Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NW hier: Übernahme und Erhalt der ehem. Turmtrafostation der RWE in Brünen, Im Eichengrund
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Frage, wie mit einer ehemaligen Turmtrafostation der RWE Rheinland-Westfalen Netz-AG in Brünen umzugehen ist. Im Zuge des Netzausbaus hat das Energieversorgungsunternehmen 13 Standorte außer Betrieb genommen, wovon sich eine Station auf einer Eigentumsfläche der Stadt Hamminkeln im Bereich Dämmerwald befindet. Da die Station durch die Aufgabe der Nutzung ihren privilegierten Status nach dem Baugesetzbuch verliert, besteht ein Rückbauanspruch durch das Unternehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Bauwerk zwar rechtlich im Eigentum der Stadt steht, die Besitzrechte jedoch beim RWE liegen. Es liegen Anfragen privater Interessenten für eine Nutzung als Lager oder Wohnraum vor, wobei die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich zu prüfen ist. Eine Einstufung als Denkmal oder kulturlandschaftsprägendes Gebäude wurde von den zuständigen Fachstellen abgelehnt.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Übernahme der Station durch die Stadt zu vermeiden, um die Lasten der Verkehrssicherung und Unterhaltung zu umgehen. Ein Erhalt sollte primär durch eine gemeinnützige Nutzung erfolgen, wobei die Stadt die Grundstücksfläche veräußern sollte, um keine dauerhaften Verpflichtungen zu übernehmen. Bei einer privaten Veräußerung soll das Interesse eines direkten Grundstücksnachbarn vorrangig berücksichtigt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Station nicht in die eigene Unterhaltungslast zu nehmen und den Verkauf der Fläche vorrangig gemeinnützigen, nachrangig privaten Zwecken zu widmen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2009kein Ergebnis hinterlegt
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