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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bürgerantrag hier: Lösungsvorschläge zur Bekämpfung der RattenplageZur Vorlage · 2009/0162.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0162.1 befasst sich mit einem Bürgerantrag, der verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Rattenpopulation sowie Änderungen in der Abfallentsorgung vorsieht. Der Antrag umfasst die Umstellung der Restmüllentsorgung auf ein Volumenmaß ohne Gewichtskontrolle, eine wöchentliche Entsorgung von Grünschnitt und Kompostbehältern sowie die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren von Ratten.
Die Verwaltung nimmt zu den Punkten der Abfallentsorgung Stellung und weist darauf hin, dass in früheren Sitzungen der Beschluss gefasst wurde, am bestehenden Wiegesystem festzuhalten. Ein Zusammenhang zwischen der Gewichtskontrolle und der Rattenproblematik könne nicht nachgewiesen werden; zudem würde ein Wegfall der Gewichtsprüfung zu einem Anstieg des Abfallaufkommens und der Gebühren führen. Bezüglich der wöchentlichen Grünschnittentsorgung führt die Verwaltung aus, dass eine flächendeckende Umsetzung die Kosten verdoppeln und die Gebühren erhöhen würde. Als Alternative wird die Prüfung eines zentralen Wertstoffhofes für das gesamte Stadtgebiet vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Aufklärung über Ratten weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits Maßnahmen wie Broschüren, Pressemitteilungen, Informationsstände sowie Beratungen durch die zuständige Fachabteilung und den beauftragten Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die Punkte 1 und 2 des Antrags nicht zu gewähren. Gleichzeitig wird die zuständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung beauftragt, die Möglichkeiten für einen zentralen Wertstoffhof im Rahmen künftiger Ausschreibungen zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2009 · Betriebsausschuss (1. Sitzung)
- 2Besetzung des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 2009/0209 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Neubesetzung des Umlegungsausschusses, der für die Durchführung öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zuständig ist. Da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder zum 17. Mai 2008 ausgelaufen war, ist eine Neubesetzung oder Verlängerung der Amtszeit erforderlich. Eine Entscheidung war bislang ausgesetzt, da im betreffenden Zeitraum keine wesentlichen Tätigkeiten des Ausschusses anstanden und die Verwaltungsaufgaben durch die Geschäftsstelle im Planungsamt erledigt wurden.
Aktuell sind in den Gebieten „Brünen-Süd“ und „Gewerbegebiet Mehrhoog“ noch Umlegungsverfahren offen, deren Fortbestand oder Abschluss geprüft werden soll. Der Ausschuss, der aus fünf Mitgliedern besteht, soll neu besetzt werden, wobei die neue Amtszeit an die bisherige Amtszeit anschließen soll. Die reguläre Amtsdauer beträgt gemäß der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch fünf Jahre und endet am 17. Mai 2013.
Die Verwaltung schlägt für die Besetzung folgende Positionen vor: Ein Vorsitzender mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie dessen Vertretung aus dem Rechtsamt der Stadt Dinslaken bzw. dem Rechtsamt der Stadt Voerde. Zudem werden ein Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sowie dessen Vertretung aus dem Vermessungsamt der Stadt Dinslaken vorgeschlagen. Ein weiteres Mitglied soll die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst aus dem Fachbereich Vermessung und Kataster des Kreises Wesel mitbringen, inklusive einer Vertretung aus demselben Amt. Ergänzt wird das Gremium durch zwei Ratsmitglieder der Fraktionen CDU und SPD sowie deren jeweilige Vertreter.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 3Regionale 2016 - Agentur GmbH - Entsendung eines gemeinsamen Vertreters der Kommunen Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe in den Aufsichtsrat - Aufnahme der Sparkasse Westmünsterland als Gesellschafterin / Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 2009/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit personellen und strukturellen Änderungen bei der Regionale 2016 – Agentur GmbH. Ein wesentlicher Punkt ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Kommunen Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe für das Aufsichtsratsgremium der Agentur. Hierfür wird der Bürgermeister als Vertreter und ein weiterer Bürgermeister als Stellvertreter vorgeschlagen.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die geplante Aufnahme der Sparkasse Westmünsterland als Gesellschafterin sowie die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hintergrund ist die Sicherstellung der Finanzierung: Da die Agentur keine Gemeinnützigkeit besitzt, ist eine Finanzierung durch Spenden oder Sponsoring der Sparkasse steuerrechtlich nicht möglich, ohne den Förderanteil des Landes Nordrhein-Westfalen zu gefährden. Durch die Aufnahme der Sparkasse als Gesellschafterin soll der Finanzierungsanteil von 20 Prozent förderunschädlich eingebracht werden.
Dies erfordert eine Erhöhung des Stammkapitals der Agentur von 25.000 Euro auf 31.250 Euro, wobei die Sparkasse Westmünsterland einen Geschäftsanteil in Höhe von 6.250 Euro übernimmt. Die Anpassung der Gesellschafterstruktur umfasst zudem die Änderung von Vorschriften im Gesellschaftsvertrag bezüglich der Stammeinlagen und der Geschäftskosten sowie die Erlaubnis für die Sparkasse, einen Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Vertreter der Stadt Hamminkeln in der Gesellschafterversammlung sollen angewiesen werden, diesen Änderungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 42. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Gewerbegebiet an der Issel" in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2009/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0169 behandelt die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Gewerbegebiet an der Issel“ in Hamminkeln. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gleisanschlusses der Firma Max Bögl Fertigteilwerke GmbH & Co. KG zu schaffen. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden geprüft und Abwägungsbeschlüsse vorbereitet.
Die Planung umfasst die Festlegung eines fünf Meter breiten Schutzstreifens für Erdgasleitungen sowie die Kennzeichnung von Kampfmittelverdachtsmomenten. Zudem werden Waldflächen ausgewiesen und die Einbeziehung der Wehrbereichsverwaltung West bei baulichen Anlagen über 20 Meter Höhe geregelt. Die Einhaltung von Denkmalschutzvorschriften sowie artenschutzrechtlichen Prüfungen ist Bestandteil der Vorlage.
Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel fordert den Erhalt von Gehölzbeständen, die Bepflanzung vegetationsfreier Flächen im Bereich der Industriestraße sowie die Nutzung insektenschonender Beleuchtung. Zur rechtlichen Absicherung wird eine Festsetzung im Bebauungsplan oder ein Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB vorgeschlagen, ergänzt durch ein Monitoring mit Überprüfungsterminen im Herbst 2010 und Sommer 2014. Die Stadt soll vor Rechtskraft des Bebauungsplanes einen Vertrag mit dem Unternehmen schließen, der die Maßnahmen gemäß einem Fachgutachten festlegt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, der Anregung zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zu folgen und den Satzungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 54. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Havelich" in Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2009/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der geplanten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Havelich“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die Planung sieht vor, das bestehende Wochenendhausgebiet auf den aktuellen Bestand zu beschränken und weitere Erweiterungen zu unterbinden. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung des Teilbaugebietes 6 am Isseltalweg. Eine zuvor geplante Herausnahme dieses Bereichs aus dem Bebauungsplan wurde im Jahr 2008 nicht umgesetzt, da eine Bauvoranfrage eines Grundstückseigentümers Entschädigungsansprüche nach dem Baugesetzbuch begründen konnte. Da diese Bauvoranfrage inzwischen zurückgenommen wurde und die entsprechende Frist abgelaufen ist, kann die ursprüngliche planerische Absicht nun wieder aufgegriffen werden.
Ziel der Änderung ist es, das Gebiet städtebaulich sowie hinsichtlich der erschließungsvertraglichen Regelungen abzuschließen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung zu fassen und die entsprechenden Beteiligungsverfahren einzuleiten. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss am 25. November 2009 und für den Rat am 14. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 25.11.2009 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 63. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2005. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird eine Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2010 beantragt.
Nach der neuen Kalkulation sinkt der Gebührensatz von 0,97 Euro pro Meter im Jahr 2009 auf 0,88 Euro pro Meter im Jahr 2010. Als Grund für diese Senkung wird die Neuausschreibung der Straßenreinigung im laufenden Jahr angeführt, durch welche die Unternehmervergütung und somit die Gesamtkosten gesunken sind. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2008 in Höhe von 3.139,05 Euro wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie des Rates am 14. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 72. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebühren- und Abgabensätze zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, um die Gebühren- und Abgabesätze zum 1. Januar 2010 neu festzulegen.
Im Bereich der Schmutzwassergebühr ist eine Erhöhung von 2,38 €/m³ auf 2,79 €/m³ vorgesehen. Begründet wird dies durch sinkende Einnahmen und eine rückläufige Menge an gebührenpflichtigem Abwasser, wobei die im Vorjahr vereinnahmte außerordentliche Erstattung aus einem Rechtsstreich nicht erneut zur Verfügung steht. Im Gegensatz dazu sinkt die Regenwassergebühr von 0,85 €/m³ auf 0,73 €/m³, da die prognostizierten Flächenrückgänge nicht eintraten und die gebührenpflichtige Gesamtfläche leicht gestiegen ist.
Die Kleineinleiterabgabe soll von 29,99 € auf 32,46 € pro Bewohner steigen. Grund hierfür sind die sinkende Anzahl der Abgabepflichtigen sowie ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2008.
Zudem sind Satzungsänderungen auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW geplant. Hierbei soll klargestellt werden, dass abflusswirksame Dachüberstände gebührenpflichtig sind. Zudem wird der Straßenbaulastträger als Gebührenschuldner aufgenommen, um der aktuellen Rechtsprechung zu entsprechen. Die Stadt trägt aufgrund bestehender Verträge die Kosten für die Regenwasserentsorgung überörtlicher Straßen, sofern diese in die städtische Kanalisation einleiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 85. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2009/0199 eine 5. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2010.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation erhöht sich der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 31,90 € pro Kubikmeter auf 32,56 € pro Kubikmeter. Im Gegensatz dazu verringert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 11,28 € pro Kubikmeter auf 11,04 € pro Kubikmeter.
Grundlage für diese Anpassungen ist die Betriebsabrechnung für das Jahr 2008, aus der ein Fehlbetrag in Höhe von 6.322,86 € hervorging. Bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen wurde ein Fehlbetrag von 6.965,63 € verzeichnet, während bei der Entsorgung von abflusslosen Gruben ein Überschuss von 642,77 € erzielt wurde. Diese Ergebnisse wurden in die Kalkulation für das Jahr 2010 eingerechnet.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie des Rates am 14. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 95. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0200 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 5. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2010 anzupassen. Basierend auf der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 verändern sich die Kosten für Restabfallgefäße. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Gefäß von 122,30 € im Jahr 2009 auf 136,35 € im Jahr 2010. Für ein 240-Liter-Gefäß erhöht sich der Betrag von 142,80 € auf 159,35 €, während die Gebühr für ein 1.100-Liter-Gefäß von 289,58 € auf 324,03 € ansteigt. Die Gewichtsgebühr für Restabfall pro Kilogramm erhöht sich ebenfalls von 0,41 € auf 0,46 €. Für Wertstoffgefäße in 240-Liter- und 1.100-Liter-Ausführung fallen im Jahr 2010 keine Gebühren an.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass im Vergleich zum Vorjahr keine Erstattungen durch den Kreis Wesel zu erwarten sind, da mit höheren Kosten bei bestimmten Kostenarten, etwa der Grünschnittentsorgung, gerechnet wird. Ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 342.603,37 € wird in der Kalkulation berücksichtigt. Um den gesetzlichen Anforderungen gemäß Kommunalabgabengesetz NRW zu entsprechen, muss ein Überschuss bei der Wertstoffentsorgung innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Ein Teilbetrag von 34.857 € wurde hierfür in die Kalkulation eingestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 10Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln von der Gemeindeprüfungsanstalt NRWZur Vorlage · 2009/0205 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln liegt dem Rat eine Mitteilungsvorlage zur Kenntnisnahme vor, die den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Stadt umfasst. Die Gemeindeprüfungsanstalt führt gemäß der Gemeindeordnung NRW die überörtliche Prüfung durch, wobei die letzte Untersuchung der Stadt Hamminkeln im Jahr 2004 stattfand.
Die aktuelle Prüfung wurde im Zeitraum von April bis Juni 2009 durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden bereits am 26. November 2009 in einer Abschlusspräsentation zwischen Vertretern der Gemeindeprüfungsanstalt, den Fraktionsvorsitzenden sowie Vertretern der Stadtverwaltung erörtert. Die endgültige Fassung des Berichts sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse liegen der Vorlage bei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Ergebnisse der Prüfung in seiner Sitzung am 8. Dezember 2009 vorgestellt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt des Berichts sowie über das Ergebnis der Beratungen. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 14. Dezember 2009 über das Ergebnis der Beratung informiert und soll den vorliegenden Prüfbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 11Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 gem. § 101 GO NW a.F.Zur Vorlage · 2009/0204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2009/0204 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2008. Nachdem der Rat der Stadt das Abschlussergebnis des Haushalts 2008 bereits in einer Sitzung im Juni 2009 zur Kenntnis genommen und die Jahresrechnung gemäß der geltenden Gemeindeordnung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen hatte, wurde die Durchführung der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den entsprechenden Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes in einer Sitzung am 8. Dezember 2009 beraten. Das Ergebnis dieser Beratung wurde in einem Schlussbericht zusammengefasst, der der vorliegenden Vorlage beigefügt ist.
Auf Grundlage dieser Beratungen empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, die geprüfte Jahresrechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu beschließen. Zudem wird die Empfehlung ausgesprochen, dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Jahresrechnung förmlich beschließt und die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NW a.F. erteilt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 12Stellenplan für das Jahr 2010Zur Vorlage · 2009/0208 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/0208 zum Stellenplan für das Jahr 2010 legt die personelle Ausgestaltung des Kernhaushalts sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH fest. Im Bereich der Beamten ist im Saldo keine Veränderung zum Vorjahr vorgesehen. Bei den Tarifbeschäftigten ergibt sich eine geringfügige Erhöhung um 0,1 Stellen. Diese Entwicklung resultiert aus verschiedenen Anpassungen, darunter die Einrichtung einer Stelle für eine Fachkraft mit Finanzbuchhalterausbildung im Bereich Haushalt und Finanzen sowie eine neue Stelle im Bereich Abwassertransport und -behandlung. Gleichzeitig werden Stellen in den Bereichen Personalmanagement, Gebäudemanagement und Abwassertransport gestrichen oder umverteilt.
Der Entwurf sieht zudem mehrere Stellenhebungen vor. Im Beamtenbereich werden zwei Stellen nach einer sachgerechten Bewertung in höhere Besoldungsgruppen hochgestuft. Im Bereich der Tarifbeschäftigten sind vier Aufwertungen von Entgeltgruppen vorgesehen, während ein Stellenanteil im Bereich Gleichstellung zurückgestuft wird. Eine Stelle der AR-GE wird ebenfalls niedriger ausgewiesen.
Für das Jahr 2010 sind zudem drei Ausbildungsstellen für die Berufe Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, Fachkraft für Abwassertechnik sowie ein Praktikum im Sozial- und Erziehungsdienst geplant. Die kalkulierten Personalauszahlungen belaufen sich auf 9.443.739 Euro, wobei Erstattungen der AR-GE in Höhe von 246.644 Euro berücksichtigt werden. Die geplanten Personalaufwendungen werden mit 10.646.723 Euro beziffert. Der Entwurf wurde im Verwaltungsvorstand unter Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten beraten.
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- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 13Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 2009/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0176 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Er wurde dem Rat bereits in der Sitzung vom 12. November 2009 vorgelegt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu sichten. Die Fachausschüsse sind bis zum 3. Dezember 2009 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vorlage zusammengefasst oder werden als Tischvorlage nachgereicht. Insbesondere die den Kulturbereich betreffenden Zuschussanträge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Änderungsvorschläge sowie über die in seine Zuständigkeit fallenden Änderungsanträge beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2010 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2009 sowie für den Rat am 14. Dezember 2009 und am 22. Dezember 2009 vorgesehen.
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- 22.12.2009 · Rat (4. Sitzung)
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 14Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde und der Stadt Hamminkeln zum Zwecke der Jugendarbeit in der Jugendeinrichtung JuZeZur Vorlage · 2009/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gleichstellungsstelle befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hamminkeln und der Evangelischen Kirchengemeinde zur Sicherstellung der Jugendarbeit in der Einrichtung JuZe. Der bestehende Änderungsvertrag, der im Mai 2009 für die Dauer eines Jahres geschlossen wurde, regelt die Finanzierung des Personals in der Einrichtung. Demnach sind 2,5 Fachkräfte beschäftigt, wobei die Kosten für eine halbe Fachkraft sowie die pädagogische Fachberatung von der evangelischen Kirchengemeinde getragen werden.
Aufgrund der aktuellen Finanzsituation der Kirchengemeinde ist eine dauerhafte Übernahme dieser Kosten durch den kirchlichen Träger nicht mehr möglich. Um den Betrieb der Jugendarbeit bis zu den Sommerferien aufrechtzuerhalten, schlägt die Verwaltung eine kurzfristige Verlängerung des Vertrages bis zum 31. Juli 2010 vor. Nach diesem Zeitpunkt endet die Kooperationsvereinbarung.
Die Maßnahme der Vertragsverlängerung wird als kostenneutral unter den bestehenden Vertragskonditionen beschrieben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, der vorgeschlagenen Verlängerung der Kooperation bis zum genannten Datum zuzustimmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie für die Ratssitzungen am 14. und 22. Dezember 2009 vorgesehen.
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- 22.12.2009 · Rat (4. Sitzung)
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen