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Beschlussvorlage

3. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Festsetzung der Gebührensätze ab dem 01.01.2008

2007/0193

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 3. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2008 neu festzusetzen. Grundlage der Vorlage ist eine detaillierte Gebührenbedarfsberechnung.

Nach den vorliegenden Berechnungen sinken die Gebühren für verschiedene Restabfallgefäße sowie für Wertstoffgefäße im Vergleich zum Vorjahr. So reduziert sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 145,96 € auf 139,50 €, während die Gebühr für ein 240-Liter-Wertstoffgefäß von 11,37 € auf 3,11 € fällt. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall sinkt geringfügig von 0,47 € auf 0,46 € pro Kilogramm.

Diese Entwicklung wird zum einen durch die Senkung der Gebührensätze des Kreises Wesel für die Entsorgung von Restabfall, Sperrgut sowie Baum- und Strauchschnitt begründet. Zum anderen führt ein Überschuss aus der Betriebsabrechnung des Jahres 2006 sowie steigende Erstattungen aus der Altpapierverwertung zu der Anpassung. Die Erstattungen des Kreises Wesel basieren auf den Marktpreisen für Altpapier, die laut Statistischem Bundesamt im Zeitraum von Oktober 2006 bis Oktober 2007 gestiegen sind.

Der Gesamtaufwand für die Gebührenpflichtigen verringert sich nach den Berechnungen von 2.124.765 € auf 2.007.710 €. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Entwurfsfassung zu beschließen.

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