Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens gem. § 13 BauGBZur Vorlage · 2007/0174 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln betrifft die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“. Es wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB beantragt.
Die städtebauliche Zielsetzung der Änderung besteht darin, Wohnnutzungen in Dachgeschossen einzuschränken bzw. zu verhindern und die Errichtung von Kellergeschossen auszuschließen. Durch diese textlichen Festsetzungen soll der Gebietscharakter des Wochenendhausgebiets gewahrt und eine Ausweitung der Bauart, wie sie im zuletzt entstandenen Teilbaugebiet erfolgt ist, unterbunden werden.
Ein weiterer Aspekt der Planung ist die geplante Zurücknahme der baulichen Nutzung des im Südosten gelegenen Teilbaugebiets 3. Da für dieses Gebiet eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Wochenendhäusern innerhalb der geltenden 7-Jahresfrist gestellt wurde, besteht die Möglichkeit von Entschädigungsansprüchen. Um diese zu vermeiden, sieht die vorliegende Planung vor, die Änderungen vorerst ausschließlich auf textliche Festsetzungen zu beschränken. Das Teilbaugebiet 3 verbleibt daher zunächst mit seinen bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, dem Rat der Stadt den erneuten Aufstellungsbeschluss vorzulegen und die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 22. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden-Süd" und 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 "Ortskern östlich der B 473 (ehemals B 473, jetzt L 602) in Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse BeteZur Vorlage · 2007/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2007/0175 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden-Süd“ sowie die siebte Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 6 „Ortskern östlich der B 473 in Dingden“. Die Planung umfasst die planungsrechtliche Absicherung einer Schulbushaltestelle, die Sicherstellung einer Fahrkurve für Schulbusse an der Einmündung „Up de Woort / Weberstraße“ sowie die Verlegung einer Spielplatzfläche und die Neuordnung von Baugrundstücken. Die Haltestelle soll in den Bereich der Straße „Dorfbruch“ verlegt werden, wobei die Nutzung auf Busse, Radfahrer und Fußgänger beschränkt bleibt. Zudem ist ein verkehrsberuhigter Ausbau der Straße „Up de Woort“ vorgesehen. Durch die Verlagerung der Haltestelle wird die Wohnbaufläche erweitert und die Verkehrsfläche reduziert. Die Planung sieht zwei Spielplätze für etwa 200 Wohneinheiten vor.
Im Rahmen der Abwägung sind verschiedene Belange von Behörden und Institutionen berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW fordert eine Verwaltungsvereinbarung zur Einmündungsänderung, während die Deutsche Telekom eine Vorlaufzeit von drei Monaten für Abstimmungen benötigt. Die Handwerkskammer Düsseldorf thematisiert den Flächenverbrauch einer Autohaus-Ausstellungsfläche. Die NGW fordert einen Mindestabstand zwischen Bäumen und Gasleitungen, und der Wasser- und Bodenverband weist auf die Notwendigkeit einer neuen Genehmigung für den Wasserlauf 1621 hin. Zudem fordert die Bezirksregierung Düsseldorf eine Kampfmittelüberprüfung vor Baubeginn. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehend dem Rat der Stadt, der Anregung zur Verlagerung der Haltestelle zu folgen, die Hinweise der Behörden zu beachten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 3Ausweisung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen östlich der B 473 und nördlich "Weikensee" in Hamminkeln - Antrag auf Änderung des GebietsentwicklungsplanesZur Vorlage · 2007/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Ausweisung zusätzlicher gewerblicher Bauflächen im Bereich östlich der B 473 und nördlich des Weikensees. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben eines ansässigen Unternehmens, dessen Erweiterungsmöglichkeiten am derzeitigen Standort durch den Zugriff auf zusätzliche Flächen gesichert wurden. Da diese Flächen im aktuellen Flächennutzungsplan sowie im geltenden Gebietsentwicklungsplan (GEP) nicht als gewerbliche Nutzungen ausgewiesen sind, ist eine planungsrechtliche Änderung erforderlich.
Der betreffende Bereich zwischen der A 3, der B 473, dem Weikensee und der Issel ist im aktuellen Gebietsentwicklungsplan lediglich als Freihaltebereich eingestuft. Eine Neudarstellung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GiB-Flächen) im Bereich nördlich des Weikensees kann laut Vorlage nur durch ein Änderungsverfahren des GEP realisiert werden. Dies würde einen Flächentausch beinhalten, bei dem entsprechende Flächen im westlichen Bereich aufgegeben und in den Bereich nördlich des Weikensees verlagert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass die Fläche nördlich des Weikensees für die allgemeine gewerbliche Entwicklung geeignet sei, da im westlichen Bereich des bestehenden Gewerbegebiets weiterhin Reserveflächen zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung mit der Stellung eines Antrags auf GEP-Änderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 4Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nördlich der Kampstraße und westlich der Bahn in DingdenZur Vorlage · 2007/0177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2007/0177 liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Fläche im Ortsteil Dingden vor. Das betreffende Grundstück liegt nördlich der Kampstraße und westlich der Bahnlinie, unmittelbar südlich des Baugebietes Am Hövel / Weidenstraße. Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und umfasst etwa 4.500 Quadratmeter.
