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Beschlussvorlage

5. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2010

2009/0200

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 5. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2010 anzupassen. Basierend auf der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 verändern sich die Kosten für Restabfallgefäße. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Gefäß von 122,30 € im Jahr 2009 auf 136,35 € im Jahr 2010. Für ein 240-Liter-Gefäß erhöht sich der Betrag von 142,80 € auf 159,35 €, während die Gebühr für ein 1.100-Liter-Gefäß von 289,58 € auf 324,03 € ansteigt. Die Gewichtsgebühr für Restabfall pro Kilogramm erhöht sich ebenfalls von 0,41 € auf 0,46 €. Für Wertstoffgefäße in 240-Liter- und 1.100-Liter-Ausführung fallen im Jahr 2010 keine Gebühren an.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass im Vergleich zum Vorjahr keine Erstattungen durch den Kreis Wesel zu erwarten sind, da mit höheren Kosten bei bestimmten Kostenarten, etwa der Grünschnittentsorgung, gerechnet wird. Ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 342.603,37 € wird in der Kalkulation berücksichtigt. Um den gesetzlichen Anforderungen gemäß Kommunalabgabengesetz NRW zu entsprechen, muss ein Überschuss bei der Wertstoffentsorgung innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Ein Teilbetrag von 34.857 € wurde hierfür in die Kalkulation eingestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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