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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Hamminkeln am 30. August 2009 hier: WahlprüfungZur Vorlage · 2009/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0159 befasst sich mit der Wahlprüfung der am 30. August 2009 durchgeführten Wahl des Bürgermeisters sowie der Vertretung der Stadt Hamminkeln. Gegen die Wahl der Vertretung wurde von einem Wahlberechtigten ein Einspruch eingelegt.
Der Einspruch bezieht sich auf Unregelmäßigkeiten bei der Wahlvorbereitung im Wahlbezirk 1.0. Dabei wurden 15 Briefwählern Stimmzettel für einen anderen Wahlbezirk ausgehändigt bzw. zugestellt. Infolgedessen wurden diese 15 Stimmzettel vom Wahlvorstand als ungültig erklärt, da die Stimmzettel nicht für den jeweiligen Wahlbezirk gültig waren.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Unregelmäßigkeit keinen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis oder die Sitzverteilung im Rat hatte. Eine mathematische Überprüfung der Mandatsverteilung mittels des Divisorverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers ergab keine Änderung der Sitzzuteilung, selbst wenn alle 15 Stimmen einer anderen Partei zugeordnet worden wären. Zudem wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Wahlvorstandes, die Stimmzettel für ungültig zu erklären, den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Aufgrund der Prüfungsergebnisse empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, sowohl die Wahl des Bürgermeisters als auch die Wahl der Vertretung für gültig zu erklären. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 12.11.2009 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 2Wahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 2009/0165 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0165 regelt das Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Besetzung ist die bereits in der Sitzung vom 28. Oktober 2009 beschlossene Mitgliederzahl sowie das festgelegte Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern. Die Vorlage sieht vor, dass die Ausschüsse durch die Ratsmitglieder gebildet werden. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ausreichend. Kommt kein einheitlicher Vorschlag zustag, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens.
Die Besetzung der Ausschüsse umfasst neben den ordentlichen Mitgliedern auch die Wahl von persönlichen Stellvertretern. Für den Fall, dass sowohl ein Ausschussmitglied als auch dessen persönlicher Stellvertreter verhindert sind, wird vorgeschlagen, dass die Vertretung durch die jeweiligen Fraktionsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge erfolgt. Bei der Wahl der Stellvertreter ist zu beachten, dass Ratsmitglieder nur durch Ratsmitglieder vertreten werden können, um die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse nicht zu gefährden.
Die Vorlage legt zudem die Struktur der verschiedenen Ausschüsse fest, darunter der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie Ausschüsse für Schule, Jugend, Soziales und Sport, Feuerwehr, Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, Betrieb sowie der Umlegungsausschuss. Für den Umlegungsausschuss ist eine Beratung zur personellen Besetzung der Vorsitzendenfunktion für eine spätere Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 3Verteilung der AusschussvorsitzeZur Vorlage · 2009/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0163 befasst sich mit der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der Bestimmung von stellvertretenden Vorsitzenden für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln. Es wird vorgeschlagen, für jeden Ausschuss neben einem Vorsitzenden auch einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung dient dazu, die Bestellung von Ad-hoc-Vorsitzenden im Falle einer Verhinderung der primären Besetzung zu vermeiden. Die Besetzung der Stellvertretungen muss durch stimmberechtigte Ratsmitglieder aus den jeweiligen Ausschüssen erfolgen.
Das Verfahren zur Besetzung folgt den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Sollten die Fraktionen keine Einigung erzielen oder ein Widerspruch durch mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder erfolgen, wird das Zugreifverfahren nach dem d'Hondt-Verfahren angewandt. Dabei orientiert sich die Verteilung an der Fraktionsstärke. Die Fraktionen haben zudem das Recht, sich zur Erlangung von Ausschussvorsitzen zusammenzuschließen.
Für den Haupt- und Finanzausschuss ist der Bürgermeister als Vorsitzender vorgesehen, wobei die Stellvertretungen aus dem Ausschuss selbst gewählt werden. Während für den Wahlprüfungsausschuss bereits eine Einigung vorliegt, stehen die Besetzungen für den Rechnungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport, den Feuerschutzausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den Betriebsausschuss noch aus. Die Vorlage enthält einen konkreten Vorschlag zur Besetzung dieser Positionen durch die Fraktionen CDU, SPD, FDP, B’90 Grüne und USD.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 4Wahl von Vertretern der Stadt in Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2009/0164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0164 regelt die Wahl von Vertretern der Stadt Hamminkeln in Gremien von Drittorganisationen sowie die Festlegung von Vorschlagsrechten. Die Besetzung dieser Mandate erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels des Hare-Niemeyer-Verfahrens oder durch unmittelbare Entsendung. Für Gremien, in denen mehrere Vertreter entsandt werden, ist die Teilnahme des Bürgermeisters oder einer von ihm vorgeschlagenen Vertretung der Verwaltung vorgesehen.
Der Umfang der Besetzungen umfasst verschiedene Zweckverbände, darunter den Sparkassenzweckverband, den Wasserversorgungsverband Wittenhorst, den Schulverband Brünen-Weselerwald-Dämmerwald, den Volkshochschul-Zweckverband, die Euregio Rhein-Waal sowie den Nahverkehrszweckverband Niederrhein. Zudem sind Vertreter für sonstige Einrichtungen wie den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund, die Derik-Baegert-Gesellschaft, Schulkonferenzen, das Jugendzentrum sowie den Förderverein Fachhochschule Niederrhein zu bestimmen.
Für die Wasser- und Bodenverbände der Unteren, Mittleren und Oberen Issel ist aufgrund auslaufender Amtszeiten zum 31.12.2009 eine Neubesetzung erforderlich. Hierbei müssen die Vertreter im Verbandsausschuss Gewässer-Eigentümer oder Anlieger sein. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Verbandsvorstand und im Verbandsausschuss ist ausgeschlossen. Der Beschluss umfasst zudem die Festlegung von Vertretern für den Vorstand der Gruppe Erschwerer sowie die Zuweisung von Vorschlagsrechten. Der Bürgermeister wird beauftragt, die daraus resultierenden Weisungen an die gewählten Personen zu erteilen.
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- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 5Neufassung der Ehrenordnung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2009/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0138 sieht eine Neufassung der Ehrenordnung der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für diese Neufassung ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche Rats- und Ausschussmitglieder dazu verpflichtet, Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, sofern dies für die Ausübung ihres Mandats relevant ist. Zudem regelt das Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Mitteilungspflichten gegenüber dem Bürgermeister, dessen Aufgabe die jährliche Bekanntmachung dieser Angaben in geeigneter Form ist.
Der Entwurf der neuen Ehrenordnung orientiert sich in wesentlichen Teilen an der Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen. Nach der Neufassung sollen die erforderlichen Angaben gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz jährlich im Amtsblatt der Stadt Hamminkeln veröffentlicht werden, wobei die Amtsblätter dauerhaft auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zur Ehrenordnung liegt ein Auskunftsbogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor, der nach der Verabschiedung an alle Mitglieder des Rates und der Ausschüsse versendet werden soll. Dieser Bogen enthält eine Zustimmungserklärung zur Weiterleitung von Informationen an Zweckverbände oder öffentlich-rechtliche Körperschaften, um eine mehrfache Datenerhebung bei Mitgliedern in entsprechenden Organen zu vermeiden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Ehrenordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 6Herstellung eines ''Bürgerradweges'' parallel der Provinzialstraße in Wertherbruch - Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW -Zur Vorlage · 2009/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Anlage eines sogenannten Bürgerradweges in Wertherbruch. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Radweges südwestlich der Provinzialstraße (L 896) zwischen der Provinzialstraße 70 und der B 67 (Bocholter Straße) vor. Die Planung basiert auf den Entwürfen des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Der Radweg soll einem leicht reduzierten Standard entsprechen, der jedoch die aktuellen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Um die für das Jahr 2009 vorgesehenen Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu sichern, ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich. Die vorliegende Vorlage sieht eine Anpassung der Vereinbarung bezüglich der technischen Ausführung vor. Bei einer bituminösen Befestigung mit einem spezifischen Schichtenaufbau aus Oberbodenabtrag, Geotextilgewebe, Frostschutzkies, Schotter-Tragschicht und einer bituminösen Tragdeckschicht kann der Radweg auf Wunsch der Stadt in die Baulast des Landesbetriebs übergehen. Eine gemeinsame Abnahme der Bauausführung ist hierfür vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich inklusive ökologischem Ausgleich auf etwa 367.637,50 Euro. Nach Abzug der Fördermittel verbleibt ein Eigenanteil der Stadt von 217.637,50 Euro. Die Kosten basieren auf einer gewerblichen Herstellung. Für den Grunderwerb werden die benötigten Flächen bis auf vier Anlieger kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auf einer Teilstrecke von etwa 300 Metern müssen Radfahrer vorübergehend auf die Fahrbahn geführt werden. Der Rat wird gebeten, der Vereinbarung zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 7Anregung gemäß § 24 GO NW hier: Antrag auf Verhinderung der Schließung des Bahnüberganges Marienvreder Straße / Liederner StraßeZur Vorlage · 2009/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0140 befasst sich mit dem Antrag eines Bürgers aus Dingden, die Schließung des Bahnüberganges Marienvreder Straße / Liederner Straße im Rahmen des Planvorhabens Westtangente zu verhindern. Ziel des Antrags ist es, den Bahnübergang in seinem derzeitigen Zustand zu belassen.
