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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Ruhr.2010 Vorstellung des Kulturprojektes ''Local Heroes''Zur Vorlage · 2009/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0195 dient der Vorstellung des Kulturprojektes „Local Heroes“ im Rahmen der europäischen Kulturhauptstadt Ruhr.2010. Da Essen und das Ruhrgebiet im April 2006 als Kulturhauptstadt Europas 2010 ernannt wurden, stehen den Kommunen im Regionalverband Ruhr zweckgebundene Landesmittel für die Durchführung von Kulturprojekten zur Verfügung. Die Stadt Hamminkeln erhielt hierfür laut Bescheid vom 18. November 2008 einen Betrag in Höhe von 55.300,00 Euro.
Das im Rahmen einer Arbeitsgruppe entwickelte Programm trägt den Titel „Wir lassen die Kirche im Dorf“. Die geplante Kulturreihe soll im Zeitraum vom 7. Februar bis zum 13. Februar 2010 stattfinden. Die Veranstaltungen umfassen Abendveranstaltungen in den Kirchen der einzelnen Ortsteile sowie eine Eröffnung im Rathaus Hamminkeln. Zudem ist die Eröffnung einer Ausstellung zum Thema „Brot und Rosen“ im Kloster Marienthal vorgesehen.
Die bereits ausgezahlten Landesmittel werden im städtischen Haushalt 2010 eingestellt, sodass für die Stadt Hamminkeln keine zusätzlichen Kosten entstehen. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird der Leiter der Musikschule Hamminkeln das Projekt vorstellen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis nimmt und die Durchführung der „Local Heroes-Woche“ unter Verwendung der zugewiesenen Landesmittel beschließt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 2Antrag der Musikschule Hamminkeln auf Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 20.000,00 € vom 12.10.09Zur Vorlage · 2009/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Hamminkeln hat mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 die Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 20.000,00 Euro beantragt. Die Begründung für diesen Antrag liegt in einem verbleibenden Haushaltsdefizit für das Jahr 2009, welches sich nach Angaben der Musikschule auf etwa 24.000,00 Euro beläuft und nach eigenen Darstellungen nicht ausgeglichen werden kann.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte zuvor für den Zeitraum von 2007 bis 2011 einen jährlichen Sockelbetrag von 89.000,00 Euro festgesetzt. In der Vergangenheit wurde bereits im Haushaltsjahr 2008 ein zusätzlicher Sonderbetrag in Höhe von 20.000,00 Euro gewährt, nachdem die Verwaltung die Notwendigkeit aufgrund der Jahresrechnung geprüft hatte. Die damalige Gewährung des Sonderbetrags war an die Vorgabe geknüpft, dass die Musikschule ein Konzept zur Finanzierung des Defizits erstellt.
Die Verwaltung schlägt vor, den im Haushalt 2009 bereits veranschlagten Betrag von 20.000,00 Euro als Zuschuss auszuzahlen. Für das kommende Haushaltsjahr 2010 wird eine Prüfung des Mittelbedarfs unter Berücksichtigung von Einsparungsaspekten empfohlen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Auszahlung der 20.000,00 Euro genehmigt und die Verwaltung beauftragt, die Jahresabschlussrechnung 2009 der Musikschule einzufordern.
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Beratungsfolge
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 3Regionale 2016 - Agentur GmbH - Entsendung eines gemeinsamen Vertreters der Kommunen Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe in den Aufsichtsrat - Aufnahme der Sparkasse Westmünsterland als Gesellschafterin / Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 2009/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit personellen und strukturellen Änderungen bei der Regionale 2016 – Agentur GmbH. Ein wesentlicher Punkt ist die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Kommunen Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe für das Aufsichtsratsgremium der Agentur. Hierfür wird der Bürgermeister als Vertreter und ein weiterer Bürgermeister als Stellvertreter vorgeschlagen.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die geplante Aufnahme der Sparkasse Westmünsterland als Gesellschafterin sowie die damit verbundene Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hintergrund ist die Sicherstellung der Finanzierung: Da die Agentur keine Gemeinnützigkeit besitzt, ist eine Finanzierung durch Spenden oder Sponsoring der Sparkasse steuerrechtlich nicht möglich, ohne den Förderanteil des Landes Nordrhein-Westfalen zu gefährden. Durch die Aufnahme der Sparkasse als Gesellschafterin soll der Finanzierungsanteil von 20 Prozent förderunschädlich eingebracht werden.
Dies erfordert eine Erhöhung des Stammkapitals der Agentur von 25.000 Euro auf 31.250 Euro, wobei die Sparkasse Westmünsterland einen Geschäftsanteil in Höhe von 6.250 Euro übernimmt. Die Anpassung der Gesellschafterstruktur umfasst zudem die Änderung von Vorschriften im Gesellschaftsvertrag bezüglich der Stammeinlagen und der Geschäftskosten sowie die Erlaubnis für die Sparkasse, einen Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Vertreter der Stadt Hamminkeln in der Gesellschafterversammlung sollen angewiesen werden, diesen Änderungen zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 4Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NW hier: Übernahme und Erhalt der ehem. Turmtrafostation der RWE in Brünen, Im EichengrundZur Vorlage · 2009/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Frage, wie mit einer ehemaligen Turmtrafostation der RWE Rheinland-Westfalen Netz-AG in Brünen umzugehen ist. Im Zuge des Netzausbaus hat das Energieversorgungsunternehmen 13 Standorte außer Betrieb genommen, wovon sich eine Station auf einer Eigentumsfläche der Stadt Hamminkeln im Bereich Dämmerwald befindet. Da die Station durch die Aufgabe der Nutzung ihren privilegierten Status nach dem Baugesetzbuch verliert, besteht ein Rückbauanspruch durch das Unternehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Bauwerk zwar rechtlich im Eigentum der Stadt steht, die Besitzrechte jedoch beim RWE liegen. Es liegen Anfragen privater Interessenten für eine Nutzung als Lager oder Wohnraum vor, wobei die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich zu prüfen ist. Eine Einstufung als Denkmal oder kulturlandschaftsprägendes Gebäude wurde von den zuständigen Fachstellen abgelehnt.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Übernahme der Station durch die Stadt zu vermeiden, um die Lasten der Verkehrssicherung und Unterhaltung zu umgehen. Ein Erhalt sollte primär durch eine gemeinnützige Nutzung erfolgen, wobei die Stadt die Grundstücksfläche veräußern sollte, um keine dauerhaften Verpflichtungen zu übernehmen. Bei einer privaten Veräußerung soll das Interesse eines direkten Grundstücksnachbarn vorrangig berücksichtigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Station nicht in die eigene Unterhaltungslast zu nehmen und den Verkauf der Fläche vorrangig gemeinnützigen, nachrangig privaten Zwecken zu widmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 53. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16.12.2005 hier: Änderung des Gebührensatzes zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2005. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird eine Anpassung des Gebührensatzes zum 1. Januar 2010 beantragt.
Nach der neuen Kalkulation sinkt der Gebührensatz von 0,97 Euro pro Meter im Jahr 2009 auf 0,88 Euro pro Meter im Jahr 2010. Als Grund für diese Senkung wird die Neuausschreibung der Straßenreinigung im laufenden Jahr angeführt, durch welche die Unternehmervergütung und somit die Gesamtkosten gesunken sind. Ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2008 in Höhe von 3.139,05 Euro wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie des Rates am 14. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 62. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 18.12.2007 hier: Änderung der Gebühren- und Abgabensätze zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die zweite Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, um die Gebühren- und Abgabesätze zum 1. Januar 2010 neu festzulegen.
Im Bereich der Schmutzwassergebühr ist eine Erhöhung von 2,38 €/m³ auf 2,79 €/m³ vorgesehen. Begründet wird dies durch sinkende Einnahmen und eine rückläufige Menge an gebührenpflichtigem Abwasser, wobei die im Vorjahr vereinnahmte außerordentliche Erstattung aus einem Rechtsstreich nicht erneut zur Verfügung steht. Im Gegensatz dazu sinkt die Regenwassergebühr von 0,85 €/m³ auf 0,73 €/m³, da die prognostizierten Flächenrückgänge nicht eintraten und die gebührenpflichtige Gesamtfläche leicht gestiegen ist.
Die Kleineinleiterabgabe soll von 29,99 € auf 32,46 € pro Bewohner steigen. Grund hierfür sind die sinkende Anzahl der Abgabepflichtigen sowie ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2008.
Zudem sind Satzungsänderungen auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW geplant. Hierbei soll klargestellt werden, dass abflusswirksame Dachüberstände gebührenpflichtig sind. Zudem wird der Straßenbaulastträger als Gebührenschuldner aufgenommen, um der aktuellen Rechtsprechung zu entsprechen. Die Stadt trägt aufgrund bestehender Verträge die Kosten für die Regenwasserentsorgung überörtlicher Straßen, sofern diese in die städtische Kanalisation einleiten. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 75. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 20.11.1996 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0199 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2009/0199 eine 5. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze mit Wirkung zum 1. Januar 2010.
Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation erhöht sich der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von bisher 31,90 € pro Kubikmeter auf 32,56 € pro Kubikmeter. Im Gegensatz dazu verringert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 11,28 € pro Kubikmeter auf 11,04 € pro Kubikmeter.
Grundlage für diese Anpassungen ist die Betriebsabrechnung für das Jahr 2008, aus der ein Fehlbetrag in Höhe von 6.322,86 € hervorging. Bei der Entsorgung von Kleinkläranlagen wurde ein Fehlbetrag von 6.965,63 € verzeichnet, während bei der Entsorgung von abflusslosen Gruben ein Überschuss von 642,77 € erzielt wurde. Diese Ergebnisse wurden in die Kalkulation für das Jahr 2010 eingerechnet.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der im Entwurf beigefügten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie des Rates am 14. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 85. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vom 16.12.2005 hier: Änderung der Gebührensätze zum 01.01.2010Zur Vorlage · 2009/0200 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die 5. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor, um die Gebührensätze zum 1. Januar 2010 anzupassen. Basierend auf der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 verändern sich die Kosten für Restabfallgefäße. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Gefäß von 122,30 € im Jahr 2009 auf 136,35 € im Jahr 2010. Für ein 240-Liter-Gefäß erhöht sich der Betrag von 142,80 € auf 159,35 €, während die Gebühr für ein 1.100-Liter-Gefäß von 289,58 € auf 324,03 € ansteigt. Die Gewichtsgebühr für Restabfall pro Kilogramm erhöht sich ebenfalls von 0,41 € auf 0,46 €. Für Wertstoffgefäße in 240-Liter- und 1.100-Liter-Ausführung fallen im Jahr 2010 keine Gebühren an.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass im Vergleich zum Vorjahr keine Erstattungen durch den Kreis Wesel zu erwarten sind, da mit höheren Kosten bei bestimmten Kostenarten, etwa der Grünschnittentsorgung, gerechnet wird. Ein Überschuss aus dem Jahr 2008 in Höhe von 342.603,37 € wird in der Kalkulation berücksichtigt. Um den gesetzlichen Anforderungen gemäß Kommunalabgabengesetz NRW zu entsprechen, muss ein Überschuss bei der Wertstoffentsorgung innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Ein Teilbetrag von 34.857 € wurde hierfür in die Kalkulation eingestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 9Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 2009/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2009/0176 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde von der Kämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Er wurde dem Rat bereits in der Sitzung vom 12. November 2009 vorgelegt.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu sichten. Die Fachausschüsse sind bis zum 3. Dezember 2009 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs beauftragt. Die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vorlage zusammengefasst oder werden als Tischvorlage nachgereicht. Insbesondere die den Kulturbereich betreffenden Zuschussanträge sind der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Änderungsvorschläge sowie über die in seine Zuständigkeit fallenden Änderungsanträge beraten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan 2010 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2009 sowie für den Rat am 14. Dezember 2009 und am 22. Dezember 2009 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2009 · Rat (4. Sitzung)
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 10Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde und der Stadt Hamminkeln zum Zwecke der Jugendarbeit in der Jugendeinrichtung JuZeZur Vorlage · 2009/0210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Gleichstellungsstelle befasst sich mit der Fortführung der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hamminkeln und der Evangelischen Kirchengemeinde zur Sicherstellung der Jugendarbeit in der Einrichtung JuZe. Der bestehende Änderungsvertrag, der im Mai 2009 für die Dauer eines Jahres geschlossen wurde, regelt die Finanzierung des Personals in der Einrichtung. Demnach sind 2,5 Fachkräfte beschäftigt, wobei die Kosten für eine halbe Fachkraft sowie die pädagogische Fachberatung von der evangelischen Kirchengemeinde getragen werden.
Aufgrund der aktuellen Finanzsituation der Kirchengemeinde ist eine dauerhafte Übernahme dieser Kosten durch den kirchlichen Träger nicht mehr möglich. Um den Betrieb der Jugendarbeit bis zu den Sommerferien aufrechtzuerhalten, schlägt die Verwaltung eine kurzfristige Verlängerung des Vertrages bis zum 31. Juli 2010 vor. Nach diesem Zeitpunkt endet die Kooperationsvereinbarung.
Die Maßnahme der Vertragsverlängerung wird als kostenneutral unter den bestehenden Vertragskonditionen beschrieben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, der vorgeschlagenen Verlängerung der Kooperation bis zum genannten Datum zuzustimmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2009 sowie für die Ratssitzungen am 14. und 22. Dezember 2009 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.12.2009 · Rat (4. Sitzung)
- 14.12.2009 · Rat (3. Sitzung)
- 10.12.2009 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen