oder für gemeinnützige Zwecke bestehen. Die Verwaltung führt aus, dass die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen und anderen Veranstaltungen in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führen kann, da der Schwerpunkt einer Veranstaltung nicht immer anhand objektiver Kriterien eindeutig feststellbar ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Tanzveranstaltungen die private Kulturförderung erschweren kann, wenn gewerbliche Veranstalter auftreten.
Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist der administrative Aufwand sowie das geringe Steueraufkommen, welches sich jährlich auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro beläuft. Es wird zudem auf die Regelungen in der Nachbargemeinde Raesfeld verwiesen, wo die Durchführung von Tanzveranstaltungen insgesamt steuerfrei ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 7Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für die Durchführung von BrauchtumsfeuernZur Vorlage · 2007/0181 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung von Brauchtumsfeuern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamminkeln. Grundlage für diesen Vorgang ist die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG NRW). Gemäß der neuen Fassung des § 7 Abs. 1 LImSchG NRW ist das Verbrennen von Gegenständen, wie etwa pflanzlichen Abfällen, bei Brauchtumsfeuern untersagt, sofern die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden kann.
Die Verordnung sieht vor, die Einzelheiten zur Durchführung solcher Feuer, wie etwa Oster-, Martins- oder Johannisfeuer, rechtlich zu regeln. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer Anzeigepflicht. Diese ermöglicht es der Verwaltung, im Einzelfall die Gefährdung oder Belästigung der Allgemeinheit zu prüfen und gegebenenfalls Verbote auszusprechen. Zudem soll die Anzeigepflicht dazu dienen, Sicherheitshinweise an die Verantwortlichen zu übermitteln und die örtliche Feuerwehr über die geplanten Feuer zu informieren, um Fehlalarme zu vermeiden.
Der vorliegende Text basiert auf einem Entwurf der Arbeitsgemeinschaft der Ordnungsamtsleiter im Kreis Wesel, der im Auftrag der Konferenz der Hauptgemeindebeamten erstellt wurde. Ziel ist eine einheitliche Regelung innerhalb der Kommunen des Kreises. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verordnung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 8Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten HamminkelnZur Vorlage · 2007/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsamt im Kirchenkreis Wesel hat für das Kindergartenjahr 2007/2008 einen Zuschuss zu den Betriebskosten für den evangelischen Kindergarten in Hamminkeln beantragt. Dieser Antrag umfasst eine Beteiligung an den Trägerkosten, wie sie bereits im Vorjahr geleistet wurde.
Im Zuge des Beginns des Kindergartenjahres 2007/2008 wurde eine Gruppe in der Einrichtung an der Mehrhooger Straße geschlossen. Gleichzeitig wurde eine große altersgemischte Gruppe in eine Tagesstättengruppe umgewandelt. Als Grund für die Änderung wird angegeben, dass der Bedarf für die Fortführung der altersgemischten Gruppe aufgrund des Angebots der Offenen Ganztagsschule nicht mehr bestand.
Die Beurteilung der Anträge erfolgt auf Grundlage der pastoralen Grundversorgung. Basierend auf der Einwohnerstatistik zum 31.12.2006 leben 9.516 evangelische Gemeindemitglieder im Stadtgebiet. Die evangelische Kirche unterhält insgesamt sechs Kindergartengruppen in Brünen und Hamminkeln. Nach der Berechnungsmethode der pastoralen Grundversorgung ergibt sich bei dieser Mitgliederzahl eine theoretische Gruppenstärke von 6,3. Da die tatsächliche Anzahl von 6,0 Gruppen unter diesem Wert liegt, schlägt die Verwaltung vor, für das betreffende Kindergartenjahr keine weiteren Trägeranteile zu übernehmen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der evangelischen Kirchengemeinde Hamminkeln keinen Zuschuss zu gewähren.
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Beratungsfolge
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 28.11.2007 · Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport (13. Sitzung)
- 9Vorschlag für die Verteilung des Gewinnanteils der Verbandssparkasse Wesel aus dem Jahr 2006Zur Vorlage · 2007/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Verteilung eines Gewinnanteils der Verbands-Sparkasse Wesel aus dem Geschäftsjahr 2006. Laut Mitteilung der Sparkasse steht der Stadt ein Betrag in Höhe von 32.000,00 Euro zur Verfügung.
Die Verwaltung legt für die Verwendung dieser Mittel einen Verteilungsschlüssel vor, der verschiedene gesellschaftliche Bereiche berücksichtigt. Während der Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport bereits über die Zuweisungen an Kindergärten und Sportvereine beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst hat, umfasst die aktuelle Vorlage zusätzlich die Mittel für musiktreibende Vereine sowie die Musikschule.
Der konkrete Vorschlag sieht eine Zuweisung von 16.832,00 Euro an Sportvereine und 10.580,00 Euro an Kindergärten vor. Für die Musikschule ist ein Betrag von 3.280,00 Euro vorgesehen, während für musiktreibende Vereine 1.308,00 Euro veranschlagt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll auf Basis dieser Vorberatung beschließen, der Verbands-Sparkasse Wesel diesen Verteilungsvorschlag für den Gewinnanteil des Jahres 2006 zu unterbreiten.
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Beratungsfolge
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 102. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassungen sind die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1. Januar 2008 sowie das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz).
Im Rahmen der Neuregelung sollen die Denkmalschutzaufgaben vom Bauausschuss auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen werden. Zudem wird die Streichung des Akteneinsichtsrechts für Ausschussvorsitzende in der Hauptsatzung vorgenommen, da dieses nun abschließend durch die Gemeindeordnung NRW geregelt ist. Für sachkundige Bürger wird die Gewährung von Sitzungsgeld bei der Teilnahme an Fraktionssitzungen unabhängig von einem Vertretungsfall festgeschrieben.
Die Satzung soll zudem den Kreis der genehmigungspflichtigen Verträge erweitern, indem neben dem Bürgermeister und den Beigeordneten nun auch Dezernats- und Amtsleitungen ohne Beigeordnetenstatus erfasst werden. Hinsichtlich der Personalentscheidungen wird vorgeschlagen, dass arbeitsrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen im Einvernehmen mit dem Haupt- und Finanzausschuss zu treffen sind. Eine redaktionelle Änderung stellt die Übereinstimmung der Regelungen zum Probebeamtenverhältnis mit dem Landesbeamtengesetz sicher.
Die Vorlage sieht eine zweigeteilte Abstimmung im Rat vor, da für Änderungen der dienstrechtlichen Regelungen in § 15 das Stimmrecht des Bürgermeisters gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Verabschiedung der vorgeschlagenen Anpassungen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 113. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vom 01.10.1999Zur Vorlage · 2007/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die dritte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Anpassungen ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz). Die Änderungen orientieren sich an der Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Im Rahmen der Neuregelung sollen die Paragrafen 5a und 29a gestrichen werden, da durch das neue Auskunftsrecht einzelner Ratsmitglieder gegenüber dem Bürgermeister die bisherigen Regelungen zum Informationsrecht des Rates und der Fraktionen entbehrlich geworden sind. In Bezug auf den Ausschluss der Öffentlichkeit bei bestimmten Angelegenheiten wird klargestellt, dass dieser primär bei Verträgen, in denen die Gemeinde als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Pächter auftritt, vorgesehen ist. Zudem wird festgelegt, dass im Einzelfall stets zu prüfen ist, ob ein Ausschluss der Öffentlichkeit geboten ist.
Weitere Anpassungen betreffen die Befangenheitsregelung sowie die redaktionelle Präzisierung des Stimmrechts des Bürgermeisters. Die Vorlage sieht zudem vor, dass der Bürgermeister bei Wahlen das Recht erhält, einer offenen Abstimmung zu widersprechen. Ergänzend werden die Pflichten der Ausschussvorsitzenden bei der Aufnahme von Tagesordnungspunkten sowie die Definition von Fraktionen an das neue Kommunalrecht angepasst. Abschließend werden datenschutzrechtliche Bestimmungen in die Geschäftsordnung aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 12Neufassung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung in HamminkelnZur Vorlage · 2007/0212 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufassung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung in Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Änderung des Namens der Einrichtung. Nach einem Arbeitstitel soll die Einrichtung künftig unter der Bezeichnung „Gemeinschaftsbetrieb Hamminkeln (GBH)“ firmieren.