Das Projekt der Westtangente dient der Anbindung der Gewerbebetriebe im Westen Dingdens an das überörtige Verkehrsnetz, um die Ortsdurchfahrten in Dingden und Ringenberg zu entlasten. Die ursprüngliche Planung sah die Schließung des Bahnüberganges für den PKW- und LKW-Verkehr vor, um gewerblichen Erschließungsverkehr aus Wohngebieten wie der Kettelerstraße fernzuhalten.
Die Verwaltung führt aus, dass die Aufhebung des Bahnüberganges die Verbindung zwischen Dingden und Liedern unterbrechen würde, was für den motorisierten Verkehr Umwege über den Bahnübergang Tollberg oder die Bocholter Straße zur Folge hätte. Während der Übergang für Fußgänger und Radfahrer offenbleiben soll, betrifft die Schließung primär den PKW- und LKW-Verkehr. Da die Verkehrsmenge am Übergang mit etwa 1000 PKW pro Tag als bedeutsam einzustufen ist und eine gesicherte Prognose über die künftige Verkehrsverlagerung nach Fertigstellung der Westtangente nicht möglich ist, wird eine Verringerung der LKW-Nutzung als wahrscheinlich angenommen.
Die Verwaltung hält einen Verzicht auf die Schließung für denkbar und vertretbar, sofern durch Beschilderung sichergestellt wird, dass der Bahnübergang nur noch von Fußgängern, Radfahrern und PKW genutzt werden darf. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Antrag zu folgen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 07.10.2009 · Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (31. Sitzung)
- 8Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2009/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Hintergrund der Beschlussvorlage ist die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die darauf abzielt, Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen abzubauen und den Binnenmarkt zu fördern. Da die Richtlinie eine Umsetzung der Regelungsinhalte bis zum Ende des Jahres 2009 vorschreibt, besteht Anpassungsbedarf an der bestehenden Friedhofsmustersatzung.
Konkret ist die Neugestaltung von § 6 Absatz 1 der Satzung vorgesehen, welcher die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof regelt. Bisher müssen Steinmetze, Bildhauer, Gärtner und Bestatter für eine Zulassung durch die Friedhofsverwaltung den Nachweis über eine Eintragung in die Handwerksrolle, das Verzeichnis der Landwirtschaftskammer oder eine Meisterprüfung erbringen. Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu folgen und die Regelung um den Zusatz zu ergänzen, dass auch Personen zugelassen werden können, die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass Dienstleister aus anderen EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für eine Tätigkeit auf den hiesigen Friedhöfen erfüllen können.
Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass weitere Anträge zur Gestaltung von Grabstellen noch in Bearbeitung sind und zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf das Satzungswerk haben könnten.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 05.11.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 9Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 2009/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0157 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2010. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung durch die Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass der Haushaltsentwurf zunächst in den Fraktionen vorberaten wird. Im Anschluss sollen sich die Fachausschüsse mit dem Entwurf befassen. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im Dezember 2009 geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Einzelheiten verwiesen, die dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen sind, welcher im Rahmen der Sitzung vorgelegt wird. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2009 · Rat (2. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen