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Beschlussvorlage

5. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2010

2009/0199

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2009/0199 eine 5. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2010.

Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation erhöht sich der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 31,90 € pro Kubikmeter auf 32,56 € pro Kubikmeter. Im Gegensatz dazu verringert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 11,28 € pro Kubikmeter auf 11,04 € pro Kubikmeter.

Grundlage für diese Anpassungen ist die Betriebsabrechnung für das Jahr 2008, aus der ein Fehlbetrag in Höhe von 6.322,86 € hervorging. Bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen wurde ein Fehlbetrag von 6.965,63 € verzeichnet, während bei der Entsorgung von abflusslosen Gruben ein Überschuss von 642,77 € erzielt wurde. Diese Ergebnisse wurden in die Kalkulation für das Jahr 2010 eingerechnet.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie des Rates am 14. Dezember 2009 vorgesehen.

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