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Beschlussvorlage

Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung in Loikum - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2007/0180

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2007/0180 eine Stellungnahme zum Antrag auf Fristverlängerung der Abgrabung in Loikum abgegeben. Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss vom 2. Dezember 1996 sah vor, dass die Abgrabung im Bereich Kleine Issel / Rissenweg bis zum 31. Dezember 2007 befristet ist, während die Herrichtung der Flächen bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein muss.

Das verantwortliche Unternehmen hat beim Landrat des Kreises Wesel eine Verlängerung der Fristen beantragt. Als Gründe für den Antrag werden ein verzögerter Beginn der Abgrabungstätigkeit sowie konjunkturell bedingte Absatzrückgänge angeführt, wodurch der Kiesabbau langsamer voranschritt als geplant. Die beantragte Verlängerung sieht eine zusätzliche Zeitspanne von fünf Jahren für die Herstellung des Gewässers und von drei Jahren für die Herrichtung der Flächen vor. Damit würde die planfestgestellte Abgrabung spätestens am 31. Dezember 2012 enden. Die Zusammenlegung der beiden Fristen auf einen gemeinsamen Termin wird damit begründet, dass die Herstellung des Gewässers und die Flächenherrichtung nun zeitgleich und nicht mehr zeitversetzt erfolgen sollen.

Die Verwaltung stellt fest, dass durch die beantragte Fristverlängerung keine planungsrechtlichen Belange der Stadt Hamminkeln berührt werden. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, keine Einwendungen gegen die beantragte Verlängerung der Abgrabung in Loikum zu erheben.

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