Zudem wird vorgeschlagen, den Paragraph 4 Absatz 2 der bisherigen Satzung zu streichen. Diese Anpassung dient der Angleichung an die aktuelle Fassung der Eigenbetriebsverordnung. Das bisherige Mitwirkungsverbot für Mitglieder des Betriebsausschusses, die in regelmäßigen Geschäftsbeziehungen oder im Wettbewerb zur Einrichtung stehen, soll durch eine Regelung ersetzt werden, die sich auf einzelne Beratungspunkte bei Vorliegen von Befangenheitsgründen beschränkt.
Ein weiterer Punkt der Neufassung betrifft die Regelungen zu dienstrechtlichen Entscheidungen. Aufgrund des Kommunalwesens-Reformgesetzes vom 9. Oktober 2007 müssen die Zuständigkeiten für beamten-, arbeits- und tarifrechtliche Entscheidungen angepasst werden. Die Neufassung der Betriebssatzung soll die Änderungen der Hauptsatzung berücksichtigen, wonach bestimmte personalrechtliche Entscheidungen für Bedienstete in Führungsfunktionen im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss zu treffen sind. Mit der Verabschiedung der Neufassung wird zudem die Notwendigkeit einer Vorberatung von Personalangelegenheiten im Betriebsausschuss für diese spezifischen Fälle aufgehoben. Der Rat wird gebeten, die Neufassung der Betriebssatzung in der beigefügten Fassung zu beschließen.
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- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 13Erwerb einer Vereinsmitgliedschaft im Rahmen der Leader FörderungZur Vorlage · 2007/0217 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2007/0217 befasst sich mit dem Erwerb einer Vereinsmitgliedschaft im Rahmen des LEADER-Förderprogramms der Europäischen Union für den ländlichen Raum. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wurde die Region Lippe-Issel-Niederrhein, welche die Kreise Wesel, Borken und Kleve umfasst, als eine der zehn teilnahmeberechtigten Regionen in Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben.
Das LEADER-Programm dient der Umsetzung innovativer Projektideen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Für die Umsetzung der Konzepte ist die Bildung einer rechtsfähigen Institution erforderlich. Das zuständige Ministerium empfiehlt hierfür die Gründung eines Vereins. Die Struktur der lokalen Aktionsgruppe (LAG) sieht vor, dass die Institution zu mindestens 50 Prozent von Wirtschafts- und Sozialpartnern aus der Region getragen wird, während die verbleibende Hälfte durch die sechs beteiligten Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Raesfeld, Rees, Schermbeck und Wesel bereitgestellt wird.
Die Gründung des Vereins LAG Lippe-Issel-Niederrhein e.V. ist für die zweite Jahreshälfte 2008 vorgesehen. Der vorgeschlagene Beschluss für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, dem Verein LAG Lippe-Issel-Niederrhein e.V. für den Förderzeitraum von 2008 bis 2013 beizutreten.
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- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 14Dingdener KirmesZur Vorlage · 2007/0210 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2007/0210 liegt ein Antrag zur Aufhebung der dauerhaften Festsetzung der „Dingdener Kirmes“ als Volksveranstaltung gemäß § 60 b der Gewerbeordnung vor. Der bisherige Veranstalter, der Heimatverein Dingden e.V., hat der Verwaltung schriftlich mitgeteilt, dass die Kirmes nach einem einstimmigen Beschluss der Vorstandsversammlung zukünftig nicht mehr durchgeführt wird.
Aufgrund dieser Entscheidung ist die formale Aufhebung der Festsetzung gemäß § 69 b Abs. 3 der Gewerbeordnung erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Interessenten, die sich an die Stadt herangetreten haben, um die Durchführung der Veranstaltung in Zukunft zu übernehmen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Verbesserung der Situation durch die Stadt als Veranstalter nicht möglich sei. Ein wesentlicher Grund hierfür liegt in der Abhängigkeit von der Beteiligung der Schausteller und des Publikums, die durch einen Wechsel des Veranstalters nicht beeinflussbar sei. Zudem wird darauf verwiesen, dass der bisherige Verein bereits in den vergangenen Jahren Versuche unternommen hat, dem Rückgang der Beteiligung entgegenzuwirken. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.12.2007 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen