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Beschlussvorlage

Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 30. August 2009 hier: Wahlprüfung

2009/0159

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2009/0159 befasst sich mit der Wahlprüfung der am 30. August 2009 durchgeführten Wahl des Bürgermeisters sowie der Vertretung der Stadt Hamminkeln. Gegen die Wahl der Vertretung wurde von einem Wahlberechtigten ein Einspruch eingelegt.

Der Einspruch bezieht sich auf Unregelmäßigkeiten bei der Wahlvorbereitung im Wahlbezirk 1.0. Dabei wurden 15 Briefwählern Stimmzettel für einen anderen Wahlbezirk ausgehändigt bzw. zugestellt. Infolgedessen wurden diese 15 Stimmzettel vom Wahlvorstand als ungültig erklärt, da die Stimmzettel nicht für den jeweiligen Wahlbezirk gültig waren.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Unregelmäßigkeit keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis oder die Sitzverteilung im Rat hatte. Eine mathematische Überprüfung der Mandatsverteilung mittels des Divisorverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers ergab keine Änderung der Sitzzuteilung, selbst wenn alle 15 Stimmen einer anderen Partei zugeordnet worden wären. Zudem wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Wahlvorstandes, die Stimmzettel für ungültig zu erklären, den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Aufgrund der Prüfungsergebnisse empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, sowohl die Wahl des Bürgermeisters als auch die Wahl der Vertretung für gültig zu erklären. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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