Ausweisung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen östlich der B 473 und nördlich "Weikensee" in Hamminkeln - Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen im Bereich östlich der B 473 und nördlich des Weikensees. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben eines ansässigen Unternehmens, dessen Erweiterungsmöglichkeiten am derzeitigen Standort durch den Zugriff auf zusätzliche Flächen gesichert wurden. Da diese Flächen im aktuellen Flächennutzungsplan sowie im geltenden Gebietsentwicklungsplan (GEP) nicht als gewerbliche Nutzungen ausgewiesen sind, ist eine planungsrechtliche Änderung erforderlich.
Der betreffende Bereich zwischen der A 3, der B 473, dem Weikensee und der Issel ist im aktuellen Gebietsentwicklungsplan lediglich als Freihaltebereich eingestuft. Eine Neudarstellung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GiB-Flächen) im Bereich nördlich des Weikensees kann laut Vorlage nur durch ein Änderungsverfahren des GEP realisiert werden. Dies würde einen Flächentausch beinhalten, bei dem entsprechende Flächen im westlichen Bereich aufgegeben und in den Bereich nördlich des Weikensees verlagert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Fläche nördlich des Weikensees für die allgemeine gewerbliche Entwicklung geeignet sei, da im westlichen Bereich des bestehenden Gewerbegebiets weiterhin Reserveflächen zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Stellung eines Antrags auf GEP-Änderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007kein Ergebnis hinterlegt
- 21.11.2007kein Ergebnis hinterlegt
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