Der Entwurf sieht eine Wohnbebauung aus sechs freistehenden Einzelhäusern vor, die über einen Stichweg an die Weidenstraße angeschlossen werden sollen. Zudem ist eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Kampstraße geplant, die auf nicht störendes Gewerbe oder Büronutzung beschränkt wäre.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Fläche im geltenden Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist und kein Bebauungsplan existiert. Zudem sieht das im Jahr 2001 beschlossene Strukturkonzept „Dingden-West“ für diesen Bereich eine Grünfläche vor, die als Puffer zwischen gewerblichen Nutzungen und Wohngebieten dienen soll. Da die Abstände zwischen den südlich der Kampstraße gelegenen Industriebetrieben und der Wohnbebauung bereits nicht den Vorgaben des Abstandserlasses NRW entsprechen, wird eine weitere Verfestigung der Bebauung als nicht tragfähig bewertet.
Aufgrund der städtebaulichen Sachlage empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Mehrhoog"Zur Vorlage · 2007/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Mehrhoog“. Grundlage der Vorlage sind zwei Bauvoranfragen für ein Grundstück im Bereich zwischen Heitkampweg und Wolfstrang. Das erste Vorhaben sieht die Errichtung eines Produktionsbetriebes für Fleisch- und Wurstwaren vor, was nach aktuellem Bebauungsplan grundsätzlich genehmigungsfähig wäre. Die zweite Anfrage betrifft den Bau eines Betriebsleiterwohnhauses, dessen Standort im geltenden Plan als Grünfläche mit der Zweckbindung einer Kleingartenanlage festgesetzt ist, wodurch das Vorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig ist.
Zudem besteht nach Angaben der Antragsteller Bedarf an einer Erweiterung der Gewerbegrundstücke in Richtung Wolfstrang, um die langfristige Sicherung des Produktionsbetriebes zu gewährleisten. Eine solche Erweiterung würde eine Änderung der Festsetzungen zur Bautiefe erfordern und eine Inanspruchnahme der Grünfläche bedeuten. Als planerische Alternative wird vorgeschlagen, die Bautiefe der gesamten Bauzeile östlich des Heitkampweges zu erweitern und im Gegenzug die Kleingartennutzung innerhalb der Grünfläche sowie den Gehweg entlang des Wolfstranges zurückzunehmen, um die Auenfunktion zu stärken.
Aufgrund der Nähe zum Niederungsbereich des Wolfstranges empfiehlt die Verwaltung, vor einem formellen Änderungsverfahren die fachlichen Belange der Landschafts- und Wasserbehörde zu prüfen. Bei grundsätzlicher Zustimmung zur vorgeschlagenen Konzeption kann im Anschluss ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
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- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 6Verkehrsplanung Tövener Straße, Goethestraße, Lessingstraße und Heinrich-Heine-Straße in Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2007/0179 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2007/0179 befasst sich mit der Verkehrsplanung für die Tövener Straße, Goethestraße, Lessingstraße und Heinrich-Heine-Straße im Ortsteil Mehrhoog. Gemäß dem Investitionsplan ist für das Jahr 2008 ein Ausbau dieser Straßen vorgesehen. Zur Vorbereitung der Beratungen fand bereits eine Anliegerversammlung statt, bei der verschiedene Planungsvarianten thematisiert wurden.
Die Verwaltung empfiehlt den verkehrsberuhigten Ausbau gemäß der überarbeiteten Planung. Eine von einigen Anliegern angestrebte Bauweise als Pflasterstraße ohne Einbauten und ohne Gehweg wird von der Verwaltung nicht als Alternative angesehen, da dies die Sicherheit der Fußgänger in der vorgesehenen 30 km/h-Zone beeinträchtigen würde. Auch der Wunsch nach einer Kostenminimierung soll laut Vorlage nicht zu einem Verzicht auf den verkehrsberuhigten Ausbau führen. Als Beispiel für die Kostenstruktur wird die Tövener Straße angeführt, bei der die Integration von sechs Pflanzbeeten die Gesamtkosten um etwa 3,0 Prozent erhöht.
Die finanziellen Mittel für das Vorhaben sind im Haushalt 2008 bereitzustellen. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurfsbeschluss zum Ausbau der genannten Straßen auf Basis der überarbeiteten Planung zu fassen. Die Beratung im Ausschuss ist für den 21. November 2007 und die Entscheidung im Rat für den 17. Dezember 2007 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 7Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung in Loikum - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2007/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2007/0180 eine Stellungnahme zum Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung in Loikum abgegeben. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 2. Dezember 1996 sah vor, dass die Abgrabung im Bereich Kleine Issel / Rissenweg bis zum 31. Dezember 2007 befristet ist, während die Herrichtung der Flächen bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein muss.
Das verantwortliche Unternehmen hat beim Landrat des Kreises Wesel eine Verlängerung der Fristen beantragt. Als Gründe für den Antrag werden ein verzögerter Beginn der Abgrabungstätigkeit sowie konjunkturell bedingte Absatzrückgänge angeführt, wodurch der Kiesabbau langsamer voranschritt als geplant. Die beantragte Verlängerung sieht eine zusätzliche Zeitspanne von fünf Jahren für die Herstellung des Gewässers und von drei Jahren für die Herrichtung der Flächen vor. Damit würde die planfestgestellte Abgrabung spätestens am 31. Dezember 2012 enden. Die Zusammenlegung der beiden Fristen auf einen gemeinsamen Termin wird damit begründet, dass die Herstellung des Gewässers und die Flächenherrichtung nun zeitgleich und nicht mehr zeitversetzt erfolgen sollen.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die beantragte Fristverlängerung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung in Loikum zu erheben.
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- 17.12.2007 · Rat (24. Sitzung)
- 21.11.2007 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen